broemmel hat geschrieben:Das ist genau die richtige Antwort. Und ich vermute Du hast richtig viele Freunde.
Ich vermisse eine vergleichbare Schärfe gegenüber dem ersten Antwortschreiben der Kasse.
Dieselbe Stelle, die den Beitragsbescheid und damit den juristischen Verwaltungsakt, der im Zweifel vor Gericht beklagt wird, ausgestellt hat, erklärte - trotz des bereits übermittelten Hinweises auf die gesetzliche Grundlage -, dass die Barzahlung nicht möglich sei.
Das muss zu der Annahme führen, dass die Aussteller des Beitragsbescheids die juristischen Grundlagen für ebendiesen nicht kennen oder - noch schlimmer - nicht anwenden wollen.
Sobald ersichtlich wird, dass jemand sich nicht mit einem Satz abspeisen lässt und die Rechtsgrundlagen kennt, ist das Eingeforderte auf einmal doch problemlos möglich. Lässt tief blicken...