Auszahlung einer Betriebsrente während eines außereuropäischen Auslandsaufenthaltes?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ramazzottel
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Auszahlung einer Betriebsrente während eines außereuropäischen Auslandsaufenthaltes?

Beitrag von ramazzottel » 30.07.2024, 21:37

Ich beziehe bis Ende 2024 ALG1 und bin somit gesetzlich pflichtkrankenversichert. Die ersten 7-8 Monate des Jahres 2025 werde ich im außereuropäischen Ausland leben, dort eine unentgeltliche Pflegetätigkeit aufnehmen und dementsprechend meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden.

Im Juli/August 2025 werde ich zurückkehren und meinen Wohnsitz in Deutschland wieder anmelden. Ab diesem Zeitpunkt beziehe ich eine vorgezogene Altersrente.

Ende Januar 2025 erhalte ich eine einmalige Auszahlung eines Vorsorgeguthabens einer Betriebsrente, die ich über meinen früheren Arbeitgeber angespart habe.

Die 120-Monats-Regelung für die Verbeitragung der Betriebsrente ist mir bekannt. Ich weiß, dass nach meiner Rückkehr nach Deutschland die Beitragspflicht für diese Betriebsrente wieder einsetzt. Ich gehe davon aus, dass bei der Auszahlung der Betriebsrente die letzte Krankenkasse angegeben werden muss. So erfährt die Kasse von der Auszahlung der Betriebsrente.

Andererseits hätte ich die Möglichkeit, eine Familienversicherung über meine Ehefrau zu beantragen, dafür müsste ich aber meinen Wohnsitz im Inlad behalten, was Voraussetzung für die Familienversicherung ist.

Die 9/10 Regelung zur Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner ist mir bekannt und für mich nicht kritisch, da ich bis Ende 2024 insgesamt 440 Monate Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein werde.

Frage:
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich in beiden Fällen:
1) Krankenversicherung und Wohnsitz abmelden?
2) Familienversicherung beantragen und Wohnsitz beibehalten?

Czauderna
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Re: Auszahlung einer Betriebsrente während eines außereuropäischen Auslandsaufenthaltes?

Beitrag von Czauderna » 31.07.2024, 07:57

Hallo,
wenn bei dieser Konstellation die Familienversicherung möglich wäre, was natürlich mit der Krankenkasse im Vorfeld abgeklärt werden müsste, dann wäre das zweifelsfrei die bessere Lösung. Die Familienversicherung ist beitragsfrei und die Auszahlung der Betriebsrente hätte (erstmal) keine Beitragspflicht zur Folge, sondern ggf. erst nach Ende der Familienversicherung. Aber wie geschrieben, das mit der Familienversicherung muss auch funktionieren.
Nicht nur wegen der Einkommensgrenze, sondern auch wegen des Leistungsanspruches während des Auslandsaufenthaltes (Auslandskrankenversicherung ?)
Gruss
Czauderna

ramazzottel
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Re: Auszahlung einer Betriebsrente während eines außereuropäischen Auslandsaufenthaltes?

Beitrag von ramazzottel » 15.10.2024, 05:07

@Czauderna,
vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

VG ramazzottel

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