Liebes Forum,
ich kann nicht glauben, dass es schon über 10 Jahre her ist, dass hier das letzte Mal eine Frage gestellt habe....
Damals lebte ich noch in Mexiko und bin nach Deutschland zurück gekehrt mit meinem Ehemann.
Nun leben wir hier und sind über den Arbeitgeber in der GKV versichert.
Jetzt hat es sich so ergeben, dass mein Mann ein gutes Jobangebot in seinem Heimatland (Mexiko) wieder erhalten hat und die Überlegung ist, für einige Jahre wieder "rüber" zu gehen.(Keine deutsche Firma).
Allerdings, wenn wir dies nach reiflicher Überlegung wirklich tun sollten, ist die Frage, wie es sich verhält, wenn wir dann wieder nach Deutschland kämen, denn zumindest mein Ehemann würde dann in ein paar Jahren 55 werden. Hätte er dann noch eine Chance wieder in die GKV hier einzutreten? Denn ich lese, dass die Altersgrenze bei 55 Jahren liegt...(Die Absicherung in Mexiko über den Arbeitgeber wäre nur für "Basics", da müsste man sich auf jeden Fall noch zusätzlich privat versichern)
Aufnahme bis 55 Jahre (auch bei Rückkehr?)
Moderator: Czauderna
Re: Aufnahme bis 55 Jahre (auch bei Rückkehr?)
Hallo,
stimmt, die Altersgrenze von 55 kann in vielen Fällen die Versicherung in der GKV verhindern, allerdings nicht in allen Fällen.
So wie ich die Sache sehe, würde dies bei deinem Ehemann wie folgt aussehen:
Abmeldung 1. Wohnsitz in Deutschland wegen Verzug ins Ausland (z.B. 31.12.2024)
Ende der Mitgliedschaft aufgrund Kündigung bzw. Abmeldung durch Arbeitgeber zum 31.12.2024
Auslandsaufenthalt z.B. 5 Jahre
Rückkehr zum 31.12.2029 und Anmeldung 1. Wohnsitz wieder in Deutschland
Alter zu diesem Zeitpunkt - 58 Jahre
Status zum 31.12.2029 = arbeitslos
Grundsätzlich wäre der Zugang in die GKV wegen des Alters nicht möglich, aber in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung (nicht verwechseln mit der Krankenversicherungspflicht) und diese Krankenversicherung muss entweder in der GKV oder in einer PKV erfolgen.
Zuständig ist grundsätzlich die Krankenkasse, bei der man zuletzt (vor Wohnsitzverlegung ins Ausland) krankenversichert war. Bei deinem Ehemann wäre dies also die GKV und damit könnte er dann ab 31.12.2029 wieder Mitglied dort werden, egal, wie alt es auch wäre. Für dich würde natürlich das Gleiche gelten und wenn du familienversichert bist, da natürlich auch.
Wie gesagt, so sehe ich das, aber ich empfehle dringend, mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Mit der Krankenkasse sollte auch unbedingt in diesem Zusammenhang das Thema "Anwartschaftsversicherung" abgeklärt werden, wenn das, was ich oben als Beispiel beschrieben habe, so nicht funktionieren würde.
Gruss
Czauderna
stimmt, die Altersgrenze von 55 kann in vielen Fällen die Versicherung in der GKV verhindern, allerdings nicht in allen Fällen.
So wie ich die Sache sehe, würde dies bei deinem Ehemann wie folgt aussehen:
Abmeldung 1. Wohnsitz in Deutschland wegen Verzug ins Ausland (z.B. 31.12.2024)
Ende der Mitgliedschaft aufgrund Kündigung bzw. Abmeldung durch Arbeitgeber zum 31.12.2024
Auslandsaufenthalt z.B. 5 Jahre
Rückkehr zum 31.12.2029 und Anmeldung 1. Wohnsitz wieder in Deutschland
Alter zu diesem Zeitpunkt - 58 Jahre
Status zum 31.12.2029 = arbeitslos
Grundsätzlich wäre der Zugang in die GKV wegen des Alters nicht möglich, aber in Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung (nicht verwechseln mit der Krankenversicherungspflicht) und diese Krankenversicherung muss entweder in der GKV oder in einer PKV erfolgen.
Zuständig ist grundsätzlich die Krankenkasse, bei der man zuletzt (vor Wohnsitzverlegung ins Ausland) krankenversichert war. Bei deinem Ehemann wäre dies also die GKV und damit könnte er dann ab 31.12.2029 wieder Mitglied dort werden, egal, wie alt es auch wäre. Für dich würde natürlich das Gleiche gelten und wenn du familienversichert bist, da natürlich auch.
Wie gesagt, so sehe ich das, aber ich empfehle dringend, mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, sich beraten zu lassen und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Mit der Krankenkasse sollte auch unbedingt in diesem Zusammenhang das Thema "Anwartschaftsversicherung" abgeklärt werden, wenn das, was ich oben als Beispiel beschrieben habe, so nicht funktionieren würde.
Gruss
Czauderna
Re: Aufnahme bis 55 Jahre (auch bei Rückkehr?)
Hallo Czauderna und herzlichen Dank für Deine informative Antwort.
Ich habe versucht herzausfinden, was der Unterschied zwischen der Krankenversicherungspflicht und der Pflicht zur Krankenversicherung ist, bin aber immer noch nicht ganz sicher.
Wie wäre denn die Variante, wenn ich bei Rückkehr wieder bei meinem alten Arbeitgeber einstigen kann (möglich) und noch nicht 55 wäre. Könnte er dann- obwohl er die Altersgrenze erreicht hätte- bei mir familienversichert werden?
Das ist jetzt alles noch theoretisch, aber es ist auf jeden Fall etwas, das wir in unsere Entscheidung mit einfließen lassen wollen. Denn wenn bei Rückkehr ein Einstieg nur schwer oder etwa gar nicht möglich wäre, ist es doch ein Minuspunkt.
Ich habe versucht herzausfinden, was der Unterschied zwischen der Krankenversicherungspflicht und der Pflicht zur Krankenversicherung ist, bin aber immer noch nicht ganz sicher.
Wie wäre denn die Variante, wenn ich bei Rückkehr wieder bei meinem alten Arbeitgeber einstigen kann (möglich) und noch nicht 55 wäre. Könnte er dann- obwohl er die Altersgrenze erreicht hätte- bei mir familienversichert werden?
Das ist jetzt alles noch theoretisch, aber es ist auf jeden Fall etwas, das wir in unsere Entscheidung mit einfließen lassen wollen. Denn wenn bei Rückkehr ein Einstieg nur schwer oder etwa gar nicht möglich wäre, ist es doch ein Minuspunkt.
Re: Aufnahme bis 55 Jahre (auch bei Rückkehr?)
Hallo,
zuerst die Frage nach der Familienversicherung - ja, könnte er, wenn er keine eigenen regelmäßigen Einnahmen über der dann geltenden Einkommensgrenze für Familienversicherung hat. Bei der Familienversicherung spielt das Alter keine Rolle.
Pflicht zur Krankenversicherung vs. Krankenversicherungspflicht
Ja, die meisten User/innen sehen darin keinen Unterschied, doch es gibt einen (sage ich zumindest)
Pflicht zur Krankenversicherung heißt, dass jeder Mensch, der in Deutschland seinen ersten Wohnsitz hat eine Krankenversicherung haben muss, egal ob das in einer gesetzlichen Krankenkasse ( z.B. AOK,BKK,TK,IKK) erfolgt oder in einer Privatkrankenversicherung, der PKV. Es dürfte, wenn sich alle daran halten würden, teilweise aber auch nicht können, dann keine Fälle geben, wie den des bekannten Schauspielers, der nicht krankenversichert war und dann schwer erkrankte ohne eine Versicherung zu haben. Die Rede kann dann schnell bei 100.000 € und mehr sein, die für die Behandlung aber auch für die eventuelle Pflege erforderlich werden.
Krankenversicherungspflicht heißt, dass bei Vorliegen bestimmter Fallkonstellationen eine Krankenversicherungspflicht gibt, die zwingend eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur Folge haben. Hier einige Beispiele
1. Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeiter/Angestellte mit einem Arbeitsentgelt, welches unterhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt
aber kein Mini-Job ist
2. Arbeitslosengeld-1 Bezieher
3. Studenten (bis zum 30. Lebensjahr)
4. Rentner, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen (Vorversicherungszeit) erfüllt haben
Das sind eigentlich größten Versicherungsgruppen in Sachen Krankenversicherungspflicht.
Wenn vom Alter 55 gesprochen wird, dann heißt das grundsätzlich und vereinfacht ausgedrückt - wer zu den Gruppen 1-4 gehört, also fem Grunde nach Krankenversicherungspflichtig würde, der wird das nicht, weil er/sie eben 55 Jahre oder älter ist und daraus folgert, er/sie kann, wenn er/sie nicht bereits Mitglied/Familienversichert einer GKV-Kasse ist, also privat oder gar nicht Krankenversicherung war, Mitglied in der GKV werden. Trotzdem gilt dann auch für diese Menschen die Pflicht zur Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna
zuerst die Frage nach der Familienversicherung - ja, könnte er, wenn er keine eigenen regelmäßigen Einnahmen über der dann geltenden Einkommensgrenze für Familienversicherung hat. Bei der Familienversicherung spielt das Alter keine Rolle.
Pflicht zur Krankenversicherung vs. Krankenversicherungspflicht
Ja, die meisten User/innen sehen darin keinen Unterschied, doch es gibt einen (sage ich zumindest)
Pflicht zur Krankenversicherung heißt, dass jeder Mensch, der in Deutschland seinen ersten Wohnsitz hat eine Krankenversicherung haben muss, egal ob das in einer gesetzlichen Krankenkasse ( z.B. AOK,BKK,TK,IKK) erfolgt oder in einer Privatkrankenversicherung, der PKV. Es dürfte, wenn sich alle daran halten würden, teilweise aber auch nicht können, dann keine Fälle geben, wie den des bekannten Schauspielers, der nicht krankenversichert war und dann schwer erkrankte ohne eine Versicherung zu haben. Die Rede kann dann schnell bei 100.000 € und mehr sein, die für die Behandlung aber auch für die eventuelle Pflege erforderlich werden.
Krankenversicherungspflicht heißt, dass bei Vorliegen bestimmter Fallkonstellationen eine Krankenversicherungspflicht gibt, die zwingend eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) zur Folge haben. Hier einige Beispiele
1. Aufnahme einer Beschäftigung als Arbeiter/Angestellte mit einem Arbeitsentgelt, welches unterhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt
aber kein Mini-Job ist
2. Arbeitslosengeld-1 Bezieher
3. Studenten (bis zum 30. Lebensjahr)
4. Rentner, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen (Vorversicherungszeit) erfüllt haben
Das sind eigentlich größten Versicherungsgruppen in Sachen Krankenversicherungspflicht.
Wenn vom Alter 55 gesprochen wird, dann heißt das grundsätzlich und vereinfacht ausgedrückt - wer zu den Gruppen 1-4 gehört, also fem Grunde nach Krankenversicherungspflichtig würde, der wird das nicht, weil er/sie eben 55 Jahre oder älter ist und daraus folgert, er/sie kann, wenn er/sie nicht bereits Mitglied/Familienversichert einer GKV-Kasse ist, also privat oder gar nicht Krankenversicherung war, Mitglied in der GKV werden. Trotzdem gilt dann auch für diese Menschen die Pflicht zur Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna
Re: Aufnahme bis 55 Jahre (auch bei Rückkehr?)
Nochmals besten Dank für Deine Antwort Czauderna !
Ok, das mit der Familienversicherung ist schon mal gut zu wissen...
Doch, Du hast es schlüssig erklärt, danke. Die erstgenannte Pflicht zur Krankenversicherung würde ich mit der Schulpflicht in Deutschland vergleichen, die ja auch (zu einem bestimmten Alter) für Alle gilt.
Viele Grüße
Rica
Ok, das mit der Familienversicherung ist schon mal gut zu wissen...
Doch, Du hast es schlüssig erklärt, danke. Die erstgenannte Pflicht zur Krankenversicherung würde ich mit der Schulpflicht in Deutschland vergleichen, die ja auch (zu einem bestimmten Alter) für Alle gilt.
Viele Grüße
Rica