Hallo zusammen,
für Informationen und Antowrten bedanke ich mich im Voraus.....
Zur kurzen Geschichte:
Selbständig (mehr schlecht als Recht) seit einigen Jahren, private KV wurde vor Jahren mangels Beitragszahlungen gekündigt. Seit dem ohne KV.....
Jetzt endlich eine Stelle als Angestellter in Aussicht!
Meine Frage, kann ich mich in der GKV versichern? Einkommen wird unter der Bemessungsgrenze liegen.
Ist bzw. mit welchen Nachzahlungen ist zu Rechnen, da ja ein Verstoss gegen die Versicherungspflicht vorliegt?
Danke und viele Grüße
Jan
Bald wieder Angestellter, GKV?
Moderator: Czauderna
Hallo,
wenn unter 55 Jahren besteht sogar die Verpflichtung Mitglied in der GKV zu werden.
Grundsätzlich wäre für Sie ab dem 01.01.2009 die PKV wieder zuständig, d.h.
der GKV könnte es eigentlich egal sein und die Versicherung ab Beschäftigungsbeginn ohne weiteres durchführen - die Betonung liegt hier aber auf "könnte" -
Mein Rat - einfach mal abwarten wie die Kasse reagiert wenn ihr die Anmeldung des Arbeitgeber auf den Tisch flattert.
Gruß
Czauderna
wenn unter 55 Jahren besteht sogar die Verpflichtung Mitglied in der GKV zu werden.
Grundsätzlich wäre für Sie ab dem 01.01.2009 die PKV wieder zuständig, d.h.
der GKV könnte es eigentlich egal sein und die Versicherung ab Beschäftigungsbeginn ohne weiteres durchführen - die Betonung liegt hier aber auf "könnte" -
Mein Rat - einfach mal abwarten wie die Kasse reagiert wenn ihr die Anmeldung des Arbeitgeber auf den Tisch flattert.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann lasse ich mich mal überraschen.....
Verstehe ich es richtig, daß meine, damals gekündigte Versicherung dann eine Nachzahlung für den Zeitraum seit 1.1.2009 verlangen kann? Oder von wem kommt dann ggf. die Forderung?
Alles gar net so einfach zu durchschauen
Viele Grüße und ein schönes WE
Jens
vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann lasse ich mich mal überraschen.....
Verstehe ich es richtig, daß meine, damals gekündigte Versicherung dann eine Nachzahlung für den Zeitraum seit 1.1.2009 verlangen kann? Oder von wem kommt dann ggf. die Forderung?
Alles gar net so einfach zu durchschauen
Viele Grüße und ein schönes WE
Jens