Hallo,
ich in seit 14.01.2012 ausgesteuert. Seit einem Schlaganfall darf ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Die KK wusste (woher auch immer?) von meiner privaten BUZ, die mir jeden Monat etwas zahlt und zieht nun diese Zahlung zur Berechnung des Beitrages heran. Laut KK muss ich einen Grundbeitrag von ca.147 Euro im Monat leisten. Ist das denn rechtens? Habe auch Probleme zu verstehen dass die Dreijahresfrist bei mir um sein soll. Hatte den Schlaganfall im Juli 2010, die KK rechnet diese 3Jfrist aber seit 2009, wo ich nur drei Tage wegen einer anderen Sache krankgeschrieben wurde.
Danke euch für eine Antwort
Ausgesteuert, darf die KK meine BUZ auf Beitrag anrechnen?
Moderator: Czauderna
Tja, Du erhälst seit dem 14.01.2012 kein Krankengeld mehr. Damit endet dann auch die beitragsfreie Krankenversicherung. Denn die Beitragsfreiheit (Krankenversicherung zum Nulltarif) ist nur am Bezug des Krankengeldes gekoppelt.
Jenes ist seit dem 14.01.2012 vorbei. Nun musst Du die Krankenversicherung selber löhnen. Es gibt dort eine sog. Mindestbemessungsgrenze, wonach man die Beiträge zu zahlen hat. Diese Mindestbemessungsgrenze beträgt derzeit 875,00 €; dies entspricht dann dem Beitrag von 147,00 Euro. Will heißen, auch wenn Du gar kein Einkommen hast, dann zahlst Du die 147,00 Glocken immer.
Wenn Deine priv. BUZ allerdings oberhalb von 875,00 Euro liegt, dann müsstes Du sogar mehr zahlen. Eine Nulltraif-Versicherung ist nicht mehr möglich.
Hm, was ich derzeit nicht verstehe? Waurm hast Du kein ALG I als sog. Nahtlosigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt?
Jenes ist seit dem 14.01.2012 vorbei. Nun musst Du die Krankenversicherung selber löhnen. Es gibt dort eine sog. Mindestbemessungsgrenze, wonach man die Beiträge zu zahlen hat. Diese Mindestbemessungsgrenze beträgt derzeit 875,00 €; dies entspricht dann dem Beitrag von 147,00 Euro. Will heißen, auch wenn Du gar kein Einkommen hast, dann zahlst Du die 147,00 Glocken immer.
Wenn Deine priv. BUZ allerdings oberhalb von 875,00 Euro liegt, dann müsstes Du sogar mehr zahlen. Eine Nulltraif-Versicherung ist nicht mehr möglich.
Hm, was ich derzeit nicht verstehe? Waurm hast Du kein ALG I als sog. Nahtlosigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt?
Hallo Rossi und Jochen,
ALG 1 Antrag lief seit Dezember, heute Bewilligungsbescheid bekommen.Die mussten sich erst mit meinen ganzen Ärzten unterhalten Dann hat sich das mit dem freiwillig versichern wohl erstmal erledigt.
EM Rentenantrag ist auch gestellt, das dauert. FALLS der bewilligt wird muss dann wohl die RV der Aagentur alle gezahlten Beträge erstatten.
Danke euch nochmal
"Nicht das Beginnen wird belohnt sondern das Durchhalten"
ALG 1 Antrag lief seit Dezember, heute Bewilligungsbescheid bekommen.Die mussten sich erst mit meinen ganzen Ärzten unterhalten Dann hat sich das mit dem freiwillig versichern wohl erstmal erledigt.
EM Rentenantrag ist auch gestellt, das dauert. FALLS der bewilligt wird muss dann wohl die RV der Aagentur alle gezahlten Beträge erstatten.
Danke euch nochmal
"Nicht das Beginnen wird belohnt sondern das Durchhalten"