Aber das stimmt ja nicht. Er war ja erst später pflichtversichert.Carina hat geschrieben:Die AOK wurde im vergangenen Jahr auf der hiesigen Zweigstelle - nach einem Anruf bei meinem Schwiegersohn - am 21.08.17 schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass er seit 27.07.17 (wahrscheinlich wurde nach dem Schuljahresende gefragt und nicht nach dem Datum des Abschlusszeugnisses vom 24.07.2017) bei der BKK "pflichtversichert" ist.
Die AOK hat sich natürlich auf diese Angabe verlassen und erst mal abgewartet, bis die korrekte Bestätigung der Weiterversicherung durch die BKK bei der AOK eingeht. Durch die Falschangabe kam es zu einer aufwändigen Klärung zwischen den beiden Kassen und mit dem Arbeitgeber.
Das wäre nicht passiert, wenn ihr der AOK korrekterweise erzählt hättet, dass es eine Zeit zwischen dem Schuljahresende und dem Beginn beim Arbeitgeber gibt.
Du verstehst mich falsch, Carina. Ihr wart euch nicht im klaren darüber, dass dieser Zwischenzeitraum so wichtig ist. Deshalb trifft euch keine Schuld.
Aber die Kassen eben auch nicht, denn erst nach der Klärung des Versicherungsverhältnisses konnte die AOK aktiv werden und Geld nachfordern.
Und rein rechtlich ist es nun mal so, dass der Zusatzbeitrag der Kasse zu zahlen ist, bei der die Mitgliedschaft wirksam zustandegekommen ist. Bei der BKK ist das nicht der Fall, denn wie sich jetzt rausstellt, durfte die BKK euch nicht aufnehmen. Aus einer freiwilligen Versicherung kann man nicht so einfach die Kasse wechseln ohne zu kündigen. Diese freiwillige Versicherung musste aber durchgeführt werden. Und das passiert jetzt eben.
Du kannst dich schwarz werden, aber der Fall fällt einfach unter die Kategorie "blöd gelaufen". Du wirst dich nicht dagegen wehren können.