Außereuropäisches Ausland
Moderator: Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,
für Insider, Fachleute und Experten, aber auch für Laien, die z.B. dieses Forum verfolgen - ist der Begriff "KVdR" schon von je her als Bezeichnung für die Rentner/innen, die als Rentner/innen pflichtversichert sind. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht in der "KVdR" versichert sind, das sind ganz normale, freiwillig versicherte Mitglieder und hatten bei uns keine extra Bezeichnung.
Also bitte beachten - KVdR, da geht es ausschließlich um pflichtversicherte Rentner/innen.
Gruss
Czauderna
für Insider, Fachleute und Experten, aber auch für Laien, die z.B. dieses Forum verfolgen - ist der Begriff "KVdR" schon von je her als Bezeichnung für die Rentner/innen, die als Rentner/innen pflichtversichert sind. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht in der "KVdR" versichert sind, das sind ganz normale, freiwillig versicherte Mitglieder und hatten bei uns keine extra Bezeichnung.
Also bitte beachten - KVdR, da geht es ausschließlich um pflichtversicherte Rentner/innen.
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
hilft aber trotzdem nicht die sind alle in der KvdR versichert
Das hättest du mir ja vor meinem Einwand sagen können
wen dem so hier im Forum ist nehme ich natürlich meinen Einwand
zurück
Zuletzt geändert von klaushei am 01.08.2023, 18:31, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,
das ist keine Sache, die nur hier im Forum so gehandhabt wird - https://sozialversicherung-kompetent.de ... ntner.html
"Rentner, die von der Versicherungspflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 SGB V erfasst werden, sind in der sogenannten „Krankenversicherung der Rentner“ (kurz: KVdR) versichert."
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Hoffentlich hat der Threadersteller das auch berücksichtigt
bzw. auf dem Schirm
hättest du ihn mal freundlicherweise mal einen Hinweis geben
können
woher sollen wir Laien das wissen
bzw. auf dem Schirm
hättest du ihn mal freundlicherweise mal einen Hinweis geben
können
woher sollen wir Laien das wissen
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo zusammen,
langer letzter Schreiben kurzer Sinn:
Es gibt für gesetzlich krankenversicherte Rentner grundsätzlich zwei Status(se):
1)
pflichtversichert, z.B. die 9/10-Regelung (und die anderen Voraussetzungen) erfüllt = KVdR-Mitglied
2)
freiwillig versichert, z.B. die 9/10-Regelung (oder mind. eine andere Voraussetzung) nicht erfüllt = kein KVdR-Mitglied
und über den Grundsatz hinaus auch noch
3)
familienversichert, wenn trotz Rentenbezug nicht KVdR, aber die Voraussetzungen für die Familienversicherung über ein GKV-Mitglied erfüllt sind.
Diese (anderen) Voraussetzungen erspare ich uns, denn dann wäre es das gewesen mit dem kurzen Sinn.
Grüße
von GS
langer letzter Schreiben kurzer Sinn:
Es gibt für gesetzlich krankenversicherte Rentner grundsätzlich zwei Status(se):
1)
pflichtversichert, z.B. die 9/10-Regelung (und die anderen Voraussetzungen) erfüllt = KVdR-Mitglied
2)
freiwillig versichert, z.B. die 9/10-Regelung (oder mind. eine andere Voraussetzung) nicht erfüllt = kein KVdR-Mitglied
und über den Grundsatz hinaus auch noch
3)
familienversichert, wenn trotz Rentenbezug nicht KVdR, aber die Voraussetzungen für die Familienversicherung über ein GKV-Mitglied erfüllt sind.
Diese (anderen) Voraussetzungen erspare ich uns, denn dann wäre es das gewesen mit dem kurzen Sinn.
Grüße
von GS
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,
bei dir gehe ich nicht davon aus, dass du ein Laie bist - ergo setzte ich da gewisse Grundkenntnisse voraus.
Was den Threadersteller angeht, hat der schon einige Erfahrungen hier im Forum gesammelt und die Formulierung seiner Frage lässt bei mir zumindest, den Schluss zu, dass er genau weiß, worum es geht - wenn nicht, möge er sich bitte zu Wort melden.
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo
Danke für die Blumen
vor 3 Monaten habe ich noch nichtmal gewusst was ist der unterschied
zwischen Pflicht und freiwillig versichert ist
das habe ich mir in den letzten 3 Monaten durch meiner suche nach Info
zur Auslands KV angelesen
Es hilft aber alles nichts
auch wen das so hier im Forum (und in allen anderen) tausend mal so
gehandhabt wird es ist und bleibt falsch
Gruß
Danke für die Blumen
vor 3 Monaten habe ich noch nichtmal gewusst was ist der unterschied
zwischen Pflicht und freiwillig versichert ist
das habe ich mir in den letzten 3 Monaten durch meiner suche nach Info
zur Auslands KV angelesen
Es hilft aber alles nichts
auch wen das so hier im Forum (und in allen anderen) tausend mal so
gehandhabt wird es ist und bleibt falsch
Gruß
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,klaushei hat geschrieben: ↑01.08.2023, 18:51Hallo
Danke für die Blumen
vor 3 Monaten habe ich noch nichtmal gewusst was ist der unterschied
zwischen Pflicht und freiwillig versichert ist
das habe ich mir in den letzten 3 Monaten durch meiner suche nach Info
zur Auslands KV angelesen
Es hilft aber alles nichts
auch wen das so hier im Forum (und in allen anderen) tausend mal so
gehandhabt wird es ist und bleibt falsch
Gruß
ein letzter Versuch - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j& ... i=89978449
Es ist und bleibt richtig - die "KVdR" gilt nicht für freiwillig versicherte Rentner. In der KVdR sind nur pflichtversicherte Rentner versichert.
Ich denke, wenn du in den vergangenen Wochen schon den Unterschied zwischen pflicht- und freiwillig versichert gelernt hast, dann wird das mit der KVdR auch noch klappen.
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo GKV-FanGKVfan hat geschrieben: ↑30.07.2023, 18:03Also, was ich bis jetzt verstanden habe, so wird von der Rentenversicherung stets der Beitrag zur GKV abgezogen (angenommen man gehört zu KvdR).
Da das ja automatisch geschieht, wird das wohl völlig unabhängig vom Wohnort erfolgen.
Was genau ist zu tun, wenn man im außereuropäischen Ausland als Rentner lebt und vermeiden möchte, dass diese GKV-Beiträge abgezogen werden ?
wäre deine Frage beantwortet oder ist noch etwas unklar ?
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,
ein letzter Versuch -
Gruss
Czauderna
[/quote]
jetzt wird es langsam lächerlich bzw. Du machst dich lächerlich
einmal ist es richtig nur im Forum und anderen wird es anders gehandhabt
und jetzt plötzlich ist es wieder falsch
einmal bin ich kein Laie
und jetzt verstehe ich es wieder nicht
„ich mache mir die welt so wie sie mir gefällt“
Re: Außereuropäisches Ausland
@Czauderna
Die Versicherungspflicht in der KVdR setzt voraus, dass die Rente beantragt ist oder als beantragt gilt.
An der Formulierung „in der KVdR wird pflichtversichert“ ist es doch klar das es auch eine
freiwillige Versicherung in der KVdR gibt
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24592.html
Die Versicherungspflicht in der KVdR setzt voraus, dass die Rente beantragt ist oder als beantragt gilt.
An der Formulierung „in der KVdR wird pflichtversichert“ ist es doch klar das es auch eine
freiwillige Versicherung in der KVdR gibt
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24592.html
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo
Von Pauli:
Wer nicht pflichtversichert und in der KVdR ist, zahlt seine Beiträge selber, Beiträge von freiwillig Versicherten werden nicht von der Rentenversicherung einbehalten - das war Punkt der Ausgangsfrage, also geht der Threadersteller von Pflichtversicherung in KVdR aus.
Es gibt weitere Unterschiede wie: Freiwillig Versicherte zahlen nicht den halben, sondern den ganzen Beitrag, sie zahlen zusätzlich Beitrag auf z.B. Einnahmen aus Vermiertung/Verpachtung (das müssen Pflichtversicherte KVdR-Rentner nicht).
Unter KVdR-Rentner werden die Pflichtversicherten verstanden, denn nur für diese gelten die finanziell „besseren“ KVdR-Konditionen.
MfG
Von Pauli:
Unabhängig davon, ob es in der KVdR beides gibt:An der Formulierung „in der KVdR wird pflichtversichert“ ist es doch klar das es auch eine
freiwillige Versicherung in der KVdR gibt
Wer nicht pflichtversichert und in der KVdR ist, zahlt seine Beiträge selber, Beiträge von freiwillig Versicherten werden nicht von der Rentenversicherung einbehalten - das war Punkt der Ausgangsfrage, also geht der Threadersteller von Pflichtversicherung in KVdR aus.
Es gibt weitere Unterschiede wie: Freiwillig Versicherte zahlen nicht den halben, sondern den ganzen Beitrag, sie zahlen zusätzlich Beitrag auf z.B. Einnahmen aus Vermiertung/Verpachtung (das müssen Pflichtversicherte KVdR-Rentner nicht).
Unter KVdR-Rentner werden die Pflichtversicherten verstanden, denn nur für diese gelten die finanziell „besseren“ KVdR-Konditionen.
MfG
Re: Außereuropäisches Ausland
Ist mir eigentlich egal
Die Unterschiede sind uns denke ich allen bekannt
und mir egal
Das Stichwort was mich aufrüttelt ist Auslands KV
ich würde lieber hier Diskutieren Pflegeversicherung
im Zusammenhang mit einer Auslands KV
aber das ist wohl schwer OT @Mod soll ich lieber
einen neuen Fred eröffnen mit Thema Pflegeversicherung
und Auslands KV oder hier?
Re: Außereuropäisches Ausland
Das erinnert mich an einen alten Kumpel, der es beinahe zu etwas gebracht hat:klaushei schreibt.
Danke für die Blumen
vor 3 Monaten habe ich noch nichtmal gewusst was ist der unterschied
zwischen Pflicht und freiwillig versichert ist
das habe ich mir in den letzten 3 Monaten durch meiner suche nach Info
zur Auslands KV angelesen
"Vor 6 Monaten wusste ich noch nicht, wie man 'Ingenieur' schreibt, und jetzt bin ich einer!"
Bei dir fiel der Groschen sogar noch 3 Monate früher - Respekt!
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,klaushei hat geschrieben: ↑01.08.2023, 21:51Ist mir eigentlich egal
Die Unterschiede sind uns denke ich allen bekannt
und mir egal
Das Stichwort was mich aufrüttelt ist Auslands KV
ich würde lieber hier Diskutieren Pflegeversicherung
im Zusammenhang mit einer Auslands KV
aber das ist wohl schwer OT @Mod soll ich lieber
einen neuen Fred eröffnen mit Thema Pflegeversicherung
und Auslands KV oder hier?
ja, mach einen neuen auf, den hier hätte ich sowieso zugemacht, weil die Diskussion zum Thema KVdR zu nichts geführt hätte. Ich warte jetzt noch auf die Antwort vom GKV-Fan und mache den Thread dann ggf. zu.
Gruss
Czauderna