Befristetes Arbeitsverhältnis (2 Monate)
Moderator: Czauderna
Dann ist keine Kündigungsfrist einzuhalten, sondern mit Eintritt der FAMI kann sofort gewechselt werden, ggf. sogar rückwirkend.baden hat geschrieben:Sie ist bei der KKH.ratte1 hat geschrieben:@baden,
bei welcher KK ist die Ehefrau versichert?
Auszug aus der KKH-Satzung:
§15 – Ende der Mitgliedschaft
Die Kasse gibt dem Austritt freiwillig versicherter Mitglieder abweichend von § 191 Nr. 3 SGB V zu dem Zeitpunkt statt, ab dem ohne die freiwillige Mitgliedschaft Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V bestünde
MfG
ratte1