Beiträge von zwei ZVK
Moderator: Czauderna
Beiträge von zwei ZVK
Hallo.
Ich habe eine Frage.
Ich bekomme 2 Renten von 2 verschiedenen ZVK (öffentlicher Dienst).
Die 1. ZVK zahlt mir eine Rente aus der Pflichtversicherung und eine Rente aus Gehaltsumwandlung.
Die 2. ZVK zahl mir eine Rente nur aus der Gehaltsumwandlung.
Von der 1. ZVK Rente werden die KV Beiträge an die Kasse überwiesen, weil sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die zweite Rente ist so gering, das sie unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Jetzt teilt mir meine Krankenkasse mit, dass sie auch von der 2. Rente KV Beiträge berechnet hat, die eigentlich unter der Beitragsbemessungsgrenze fallen. Die Begründung lautet, alle Versorgungszahlungen beider ZVK werden zusammengezogen und somit sind auch für den Rentenbetrag der normal unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt Beiträge fällig.
Ist das korrekt und wo kann man den konkreten Gesetzestext nachlesen.
Was mich nur wundert, die 2. ZVK hat mir ohne KV Abzüge den vollen Rentenbetrag überwiesen.
pilotxxl
Ich habe eine Frage.
Ich bekomme 2 Renten von 2 verschiedenen ZVK (öffentlicher Dienst).
Die 1. ZVK zahlt mir eine Rente aus der Pflichtversicherung und eine Rente aus Gehaltsumwandlung.
Die 2. ZVK zahl mir eine Rente nur aus der Gehaltsumwandlung.
Von der 1. ZVK Rente werden die KV Beiträge an die Kasse überwiesen, weil sie über der Beitragsbemessungsgrenze liegen.
Die zweite Rente ist so gering, das sie unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Jetzt teilt mir meine Krankenkasse mit, dass sie auch von der 2. Rente KV Beiträge berechnet hat, die eigentlich unter der Beitragsbemessungsgrenze fallen. Die Begründung lautet, alle Versorgungszahlungen beider ZVK werden zusammengezogen und somit sind auch für den Rentenbetrag der normal unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt Beiträge fällig.
Ist das korrekt und wo kann man den konkreten Gesetzestext nachlesen.
Was mich nur wundert, die 2. ZVK hat mir ohne KV Abzüge den vollen Rentenbetrag überwiesen.
pilotxxl
Hallo,
ja, die beiden Versorgungsbezüge werden zusammengerechnet - es gibt da ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom November 2013 und dort auf Seite 33, da steht es genauer.
Eigentlich hätte die Kasse, die Brutto für Netto ausgezahlt hat, dies nicht so ohne weiteres machen dürfen, es sei denn sie hat die Meldung ordnungsgemäß an die Kasse gemacht und von dieser das "okay" erhalten, oder es handelt sich um eine Zahlstelle, die grundsätzlich keine Beiträge an Kassen abführt - dann obliegt die Beitragszahlung den Versicherten.
Gruss
Czauderna
ja, die beiden Versorgungsbezüge werden zusammengerechnet - es gibt da ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom November 2013 und dort auf Seite 33, da steht es genauer.
Eigentlich hätte die Kasse, die Brutto für Netto ausgezahlt hat, dies nicht so ohne weiteres machen dürfen, es sei denn sie hat die Meldung ordnungsgemäß an die Kasse gemacht und von dieser das "okay" erhalten, oder es handelt sich um eine Zahlstelle, die grundsätzlich keine Beiträge an Kassen abführt - dann obliegt die Beitragszahlung den Versicherten.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna, danke für die Antwort.
>>Eigentlich hätte die Kasse, die Brutto für Netto ausgezahlt hat, dies nicht so ohne weiteres machen dürfen, es sei denn sie hat die Meldung ordnungsgemäß an die Kasse gemacht und von dieser das "okay" erhalten…<<
In dem Schreiben von der KK steht, dass die KK Beiträge von den Zahlstellen, also beide ZVK an die KK überwiesen werden.
>>es gibt da ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom November 2013 und dort auf Seite 33, da steht es genauer.<<
Ich dachte, dass solche Rundschreiben zu mindestens auf eine Rechtsgrundlage beruhen müssen. Sollte das so sein währe es nett wenn Du mir einen Link zu dieser Rechtsgrundlage angeben könntest. Leider habe ich über Google das genannte Rundschreiben nicht finden können. Wenn Du dazu auch noch einen Link kennst hättest Du mir sehr geholfen.
Gruß
pilotxxl
>>Eigentlich hätte die Kasse, die Brutto für Netto ausgezahlt hat, dies nicht so ohne weiteres machen dürfen, es sei denn sie hat die Meldung ordnungsgemäß an die Kasse gemacht und von dieser das "okay" erhalten…<<
In dem Schreiben von der KK steht, dass die KK Beiträge von den Zahlstellen, also beide ZVK an die KK überwiesen werden.
>>es gibt da ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom November 2013 und dort auf Seite 33, da steht es genauer.<<
Ich dachte, dass solche Rundschreiben zu mindestens auf eine Rechtsgrundlage beruhen müssen. Sollte das so sein währe es nett wenn Du mir einen Link zu dieser Rechtsgrundlage angeben könntest. Leider habe ich über Google das genannte Rundschreiben nicht finden können. Wenn Du dazu auch noch einen Link kennst hättest Du mir sehr geholfen.
Gruß
pilotxxl
Hallo,pilotxxl hat geschrieben:Hallo Czauderna, danke für die Antwort.
>>Eigentlich hätte die Kasse, die Brutto für Netto ausgezahlt hat, dies nicht so ohne weiteres machen dürfen, es sei denn sie hat die Meldung ordnungsgemäß an die Kasse gemacht und von dieser das "okay" erhalten…<<
In dem Schreiben von der KK steht, dass die KK Beiträge von den Zahlstellen, also beide ZVK an die KK überwiesen werden.
>>es gibt da ein Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes vom November 2013 und dort auf Seite 33, da steht es genauer.<<
Ich dachte, dass solche Rundschreiben zu mindestens auf eine Rechtsgrundlage beruhen müssen. Sollte das so sein währe es nett wenn Du mir einen Link zu dieser Rechtsgrundlage angeben könntest. Leider habe ich über Google das genannte Rundschreiben nicht finden können. Wenn Du dazu auch noch einen Link kennst hättest Du mir sehr geholfen.
Gruß
pilotxxl
http://www.vdek.com/vertragspartner/mit ... zuege.html
hier findest du das Rundschreiben, welches auch die Rechtsgrundlage bildet.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12