Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Zeppelin
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Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Beitrag von Zeppelin » 04.04.2021, 16:28

Hallo,

weiß jemand wie der KK-Beitrag nach einer Betragserhöhung, während der 10 jährigen Laufzeit berechnet wird. Anfangs wurde er so berechnet:

Betriebsrente / 120 Monate
Ergebnis daraus -159,25 ergibt den Monatsbetrag auf dem gezahlt wird
Auf diesen Monatsbetrag wurden bisher 15,5 % (inklusive Zusatzbeitrag) KK-Beitrag berechnet, soweit alles ok.

Nach einem Jahr steigt der KK-Beitrag von 15,5% auf 16,1%. Wie wird der neue Beitrag berechnet? Einfach alles neu mit 16,1% neu rechnen geht nicht, weil ja schon 1 Jahr bezahlt wurde.

MfG

Czauderna
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Re: Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Beitrag von Czauderna » 04.04.2021, 17:07

Hallo,
nein, die Erhöhung gilt ab dem Zeitpunkt der Beitragssatzänderung, also nicht rückwirkend. Es ist durchaus möglich, dass sich der Beitrag während der 10 Jahre mehrfach ändert, nach oben, als auch nach unten, nur die Bemessungsgrundlage bleibt für die gesamte Laufzeit die gleiche.
Interessant wird es nur, wenn sich während dieser Zeit die Freibetragsgrenze nach oben verschiebt, die Betriebsrente der einzige Versorgungsbezug darstellt und mit dem errechneten monatlichen Bruttobetrag diese Grenze unterschreitet. Logischerweise müsste dann sofort die Beitragspflicht enden, dies aber nur so als Gedanke.
Gruß
Czauderna

Zeppelin
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Re: Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Beitrag von Zeppelin » 05.04.2021, 17:32

Czauderna hat geschrieben:
04.04.2021, 17:07
Hallo,
nein, die Erhöhung gilt ab dem Zeitpunkt der Beitragssatzänderung, also nicht rückwirkend. Es ist durchaus möglich, dass sich der Beitrag während der 10 Jahre mehrfach ändert, nach oben, als auch nach unten, nur die Bemessungsgrundlage bleibt für die gesamte Laufzeit die gleiche.
Soweit ist mir das alles klar. Meine Frage war, wie errechnet man diesen neuen Beitrag, ab dem zweiten Jahr. Um bei obigen Beispiel zu bleiben, wie muss oben gezeigter Rechenweg der im ersten Jahr gestimmt hat, geändert werden, so das der neue erhöhten Betrag ab 2 Jahr heraus kommt. Falls du da helfen kannst, ändere meinen obigen Rechenweg gerne ab, so das der fällige Beitrag ab 2.Jahr raus kommt.

Das wollte ich gerne wissen, um auch in den nächsten Jahren, egal ob der Beitrag nach oben und unten geht, zu prüfen, ob die AOK dann auch richtig rechnet:-)

MfG

Czauderna
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Re: Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Beitrag von Czauderna » 05.04.2021, 18:51

Zeppelin hat geschrieben:
05.04.2021, 17:32
Czauderna hat geschrieben:
04.04.2021, 17:07
Hallo,
nein, die Erhöhung gilt ab dem Zeitpunkt der Beitragssatzänderung, also nicht rückwirkend. Es ist durchaus möglich, dass sich der Beitrag während der 10 Jahre mehrfach ändert, nach oben, als auch nach unten, nur die Bemessungsgrundlage bleibt für die gesamte Laufzeit die gleiche.
Soweit ist mir das alles klar. Meine Frage war, wie errechnet man diesen neuen Beitrag, ab dem zweiten Jahr. Um bei obigen Beispiel zu bleiben, wie muss oben gezeigter Rechenweg der im ersten Jahr gestimmt hat, geändert werden, so das der neue erhöhten Betrag ab 2 Jahr heraus kommt. Falls du da helfen kannst, ändere meinen obigen Rechenweg gerne ab, so das der fällige Beitrag ab 2.Jahr raus kommt.

Das wollte ich gerne wissen, um auch in den nächsten Jahren, egal ob der Beitrag nach oben und unten geht, zu prüfen, ob die AOK dann auch richtig rechnet:-)

MfG
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht so wirklich.
Nehmen wir mal an (Beispiel) - die Kapitalsumme, die beitragspflichtig ist, beträgt 20.000 € - was, umgelegt auf 120 Kalendermonate ab Auszahlung 01.01.2021) mtl. 166,67 € ausmachen würde und es gibt keine weiteren Versogungsbezüge.
Nehmen wir weiter an, dass der Krankenversicherungsbeitrag sich aus dem normalen Beitragssatz von 14,7 % und den Zusatzbeitrag von 1% errechnen würde (Pflegeversicherung lasse ich jetzt einfach mal weg), also 15,7 % - das ergäbe einen monatlichen Beitrag von 26,17 %.
Soweit, so gut.
Jetzt geht die Krankenkasse hin und erhöht ab dem 01.01.2022 den Zusatzbeitrag auf 1,5% - ergo hätten wir nun einen Gesamtbeitragssatz von 16,2%
und somit einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 27,00 €. Die Bemessungsgrundlage in Höhe von 166,67 € ist gleich geblieben.
Soweit, so gut.
Ab dem 01.01.2022 beschließt die Krankenkasse auf den Zusatzbeitrag zu verzichten, ergo sind wir dann bei 14,7%, was ab 01.01.2023 einen Gesamtbetrag von 24,50 € ergibt. Die Bemessungsgrundlage beträgt immer noch 166,67 €.
Soweit, so gut
Ab dem 01.01.2024 steigt die Freigrenze für Versorgungsbezüge auf 170,00 € und auf einmal muss kein Beitrag mehr gezahlt werden (so sehe ich das jedenfalls)

So habe ich die Frage verstanden - falls du es anders gemeint hast, dann bitte nochmal genau erklären, wie.
Danke und Gruss
Czauderna

Zeppelin
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Re: Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Beitrag von Zeppelin » 06.04.2021, 08:48

Czauderna hat geschrieben:
05.04.2021, 18:51

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht so wirklich.
Nehmen wir mal an (Beispiel) - die Kapitalsumme, die beitragspflichtig ist, beträgt 20.000 € - was, umgelegt auf 120 Kalendermonate ab Auszahlung 01.01.2021) mtl. 166,67 € ausmachen würde und es gibt keine weiteren Versogungsbezüge.
Nehmen wir weiter an, dass der Krankenversicherungsbeitrag sich aus dem normalen Beitragssatz von 14,7 % und den Zusatzbeitrag von 1% errechnen würde (Pflegeversicherung lasse ich jetzt einfach mal weg), also 15,7 % - das ergäbe einen monatlichen Beitrag von 26,17 %.
Soweit, so gut.
Ich denke wir liegen beide schon richtig, wie die Berechnung abläuft. Allerdings hast du bei deiner Berechnung den Freibetrag (ab letzten Jahr 159,25 EUR) vergessen. Also sollte das so aussehen:

20.000 EUR geteilt durch 120 Monate, ergibt 166,67. Minus 159,25 Freibetrag ergibt 7,42 EUR. Darauf dann 15,7%. Ergibt 1,16 EUR monatlichen Beitrag.

Bei mir 'AOK Nordost' sieht das bei mir z.B. so aus:

2020 waren es 15,5% (inklusive Zusatzbeitrag)
40.000 EUR geteilt durch 120 Monate, ergibt 333,33. Minus 159,25 Freibetrag ergibt 174,08 EUR. Darauf dann 15,5%. Ergibt 26,98 EUR monatlichen Beitrag. Genau den Betrag habe ich 2020 auch bezahlt.

Ab 2021 sind es 16,1 % (inklusive Zusatzbeitrag)
40.000 EUR geteilt durch 120 Monate, ergibt 333,33. Minus 159,25 Freibetrag ergibt 174,08 EUR. Darauf dann 16,1%. Ergibt 28,03 EUR monatlichen Beitrag. Hier liegt das Problem. Die AOK will laut Bescheid aber nicht 28,03 EUR monatlichen Beitrag haben, sondern weniger, auch wenn es nur ca. ein EUR weniger ist.

Da du meinen Rechenweg bestätigst, bleibt mir nur eine Nachfrage bei der AOK. Vielleicht kommt es da ja auch mal zu Rechenfehlern. Ich könnte zwar damit leben, weil ich ja weniger bezahlen muss wie erforderlich, aber irgendwann kommt es eh raus und wird nachgefordert. Also können wir das hier abschließen, danke für dein Unterstützung.

MfG

Zeppelin
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Re: Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Beitrag von Zeppelin » 06.04.2021, 09:26

Die Sache hat sich geklärt. Der Freibetrag ab 2021 ist nicht wie ich angenommen habe, 159,25 EUR wie 2020, sondern der ist ab 2021 auf 164,50 EUR gestiegen. Somit kommt meine Rechnung jetzt auch hin.

MfG

Czauderna
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Re: Beitrag auf Betriebsrente nach Erhöhung

Beitrag von Czauderna » 06.04.2021, 09:44

Hallo,
stimmt, ich hatte bei meinem Beispiel den Freibetrag nicht berücksichtigt, erst am Ende meines Beispiels kam der zum Zuge.
Alles okay - wir sind auf einer Linie.
Gruss
Czauderna

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