Liebes Forum,
mein Mann hat als selbstständiger eine rein private Lebensversicherung abgeschlossen. Ich bin bezugsberechtigt im Todes- wie auch im Erlebensfall.
Wenn nun die Auszahlung ansteht, muss ich dann (pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse) davon Krankenkassenbeiträge bezahlen?
Oder evtl. mein Mann, er ist freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, kommt aber nicht an die Beitragsbemessungsgrenze heran.
Wir haben gehört, dass die Auszahlung der Lebensversicherung der Krankenkasse gemeldet wird - und nun befürchten wir schon schlimmes.
Ich würde mich freuen, wenn mir ein Experte helfen könnte. Danke
Auszahlung LV als bezugsber. Person krankenkassenpflichtig?
Moderator: Czauderna
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Hallo,
eine reine private LV wird NICHT an eine Kasse gemeldet. Dies betrifft immer nur betriebliche LV und Rentenversicherungen.
Bei freiwillig Versicherten ist eine solche private Rente oder Kapitalleistung tatsächlich beitragspflichtig - aber nur mit ihrem Ertragsanteil, also nicht die komplette Summe.
Bei Pflichtversicherten besteht hierauf keine Beitragspflicht.
Gruß
eine reine private LV wird NICHT an eine Kasse gemeldet. Dies betrifft immer nur betriebliche LV und Rentenversicherungen.
Bei freiwillig Versicherten ist eine solche private Rente oder Kapitalleistung tatsächlich beitragspflichtig - aber nur mit ihrem Ertragsanteil, also nicht die komplette Summe.
Bei Pflichtversicherten besteht hierauf keine Beitragspflicht.
Gruß
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Herzlichen Dank
für die kompetente Antwort. Mir fällt ein Stein vom Herzen