Befreiung von Zuzahlung
Moderator: Czauderna
Befreiung von Zuzahlung
Guten Tag,
ist es möglich, dass es bei der AOK Baden-Württemberg keine Befreiung von Zuzahlung gibt sondern nur eine Rückzahlung?
Gruß aus BW
ist es möglich, dass es bei der AOK Baden-Württemberg keine Befreiung von Zuzahlung gibt sondern nur eine Rückzahlung?
Gruß aus BW
Jein,
grundsätzlich gibt es überhaupt keine generelle Befreiung mehr den Zuzahlungen, da ausnahmslos jeder, außer gewissen Ausnahmen, 2 % seines Bruttoeinkommens als Zuzahlung zu leisten hat. Dies sind nun mal min. 86 € auf Basis des Mindesteinkommen (ALG II)
Es gibt jedoch Kassen, die eine Befreiung ausstellen, dann jedoch ist die persönliche Zuzahlung im voraus zu leisten.
Ansonsten gilt: Belege sammeln und nach Jahresende die Überzahlung mit der Kasse abrechnen.
grundsätzlich gibt es überhaupt keine generelle Befreiung mehr den Zuzahlungen, da ausnahmslos jeder, außer gewissen Ausnahmen, 2 % seines Bruttoeinkommens als Zuzahlung zu leisten hat. Dies sind nun mal min. 86 € auf Basis des Mindesteinkommen (ALG II)
Es gibt jedoch Kassen, die eine Befreiung ausstellen, dann jedoch ist die persönliche Zuzahlung im voraus zu leisten.
Ansonsten gilt: Belege sammeln und nach Jahresende die Überzahlung mit der Kasse abrechnen.
Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich warten muss bis das Jahr vorbei ist, kann ich mir einige Arzeien nicht mehr leisten. Es gibt aber Krankenkassen die eine Bescheinigung ausstellen und dann ist bei der Apotheke keine Zuzahlung mehr notendig.
Warum ist das bei der AOK in Baden-Württemberg nicht so?
Gruß
Wenn ich warten muss bis das Jahr vorbei ist, kann ich mir einige Arzeien nicht mehr leisten. Es gibt aber Krankenkassen die eine Bescheinigung ausstellen und dann ist bei der Apotheke keine Zuzahlung mehr notendig.
Warum ist das bei der AOK in Baden-Württemberg nicht so?
Gruß
Wie gesagt, es gibt Kassen die, sofern die persönliche Zuzahlung im voraus geleistet wird, eine Befreiung aussstellen. Nur hast du dann deine 2 % im voraus zu bezahlen. Sofern du während des Jahres bereits deine 2 % erreichst und dein Einkommen konstant bleibt, wird dir deine Kasse wohl ab diesem Zeitpunkt auch eine Befreiung ausstellen.Nelke hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort.
Wenn ich warten muss bis das Jahr vorbei ist, kann ich mir einige Arzeien nicht mehr leisten. Es gibt aber Krankenkassen die eine Bescheinigung ausstellen und dann ist bei der Apotheke keine Zuzahlung mehr notendig.
Warum ist das bei der AOK in Baden-Württemberg nicht so?
Gruß
Grundsätzlich sind aber von jedem erstmals die persönliche Zuzahlung zu leisten.
Danke,
ich bin Chroniker und muss laut Gesetz 1% des Bruttoeinkommens abzüglich eines Freibetrages für meine Frau bezahlen. Das ist mir klar. Ich muss auch gewisse Vorleistungen leisten ist auch klar. Unser Einkommen verändert sich auch nicht. Deshalb geht es mir um Befreiung nach Zahlung der 1%.
Gruß
ich bin Chroniker und muss laut Gesetz 1% des Bruttoeinkommens abzüglich eines Freibetrages für meine Frau bezahlen. Das ist mir klar. Ich muss auch gewisse Vorleistungen leisten ist auch klar. Unser Einkommen verändert sich auch nicht. Deshalb geht es mir um Befreiung nach Zahlung der 1%.
Gruß
Wenn ich richtig verstanden habe, sind die 1% bereits bezahlt worden. Wenn dem so ist müßte die Befreiung ausgestellt werden. Wurde für die Ablehnung ein Grund genannt ?Nelke hat geschrieben: ich bin Chroniker und muss laut Gesetz 1% des Bruttoeinkommens abzüglich eines Freibetrages für meine Frau bezahlen. Das ist mir klar. Ich muss auch gewisse Vorleistungen leisten ist auch klar. Unser Einkommen verändert sich auch nicht. Deshalb geht es mir um Befreiung nach Zahlung der 1%.