Auslandskrankenschein (Türkei) begrenzt für nur 6 Monate

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 17.11.2013, 17:17

Moin.

Bei der Anmeldung mit dem TA 20 besteht in Deutschland ein voller Leistungsanspruch ohne Einschränkung.

In der Türkei besteht der Leistungsanspruch nach dem türkischen Recht.

Wenn sie irgendwann den Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegen gibts keinerlei Probleme

mevlevi9
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Beitrag von mevlevi9 » 17.11.2013, 17:57

broemmel hat geschrieben:In der Türkei besteht der Leistungsanspruch nach dem türkischen Recht.
Und gibt es hierbei Unterschiede zum deutschen Recht? Genau das ist auch die Sorge. Es ist die Frage, ob man mit einer deutschen KV wie ein türkischer Mitbürger wie in der Türkei behandelt wird.

Ein Beispiel: Die AOK übernimmt üblicherweise die Kosten eines bestimmten Medikamentes oder einer bestimmten Behandlung in der Türkei. Nach türksichem Recht aber werden diese Medikamente/Behandlungen nicht übernommen. Das kann sehr gravierend sein.

Poet
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Beitrag von Poet » 17.11.2013, 18:21

@Hüseyin: Bitte den Beitrag von Swantje vom 15.11. oder von broemmel vom 17.11. dazu lesen...T/A20 bedeutet nur, dass die Kosten für Leistungen schlussendlich ggü der dt. Krankenkasse abgerechnet werden. Eine Besserstellung ergibt das nicht, denn es besteht doch nur Anspruch nach türkischem Recht. Das ist dann so, als wenn jemand mit türkischer KV zum Arzt geht.

Du liegst dem Irrtum auf, dass die Versorgung besser ist, nur weil schlussendlich mit der deutschen Kasse AOK abgerechnet wird, die in D wesentlich mehr an Leistungen übernimmt. Dem ist nicht so.

Trotz aller versuchten Reformen liegt das Leistungsspektrum der türkischen KV leider immer noch weit hinter den Erwartungen.
Zuletzt geändert von Poet am 17.11.2013, 19:20, insgesamt 1-mal geändert.

Carola
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Beitrag von Carola » 17.11.2013, 18:26

In der Türkei besteht der Leistungsanspruch nach dem türkischen Recht.
Was ist daran nicht zu verstehen ?
Man muss sich eben Landestypischen gegebenheiten anpassen.
Erwartest du das die AOK eine komplettes Ärzte-Team aus Deutschland, inc. Apotheke vor Ort für deine Eltern bereithält ?
Sie werden ihre Leistung so wie alle Türken die Versichert sind in ihren Heimatland erhalten.
Nicht mehr und nicht weniger.
Und ja, es gibt reichlich Unterschiede, das rauszufinden im Einzelnen muss man eben abwägen, was besser ist, Türkei leben, oder bessere Versorgung
in Deutschland.
Diese Frage müssen sich aber alle Rentner stellen die ihre Rente im Ausland geniessen.
Lese dich ein was deine Eltern erwarten kann, so schlimm wid es nicht sein, da die Leute in eurer Heimat auch damit leben können.
lg

Poet
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Beitrag von Poet » 17.11.2013, 19:19

Carola hat geschrieben:...so schlimm wid es nicht sein, da die Leute in eurer Heimat auch damit leben können.
lg
@Carola: Sorry, das kann ich nicht unkommentiert stehen lassen. Es kann sein, dass Hüseyin und/oder seine Eltern Deutschland als Ihre Heimat sehen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.11.2013, 19:20

mevlevi9 hat geschrieben: Und gibt es hierbei Unterschiede zum deutschen Recht? Genau das ist auch die Sorge. Es ist die Frage, ob man mit einer deutschen KV wie ein türkischer Mitbürger wie in der Türkei behandelt wird.
Die Leistungsansprüche richten sich immer nach dem Land, in dem die Leistungen in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob die Abrechnung über TA 20 oder TA 11 läuft.

Ausnahmen gibt es nur, wenn der Auslandskrankenschein im Touristenfall nicht akzeptiert wird und der Versicherte eine Erstattung durch die Krankenkasse nach deutschem Recht wünscht. Die Wahl haben deine Eltern jedoch nicht, ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in der Türkei und damit muss die Einschreibung über TA 20 erfolgen. Spätestens dann, wenn regelmäßig Rechnungen aus der Türkei eingereicht werden, wird die AOK den gewöhnlichen Aufenthalt prüfen - und dann kann es teuer werden, wenn die Angaben vorher nicht gemacht wurden.

Soweit ich weiß, müssen bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in die Türkei keine Pflegeversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Wenn deine Eltern sich die Option offenhalten wollen, im Pflegefall wieder nach Deutschland zu kommen, sollten sie unbedingt eine freiwillige Weiterversicherung in der Pflegeversicherung beantragen.

Carola
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Beitrag von Carola » 17.11.2013, 19:54

@Poet
@Carola: Sorry, das kann ich nicht unkommentiert stehen lassen. Es kann sein, dass Hüseyin und/oder seine Eltern Deutschland als Ihre Heimat sehen
Hoffe ich doch, Das sie Deutschland lieben, Heimat ist für mich persönlich das Land wo ich geboren bin, aufgewachsen..aber spielt keine Geige, da
Hüseyin aus welchen Günden auch immer den Großteil des Jahres in ihrer
Heimat verbringen wollen, wo auch immer die sein mag..
Hoffe du verstehst.
Für mich nachvolziehbar, fast alle Türkischen Kollegen die in 2013 in Rente
gegangen sind, in unseren Betrieb, werden ihr Rentendasein ihrer Heimat verbringen.
Is doch egal welches Land sie als Heimat sehen, sie haben Anspruch auf ihrer Rente, Krankenkassenleistung. Aber eben im Ausland nicht so wie in Deutschland, das muss eben jeden klar sein der sein Lebensabend zum großteil eben nicht in Deutschland verbringt.
Wir hatten 3 Rentner die sind nach Thailand gezogen, gerade wegen der Medizinischen Betreuung, und ich meine nicht Massage :-)
Wenn ich nach Namibia zurückgehe als Rentner erwarte ich auch nicht das der Krankenwagen in 5 minuten vor Ort ist.
Es muss eben jeder wissen was ihn wichtig ist.

Poet
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Beitrag von Poet » 17.11.2013, 20:08

@Carola: Keine Frage. Ich verstehe das. Persönlich ist Heimat für mich, da wo der überwiegende Teil der Familie/Freunde lebt. :D

Carola
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Beitrag von Carola » 17.11.2013, 20:20

Warum sollte das anders sein bei anderen ?, sehe es auch so wie du.
Heimat ist da wo das Herz ist.
lg

Poet
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Beitrag von Poet » 17.11.2013, 20:22

...*dicker Knuddel an Carola*

Carola
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Beitrag von Carola » 17.11.2013, 20:38

*beschämt zu boden schaut*

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