Hallo, heute geht es um den Begriff "derselben Krankheit".
Dazu habe ich folgendes gefunden:
Liegen alle Erkrankungsnachweise vor, prüft die Krankenkasse anhand der Diagnosen, inwieweit die Vorerkrankungen auf dieselbe Grunderkrankung wie die aktuelle Erkrankung zurückzuführen sind. Diese Prüfung kann nicht automatisch durchgeführt werden, weil Diagnosen -auch wenn sie gleich sind - nicht immer derselben Grunderkrankung zugeordnet werden können. Beispielsweise können mehrere Erkrankungszeiten mit der Diagnose Depression vorliegen, die aber auf unterschiedlichen Ereignissen beruhen und nicht aufeinander angerechnet werden dürfen.
Gleichzeitig heißt es:
Dieselbe Krankheit heißt, identische Krankheitsursache. Es genügt, dass ein nicht ausgeheiltes Grundleiden Krankheitsschübe bewirkt.
Was ist der Unterschied zwischen "derselben Krankheit" und "derselben Grunderkrankung".
Um beim Thema Depression zu bleiben mal ein Beispiel.
Zu Beginn der Blockfrist wird ein Arbeitnehmer AU mit Krg-Bezug wegen einer Depression, die durch Ursache A verursacht wurde.
Dann arbeitet der AN wieder 18 Monate.
Danach ist er wieder AU aufgrund Depression, allerdings ist die Ursache der Depression diesmal Ursache B, welche mit Ursache A nichts zu tun hat.
Wäre die durch Ursache B verursachte Depression nun diesselbe Krankheit in Bezug auf die erste Depression, für welche die Ursache A massgeblich war ?
Gibt es dazu irgendwelche Rechtsprechung o.ä. (sorry für die Frage).
Auslegung "derselben Krankheit"
Moderator: Czauderna
Re: Auslegung "derselben Krankheit"
Hallo,
diese Frage kann nur ein Mediziner/in beantworten. Und weil das so ist, bedienen sich die Krankenkassen dafür in der Regel des medizinischen Dienstes.
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es oftmals nicht so einfach, aber wir haben es eigentlich mithilfe des medizinischen Dienstes immer ganz gut hinbekommen.
Was auch sicher ist, dass es die betroffenen Menschen in der Regel selbst natürlich auch nicht feststellen können.
Nein, Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt, denn auch Richter sind meist keine Mediziner/innen und müssten sich dann auch entsprechender Gutachter/innen bedienen.
Gruss
Czauderna
diese Frage kann nur ein Mediziner/in beantworten. Und weil das so ist, bedienen sich die Krankenkassen dafür in der Regel des medizinischen Dienstes.
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist es oftmals nicht so einfach, aber wir haben es eigentlich mithilfe des medizinischen Dienstes immer ganz gut hinbekommen.
Was auch sicher ist, dass es die betroffenen Menschen in der Regel selbst natürlich auch nicht feststellen können.
Nein, Rechtsprechung dazu ist mir nicht bekannt, denn auch Richter sind meist keine Mediziner/innen und müssten sich dann auch entsprechender Gutachter/innen bedienen.
Gruss
Czauderna