Aufhebung der Au und Widerspruch

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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heikon
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Aufhebung der Au und Widerspruch

Beitrag von heikon » 28.03.2012, 01:42

Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin seit ca. 5 Wochen arbeitsunfähig geschrieben aufgrund eines Rückenleidens. Zwischendurch bin ich zu früh wieder zur Arbeit und habe meine Au danach fortgesetzt. Mein AG zweifelte meine AU an und ich bekam Samstag eine Einladung zur Begutachtung beim MDK mit der Bitte einen Arztbericht und meine Befunde am Montag früh um 9 Uhr mit vorzulegen. Das war jetzt zeitlich ein wenig ungünstig, ich rief dort um 8 Uhr an und man sagte mir, das sei kein Problem ich solle ohne die Befunde kommen.
Der begutachtende Arzt hatte keine weiteren Informationen außer einem Gespräch, in dem ich natürlich versuchte meinen Krankheitsverlauf und die Beschwerden darzulegen, sowie eine "Untersuchung" die darin bestand, dass ich die Arme über den Kopf heben und mich einmal bücken sollte. Während er dann meinen Puls gemessen hatte, teile er mir mit, ich würde wieder arbeitsfähig geschrieben werden.
Weiterhin wurde mir gesagt, die KK würde sich bei mir melden.
Kurz darauf rief auch mein AG an, ich solle nun wieder zur Arbeit erscheinen, ein Widerspruch, der natürlich geplant ist, habe keine aufschiebende Wirkung. Ich rief bei der KK an, die riet mir eine neue AU des Arztes einzuholen und einen Widerspruch zu formulieren.
Daraufhin ging ich zu meinem Arzt, der meinte, er habe noch keinen Bescheid der KK und solange sei die alte AU rechtskräftig und er brauche keine neue auszustellen.
1. Ist die alte AU rechtskräftig solange der Arzt noch keinen Bescheid der KK hat, dass diese nicht mehr gilt?
2. Wie formuliert man am sinnvollsten den Widerspruch? Meine Variante ist momentan:
1. Abschnitt Grund des Widerspruchs (da keine Befunde vorgelegt werden konnten zu dem Zeitpunkt) 2. Abschnitt: Mein momentaner Zustand und meine Einschränkungen in Bezug auf meine Tätigkeit 3.Abschnitt: Wie ich bei meiner Genesung mitwirke.
Ist das so sinnvoll? Wie gehts nun weiter? Vielen Dank schonmal!

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 28.03.2012, 08:43

hallo Heikon,

tja, die Kassen versuchen's halt. Bzw. in Deinem Fall wurde das sogar scheinbar von Deinem AG angeleiert, der sich an Deine KK gewendet hatte.

Zur Lösung:
1. Widerspruch einlegen. Begründung kann von Dir nachgereicht werden
2. den Widerspruch am Besten auch mit Deinem Arzt zusammen begründen. Er selbst wird wohl keinen Bescheid der KK erhalten. Von daher gilt der Dir vorliegende Bescheid, den Du ihm vorzeigst.
Dabei solltet ihr beachten:
Eine AU definiert sich daran, dass Deine spezifische Arbeit mit all ihren Anforderungen aufgrund Deiner Krankenheit gar nicht mehr, oder mit der Gefahr einer Verschlimmerung Deiner Erkrankung ausgeübt werden kann.
Also im Widerspruch Deinen Arbeitsplatz und -ablauf schildern und erklären, für welche Einschränkungen Deine Erkrankung sorgt.

Ich hoffe ich konnte das irgendwie erklären, um was es dabei geht, was da zu beachten ist. Viel Erfolg.

Gruß
Sportsfreund

heikon
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Beitrag von heikon » 28.03.2012, 09:30

Hi, schonmal danke für die Antwort. Ich hab selber auch noch keinen Bescheid der KK. Kann das auch sein, dass die AU mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird? Ich muss ja zumindest informiert werden oder nicht?
Wie gesagt mein Arzt meint, solange ihm nichts vorliegt, sei meine alte "AU" rechtskräftig oder will er einfach nur zurückrudern bzw sich nicht aus dem Fenster hängen?
Zum Widerspruch. Also ist es völlig in Ordnung wenn ich einen längeren Text mit Erklärungen verfasse oder will das da keiner lesen und die erwarten nur einen Einzeiler?

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 28.03.2012, 09:40

Hi,

definitiv nicht nur einen Einzeiler verfassen. Der Widerspruch bedarf einer Begründung. Also ordentlich drauf los schreiben. Je ausführlicher und nachvollziehbarer, um so erfolgversprechender.

Ich vermute mal, dass bei Deinem Anruf bei der KK denen noch gar nicht das MDK-Gutachten vorlag. Desh. wohl die lapidare Auskunft "ach, legen Sie doch Widerspruch ein", ohne irgendwie näher darauf einzugehen.

Noch ein Hinweis:
Solange von der KK noch kein Bescheid kommt, dass das KG endet, hast Du gemäß der AU-Bescheinigung Deines Arztes auch KG-Anspruch.
Und beendet werden darf es frühestens 3 Tage nach Postaufgabe des Bescheids durch die KK. Die 3 Tage ist die gesetzliche Frist der Postzustellung.

Zur Frage der aufschiebenden Wirkung streiten sich die Geister. Hier am Besten mal die Threads vom User MachtsSinn durchgehen.

Gruß
Sportsfreund

heikon
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Beitrag von heikon » 28.03.2012, 09:59

Oh Danke! Sehr wichtige neue Informationen für mich.
Mein AG hat mich 24 Std nach der "Untersuchung" angerufen und behauptet, die KK hätte ihn über die Aufhebung informiert und ich solle quasi in Std 25 wieder zur Verfügung stehen.
Kann das stimmen, dass die da sofort angerufen haben?
2. Als ich meinen AG darauf hinwies, dass ich eine erneute AU vorlegen werde und in Widerspruch gehe, dh. sein Plan mich zurück zu holen nicht erfolgsversprechend ist, kam er auf die Idee, dass meine letzte AU-Medung ja gar nicht bei ihm eingetroffen sei.
Was kann ich da tun?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 28.03.2012, 10:31

Könnte es sein das dein AG dich rauskicken will? Dies wäre eher ein für einen Anwalt für Arbeitsrecht.

heikon
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Beitrag von heikon » 28.03.2012, 10:59

Ja, könnte sein. Kann aber auch reine Schikane sein. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass sie wirklich davon ausgehen, ich würde simulieren und das dann natürlich aus ihrer Sicht unterbinden wollen.
Bisher hatte ich ja keine Möglichkeit die Echtheit meiner Beschwerden zu "beweisen". Natürlich ist das Verhältnis angeschlagen, wie übrigens zu allen Mitarbeitern, die nicht brav ihre Arbeit erledigen und nie krank werden, sondern ab und zu den Mund aufmachen und an ihre Rechte erinnern.
Der AG geht nicht grade zimperlich mit seinen MA um, völlig unergonomische Dienstpläne, Beugung des Arbeitszeitgesetz, Schikanen, Intransparenz, Fehltage und Hinweise auf seine Rechte werden mit Überstunden oder langen Dienstzeiten gerächt.
Da kommt man schnell mal auf die Idee, dass sich der AN durch "blaumachen" zurück rächen möchte. Und der MDK bestätigt das auch noch.
Was wäre, wenn ich bei der zweiten MDK-Untersuchung auch als arbeitsfähig eingestuft werde? Gut, dann würden einige sagen, dann geh ich halt wieder hin. Wär nicht so das Riesen-Problem, immerhin find ich meine Arbeit ziemlich OK, nur halt die Arbeitsbedingungen nicht. Der Witz ist nur, dass ich wirklich krank bin und die Arbeiten dort nur unter erheblichen Schmerzen ausführen kann (vermutlich auch Verschlechterung des Zustandes dann). Ich hab irgendwie kein Vertrauen mehr in die Urteilsfähigkeit des MDK und der KK zumal noch wichtige fachärztliche Untersuchungen ausstehen. (aber die Termine dauern immer so lange).

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