Hallo liebes Forum,
ich hätte Mal eine Frage zum Thema Auslandsaufenthalt im Nicht EU Ausland.
Ich habe hierzu verschiedene widersprüchliche Aussagen gelesen, deshalb wollte ich mal hier nachfragen, wo ja einige Experten aktiv sind.
1) Ist es möglich nach Auslandsaufenthalt wieder Mitglied in einer deutschen gesetzlichen KV zu werden ? Gibt es hier bestimmte Zeiträume die zu beachten sind, nach denen eine Aufnahme nicht mehr möglich wäre.
2) Es gibt oder gab früher Mal mal, da habe ich widersprüchliches gelesen, die Notwendigkeit eine Anwartschaftversicherung abzuschließen, damit man später wieder aufgenommen wird.
3) Gilt die Mitgliedschaft in einer Anwartschaftsversicherung einer gesetzlichen Kasse auch als Zeit, bei der Feststellung wie lange man gesetzlich versichert war (z.B. für Krankenkasse der Rentner)
Für eure wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus und guten Wochenstart
Auslandsaufenthalt Krankenkasse
Moderator: Czauderna
1) ja, es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wenn zuletzt eine gesetzliche KV bestand, kann ggf. die Pflichtversicherung nach Paragraph 5(1) Nr. 13 SGB V beantragt werden. Sofern zuvor eine PKV bestand (auch im Ausland) oder z.B. eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird, ist dieser Beitritt nicht möglich. In diesen Fällen empfehle ich die Anwartschaft. Es kommt aber hier wirklich auf den genauen Sachverhalt an.
2) siehe oben
3) ja und auch für die Erfüllung der Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung.
2) siehe oben
3) ja und auch für die Erfüllung der Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung.