Hallo,
vielleicht kann mir das jemand sagen?
Wenn man als Rentner mit Bezug einer Altersrente eine selbständige Nebenbeschäftigung hat und daraus ein Einkommen erzielt, worauf wird dann ein Krankenkassenbeitrag erhoben? Auf den Umsatz oder auf den Gewinn?
Mit Umsatz meine ich die erzielten Einkünfte alle ohne Ausnahme.
Mit Gewinn meine ich die erzielten Einkünfte, abzüglich der vom Finanzamt anerkannten Kosten bzw. Aufwendungen.
Im Falle von Nicht-Rentnern ist es der Gewinn aber wie ist es bei Rentnern?
Vielen Dank
Beitrag auf Einkommen
Moderator: Czauderna
Re: Beitrag auf Einkommen
Hallo und willkommen im Forum,
du bist in die falsche Abteilung geraten - deshalb habe ich den Beitrag verschoben.
Was deine Frage betrifft - entscheidend ist das was auf dem Einkommensteuerbescheid unter "Einnahmen aus Gewerbe" oder ähnliche Formulierung steht - diesen betrag nimmt die Krankenkasse und teilt ihn in der Regel durch 12 - wird dann die Freigrenze überschritten (155,75 € für 2019), dann muss der Versicherte, sofern er in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist, dafür auch Beiträge zahlen.
Ich gehe davon aus, dass es nur um Renten und Arbeitseinkommen geht - nicht auch um Versorgungsbezüge.
Gruss
Czauderna
du bist in die falsche Abteilung geraten - deshalb habe ich den Beitrag verschoben.
Was deine Frage betrifft - entscheidend ist das was auf dem Einkommensteuerbescheid unter "Einnahmen aus Gewerbe" oder ähnliche Formulierung steht - diesen betrag nimmt die Krankenkasse und teilt ihn in der Regel durch 12 - wird dann die Freigrenze überschritten (155,75 € für 2019), dann muss der Versicherte, sofern er in der Krankenversicherung der Rentner versichert ist, dafür auch Beiträge zahlen.
Ich gehe davon aus, dass es nur um Renten und Arbeitseinkommen geht - nicht auch um Versorgungsbezüge.
Gruss
Czauderna
Re: Beitrag auf Einkommen
Entschuldigung, das war nicht mit Absicht,
Danke für die Antwort.
Meine Frage bezog sich nur auf das Einkommen aus selbständiger Arbeit. Ja, ok verstanden, dann ist es so wie bei "Nicht Rentnern".
Vielen herzlichen Dank.
Noch eine Nachfrage. Die 155,75 € beziehen sich auf einen Monat? Und ändern sich jedes Jahr? Unter diesem monatlichen Betrag wären also keine Beiträge fällig?
Danke für die Antwort.
Meine Frage bezog sich nur auf das Einkommen aus selbständiger Arbeit. Ja, ok verstanden, dann ist es so wie bei "Nicht Rentnern".
Vielen herzlichen Dank.
Noch eine Nachfrage. Die 155,75 € beziehen sich auf einen Monat? Und ändern sich jedes Jahr? Unter diesem monatlichen Betrag wären also keine Beiträge fällig?
Re: Beitrag auf Einkommen
Hallo,Perda hat geschrieben: ↑15.08.2019, 16:21Entschuldigung, das war nicht mit Absicht,
Danke für die Antwort.
Meine Frage bezog sich nur auf das Einkommen aus selbständiger Arbeit. Ja, ok verstanden, dann ist es so wie bei "Nicht Rentnern".
Vielen herzlichen Dank.
Noch eine Nachfrage. Die 155,75 € beziehen sich auf einen Monat? Und ändern sich jedes Jahr? Unter diesem monatlichen Betrag wären also keine Beiträge fällig?
dieser Betrag erhöht sich jedes Jahr - er errechnet sich aus der vom Gesetzgeber festgelegten "Bezugsgrösse" und beträgt immer 1/20 dieser Bezugsgrösse pro Monat.
Gruss
Czauderna