Es ist richtig, dass meine Einnahmen während meines Auslandsaufenthaltes unverändert bleiben.Grundsätzlich wird es in deinem Fall nicht zur Senkung des Beitrags kommen weil deine Einnahmen sich nicht verringern während des Auslandsaufenthaltes.
Die Berechnung des Beitrages während eines Auslandsaufenthaltes richtet sich entsprechend §240 Abs. 4a SGB V aber doch nach der "monatlichen Bezugsgröße" (und zwar 10 % davon) und nicht nach meinen tatsächlichen Einnahmen! So steht es dort zumimindest...