Guten Tag,
ich beabsichtige, als freiwillig Versicherter, einen Bankenauszahlplan mit Kapitalverzehr abzuschließen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass lediglich der Ertragsanteil beitragspflichtig ist, also die Kapitalerträge?
Es handelt sich ja um eine regelmäßige Auszahlung.
Vielen Dank!
Lilebror
Beitrag auf Bankenauszahlplan
Moderator: Czauderna
Re: Beitrag auf Bankenauszahlplan
Hallo,
so wie geschildert sehe ich das auch so, nur die Kapitalerträge zählen zum beitragspflichtigen Einkommen -vorhandenes Kapital, welches sich durch die Auszahlungen verringert, unterliegt nicht der Beitragspflicht, demnach dann auch der jeweilige Auszahlungsbetrag
Gruß
Czauderna
so wie geschildert sehe ich das auch so, nur die Kapitalerträge zählen zum beitragspflichtigen Einkommen -vorhandenes Kapital, welches sich durch die Auszahlungen verringert, unterliegt nicht der Beitragspflicht, demnach dann auch der jeweilige Auszahlungsbetrag
Gruß
Czauderna
Re: Beitrag auf Bankenauszahlplan
Meine persönliche Meinung deckt sich mit der Auffassung von Czauderna.
AAAAber:
wenn Du dies so dem Bearbeiter der KK mitteilst, dass Du moooonatlich Geld bekommst (jaja, ich verstehe: Kapitalverzehr einerseits und anderseits Zinsen)
dann wird dieser Bearbeiter mit einer hohen wahrscheinlichkeit die volle Auszahlung der Beitragspflicht unterwerfen.
Was will ich damit sagen: es kann zu großen Komplikationen kommen.
Lösung: besprich das nicht hier mit Menschen, die evt Deine Nachbarn sind und keine Ahnung haben.
Dies solltest Du tatsächlich mit deiner KK klären, und wenn Du so ein Produkt wirklich machen willst, auch schriftlich bestätigen lassen.
PS: ich würde so ein Produkt nicht machen, was solche Probleme mit sich bringen kann (aber: ich bin ja evt auch nur Dein Nachbar, der vom Bankenwesen auch keine Ahnung hat).
Falls Du es mit deiner KK klären willst--- teile doch mal mit was dort entschieden wurde
---- huch diese Frage habe ich noch nie gehabt, muss ich mal klären
-----laufende Einnahmen sind beitragspflichtig
so könnten die ersten Antworten aussehen.
AAAAber:
wenn Du dies so dem Bearbeiter der KK mitteilst, dass Du moooonatlich Geld bekommst (jaja, ich verstehe: Kapitalverzehr einerseits und anderseits Zinsen)
dann wird dieser Bearbeiter mit einer hohen wahrscheinlichkeit die volle Auszahlung der Beitragspflicht unterwerfen.
Was will ich damit sagen: es kann zu großen Komplikationen kommen.
Lösung: besprich das nicht hier mit Menschen, die evt Deine Nachbarn sind und keine Ahnung haben.
Dies solltest Du tatsächlich mit deiner KK klären, und wenn Du so ein Produkt wirklich machen willst, auch schriftlich bestätigen lassen.
PS: ich würde so ein Produkt nicht machen, was solche Probleme mit sich bringen kann (aber: ich bin ja evt auch nur Dein Nachbar, der vom Bankenwesen auch keine Ahnung hat).
Falls Du es mit deiner KK klären willst--- teile doch mal mit was dort entschieden wurde
---- huch diese Frage habe ich noch nie gehabt, muss ich mal klären
-----laufende Einnahmen sind beitragspflichtig
so könnten die ersten Antworten aussehen.
Re: Beitrag auf Bankenauszahlplan
Danke für die Antworten.
Ich habe nun eine andere Lösung gefunden
Gruß
Lilebror
Ich habe nun eine andere Lösung gefunden
Gruß
Lilebror
Re: Beitrag auf Bankenauszahlplan
sag uns doch mal welche.
Wir möchten auch mal provitieren.
Wir möchten auch mal provitieren.
Re: Beitrag auf Bankenauszahlplan
Hallo ,
wie haben keinen Auszahlplan abgeschlossen, sondern investieren in eine andere Anlage mit langer Laufzeit
und Fälligkeit der Zinsen bei Ablauf.
Lilebror
wie haben keinen Auszahlplan abgeschlossen, sondern investieren in eine andere Anlage mit langer Laufzeit
und Fälligkeit der Zinsen bei Ablauf.
Lilebror