Auslandsrückkehrer, keine KV für mich zuständig. Was tun?
Moderator: Czauderna
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Auslandsrückkehrer, keine KV für mich zuständig. Was tun?
Hallo. Die Überschrift gibt das nicht her, ich habe jedoch schon selbst vieles versucht, eine Lösung für mein nachfolgend geschildertes Problem zu finden. Leider vergeblich.
Kurz zu meiner Person & Situation:
Deutscher Staatsbürger, 41 Jahre alt, momentan mit Dauervisum in Argentinien wohnhaft.
Ich lebe seit 2009 in Argentinien und trage mich mit dem Gedanken, wegen Beziehungsproblemen wieder dauerhaft nach Deutschland zurückzukehren.
Ich war bis von 1992 - 2009 Zeitsoldat bei der BW und von 2007 - 2009 während der sog. Übergangsgebührnisse der Bw zu einem kleinen Prozentsatz privat krankenversichert. Der Rest wurde von der Bw gecovert.
Ich habe bei meinem Umzug nach Argentinien keine Anwartschaftsversicherung bei einer privaten KV abgeschlossen (aus Unwissenheit). D.h. mich nimmt keine gesetzliche KV und die letzte private KV - sollte sie mich zum Basistarif nehmen - könnte ich nicht bezahlen.
Ich gehe mal vom Schlimmsten Fall aus:
Ich komme nach Deutschland zurück und muss erst einmal ALGII beziehen (das normale ALG steht mir sowieso nicht zu).
Die gesetzliche KV scheidet zu 100% aus. Die private wahrscheinlich auch (wegen der nur geringen prozentualen Beteiligung während der Übergangsgebührnisse). Sollte die private KV mich wider Erwarten doch zum Basistarif nehmen, könnte ich diese ganz sicher nicht bezahlen - auch nicht, wenn die Agentur für Arbeit einen Großteil davon übernehmen würde. Letztendlich stünden unterm Strich immer noch mind. €150 - €200. Für einen ALGII Empfänger nicht machbar.
Arbeit (um dadurch in die gesetzliche KV zu kommen) fände ich bestimmt auch nicht am ersten Tag.
Lange Rede, kurzer Sinn: wenn ich den Aussagen der AOK und diversen anderen Anbietern Glauben schenke, würde ich quasi in der Luft hängen und keine KV wäre für mich zuständig. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, bei einer KV unterzukommen?
Was würde ich denn im Krankheitsfall machen?
Ich hoffe, dass mir hier jemand ein wenig weiterhelfen kann. Diese Ungewissheit belastet mich sehr.
MfG, Matthias
Kurz zu meiner Person & Situation:
Deutscher Staatsbürger, 41 Jahre alt, momentan mit Dauervisum in Argentinien wohnhaft.
Ich lebe seit 2009 in Argentinien und trage mich mit dem Gedanken, wegen Beziehungsproblemen wieder dauerhaft nach Deutschland zurückzukehren.
Ich war bis von 1992 - 2009 Zeitsoldat bei der BW und von 2007 - 2009 während der sog. Übergangsgebührnisse der Bw zu einem kleinen Prozentsatz privat krankenversichert. Der Rest wurde von der Bw gecovert.
Ich habe bei meinem Umzug nach Argentinien keine Anwartschaftsversicherung bei einer privaten KV abgeschlossen (aus Unwissenheit). D.h. mich nimmt keine gesetzliche KV und die letzte private KV - sollte sie mich zum Basistarif nehmen - könnte ich nicht bezahlen.
Ich gehe mal vom Schlimmsten Fall aus:
Ich komme nach Deutschland zurück und muss erst einmal ALGII beziehen (das normale ALG steht mir sowieso nicht zu).
Die gesetzliche KV scheidet zu 100% aus. Die private wahrscheinlich auch (wegen der nur geringen prozentualen Beteiligung während der Übergangsgebührnisse). Sollte die private KV mich wider Erwarten doch zum Basistarif nehmen, könnte ich diese ganz sicher nicht bezahlen - auch nicht, wenn die Agentur für Arbeit einen Großteil davon übernehmen würde. Letztendlich stünden unterm Strich immer noch mind. €150 - €200. Für einen ALGII Empfänger nicht machbar.
Arbeit (um dadurch in die gesetzliche KV zu kommen) fände ich bestimmt auch nicht am ersten Tag.
Lange Rede, kurzer Sinn: wenn ich den Aussagen der AOK und diversen anderen Anbietern Glauben schenke, würde ich quasi in der Luft hängen und keine KV wäre für mich zuständig. Oder gibt es doch eine Möglichkeit, bei einer KV unterzukommen?
Was würde ich denn im Krankheitsfall machen?
Ich hoffe, dass mir hier jemand ein wenig weiterhelfen kann. Diese Ungewissheit belastet mich sehr.
MfG, Matthias
im Thema ALG II und Versicherungspflicht stecke ich nicht gaaanz tief in der Materia drin.
Nur soviel ist mir bekannt.
Wenn Du bei ALG II-Bezug nicht versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist
, sondern bei einer privaten ,
dann kannst Du dort auf Antrag bei Nachweises von SGB II Bedürftigkeit (= ALG II) den Beitrag HALBIEREN.
UND diesen HALBIEREN Beitrag MUSS das Jobcenter (ARGE) dann übernhmen.
ALSO: keine Lücke.
Der Rossi, der hier ab zu auch mal eine Antwort schreibt, könnte Dir sogar die gesezlichen Vorschriften nennen. Mittlerweile wissen dies aber die meisten Mitarbeiter beim Jobcenter
Nur soviel ist mir bekannt.
Wenn Du bei ALG II-Bezug nicht versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist
, sondern bei einer privaten ,
dann kannst Du dort auf Antrag bei Nachweises von SGB II Bedürftigkeit (= ALG II) den Beitrag HALBIEREN.
UND diesen HALBIEREN Beitrag MUSS das Jobcenter (ARGE) dann übernhmen.
ALSO: keine Lücke.
Der Rossi, der hier ab zu auch mal eine Antwort schreibt, könnte Dir sogar die gesezlichen Vorschriften nennen. Mittlerweile wissen dies aber die meisten Mitarbeiter beim Jobcenter
im Thema ALG II und Versicherungspflicht stecke ich nicht gaaanz tief in der Materia drin.
Nur soviel ist mir bekannt.
Wenn Du bei ALG II-Bezug nicht versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist
, sondern bei einer privaten ,
dann kannst Du dort auf Antrag bei Nachweises von SGB II Bedürftigkeit (= ALG II) den Beitrag HALBIEREN.
UND diesen HALBIEREN Beitrag MUSS das Jobcenter (ARGE) dann übernhmen.
ALSO: keine Lücke.
Der Rossi, der hier ab zu auch mal eine Antwort schreibt, könnte Dir sogar die gesezlichen Vorschriften nennen. Mittlerweile wissen dies aber die meisten Mitarbeiter beim Jobcenter
Nur soviel ist mir bekannt.
Wenn Du bei ALG II-Bezug nicht versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist
, sondern bei einer privaten ,
dann kannst Du dort auf Antrag bei Nachweises von SGB II Bedürftigkeit (= ALG II) den Beitrag HALBIEREN.
UND diesen HALBIEREN Beitrag MUSS das Jobcenter (ARGE) dann übernhmen.
ALSO: keine Lücke.
Der Rossi, der hier ab zu auch mal eine Antwort schreibt, könnte Dir sogar die gesezlichen Vorschriften nennen. Mittlerweile wissen dies aber die meisten Mitarbeiter beim Jobcenter
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- Registriert: 27.02.2013, 11:44
Hallo Heinrich, erst einmal danke für deine Antwort. Ich hatte aber bereits eingangs geschrieben:
"Sollte die private KV mich wider Erwarten doch zum Basistarif nehmen, könnte ich diese ganz sicher nicht bezahlen - auch nicht, wenn die Agentur für Arbeit einen Großteil davon übernehmen würde. Letztendlich stünden unterm Strich immer noch mind. €150 - €200. Für einen ALGII Empfänger nicht machbar."
Selbst wenn die den Betrag vierteln würden, wäre das vom ALGII nicht machbar.
MfG
"Sollte die private KV mich wider Erwarten doch zum Basistarif nehmen, könnte ich diese ganz sicher nicht bezahlen - auch nicht, wenn die Agentur für Arbeit einen Großteil davon übernehmen würde. Letztendlich stünden unterm Strich immer noch mind. €150 - €200. Für einen ALGII Empfänger nicht machbar."
Selbst wenn die den Betrag vierteln würden, wäre das vom ALGII nicht machbar.
MfG
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@Oberbootsmann: Gehe als erstes auf die private Versicherung zu, bei der Du als SAZ'ler versichert warst.
Für den Basistarif hat der Gesetzgeber den privaten Krankenversicherern Kontrahierungszwang draufgedrückt (zum Glück), d.h. die müssen Dich im Basistarif aufnehmen ob sie wollen oder nicht.
Siehe auch hier: pkv.de/positionen/basistarif/kontrahierungszwang_gesundheitspruefung_und_risikozuschlaege/
Ganz wichtig: Der Antrag muss absolut exakt ausgefüllt sein, nichts weglassen, bitte nichts vergessen: keine Angabe, keine Vorerkrankung, gar nichts. Du gibst sonst der Versicherung ein riesen Argument, Dich nicht annehmen zu müssen. Den Antrag kannst Du auch schon stellen kurz bevor Du nach D zurückgehst, denn die Policierung dauert gerne etwas länger.
Und wenn die Dich genommen haben, dann schaust Du bei Aufnahme der ersten Beschäftigung gleich, dass Du in irgendeine gute gesetzliche Krankenkasse kommst.
Viel Erfolg!
Für den Basistarif hat der Gesetzgeber den privaten Krankenversicherern Kontrahierungszwang draufgedrückt (zum Glück), d.h. die müssen Dich im Basistarif aufnehmen ob sie wollen oder nicht.
Siehe auch hier: pkv.de/positionen/basistarif/kontrahierungszwang_gesundheitspruefung_und_risikozuschlaege/
Ganz wichtig: Der Antrag muss absolut exakt ausgefüllt sein, nichts weglassen, bitte nichts vergessen: keine Angabe, keine Vorerkrankung, gar nichts. Du gibst sonst der Versicherung ein riesen Argument, Dich nicht annehmen zu müssen. Den Antrag kannst Du auch schon stellen kurz bevor Du nach D zurückgehst, denn die Policierung dauert gerne etwas länger.
Und wenn die Dich genommen haben, dann schaust Du bei Aufnahme der ersten Beschäftigung gleich, dass Du in irgendeine gute gesetzliche Krankenkasse kommst.
Viel Erfolg!