Hallo noch mal!!
Ich wollte mich noch mal genau erkundigen was bei der Berechnung der Befreiung von den Zuzahlungen ( Rezeptgebühr, 10 € Arzgebühr u.s.w. )angerechnet werden darf und was nicht??
Ich hatte ja vor ein paar Tagen das Problem, das sie meinen Stiefsohn nit mehr versichert haben, da ich angeblich nicht für seinen Unterhalt aufkommen kann!!
Darf den dann sein Unterhalt für meine Befreiungsanrechnung mit berechnet werden??
So zusagen, das es zu unserem Einkommen gehört??
Das hat die IKK nämlich gemacht, sogar rückwirkend für den Zeitraum in dem sie in nicht mehr mitversichert haben!!
Über eine Antwort würde ich sehr freuen
Grüße Markus
Befreiung der Zuzahlungen der Krankenkasse
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 7
- Registriert: 17.02.2012, 13:38
Re: Befreiung der Zuzahlungen der Krankenkasse
Hallo,fishbone008 hat geschrieben:Hallo noch mal!!
Ich wollte mich noch mal genau erkundigen was bei der Berechnung der Befreiung von den Zuzahlungen ( Rezeptgebühr, 10 € Arzgebühr u.s.w. )angerechnet werden darf und was nicht??
Ich hatte ja vor ein paar Tagen das Problem, das sie meinen Stiefsohn nit mehr versichert haben, da ich angeblich nicht für seinen Unterhalt aufkommen kann!!
Darf den dann sein Unterhalt für meine Befreiungsanrechnung mit berechnet werden??
So zusagen, das es zu unserem Einkommen gehört??
Das hat die IKK nämlich gemacht, sogar rückwirkend für den Zeitraum in dem sie in nicht mehr mitversichert haben!!
Über eine Antwort würde ich sehr freuen
Grüße Markus
ja, das darf sie - auch wenn es widersinnig klingt - Familienversicherung und Einkommen ist eben anders als Befreiung von den Zuzahlungen und Einkommen. Die Vorschriften sind da unterschiedlich.
Wurde denn das Kind auch entsprechend befreit ?
Gruss
Czauderna