Hallo,
ich hab ein recht komplexes Problem.
Seit 2006 bin ich PKV versichert weil über der Bemessungsgrenze. Zur Zeit bin ich in Elternzeit/ Elterngeldbezug bis Dezember. Danach fange ich wieder an zu arbeiten. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft dann noch drei Monate. Verlängert oder unbefristet wird er wohl nicht, denn ich bin wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt nun drei Tage nach ablaufen meines befristeten Arbeitsvertrages. Ach ja, ich bin nicht verheiratet, mein Partner ebenfalls PKV.
Nun meine Fragen:
1:
Nach Vertragsende habe ich wohl Anspruch auf ALG 1, oder ? aber eben nur für drei Tage bis der Mutterschutz beginnt, denn dann steh ich ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.... . Nach dem Mutterschutz wollte ich Elterngeld beantragen. Elternzeit gibt es ja nicht, da es kein Arbeitsverhältnis mehr gibt.
Bei ALG 1 Anspruch wäre ich versicherungspflichtig in der GKV. Für die besagten drei Tage -und dann? Endet dann die Pflichtversicherung und ich geh wieder in die PKV (aber das geht doch erst ab drei Jahren über der Bemessungsgrenze wieder), oder freiwillig GKV ( und was zahle ich da dann an Beiträgen) ?
Läuft die GKV weiter für Mutterschutz und Elternzeit? - das kann ich mir nicht vorstellen dann müsste ich ja auch Mutterschaftsgeld kriegen- und warum sollte die GKV das nach drei Versicherungstagen tun?
Von der Versicherungspflicht befreien lassen will ich mich aber auch keinesfalls- wer weiß ob ich wieder Vollzeit arbeiten werde und aenn werd ich so weit ich weiß wieder Verischerungspflichtig in der GKV, oder?
2.
Weiß jemand wie das bei arbeitslosigkeit vor Muttershutz ist und den anwartschaftsjahren in der Rentenversicherung ist, ich hab irgendwo gesehen das die Zeit in dem Fall gar nicht zählt, den es ist kein Arbeitsverhältnis da, daher keien Elternzeit und Arbeitslos eben auch nicht bzw. allenfalls ohne Leistung, weil wegen Kindererziehung nicht .
Um bösen Antworten vorzubeugen- es geht hier nicht drum irgendwo Geld zu kriegen. Mir wäre es am liebsten wenn der Mutterschutz schon ein paar Tage früher beginnen würde. Dann hätt ich keine Krankenkassenfragen.
Danke für Eure Antworten
befristeter Arbeitsvertrag, vor Mutterschutz arbeitslos, PKV
Moderator: Czauderna
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ich geh mal davon aus, dass du jünger als 55 bist
dann wirst du mit bezug des ALG I versicherungspflichtig in der GKV.
wenn man zu beginn der schutzfrist mit anspruch auf krankengeld versichert ist (und das ist man mit ALG I bezug) hat man auch anspruch auf MUG. in deinem falle in höhe des ALG I. danach kommst du in den erhalt der mitgliedschaft solange elterngeld bezogen wird (beitragsfrei).
dann wirst du mit bezug des ALG I versicherungspflichtig in der GKV.
wenn man zu beginn der schutzfrist mit anspruch auf krankengeld versichert ist (und das ist man mit ALG I bezug) hat man auch anspruch auf MUG. in deinem falle in höhe des ALG I. danach kommst du in den erhalt der mitgliedschaft solange elterngeld bezogen wird (beitragsfrei).