Hallo zusammen,
in bin seit einiger Zeit im Krankengeldbezug und habe jetzt eine Aufforderung zum Rehaantrag erhalten.
Als Begründung: "Nach einer ärztlichen Stellungnahme Ihres Arztes ist Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. Eine Rehabilitation kann Ihre Situation verbessern. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha) bei der DRV stellen".
Meines Wissens hat mein Facharzt lediglich das Formular 52 "Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit" ausgefüllt. Ein Gutachten wurde m.W. weder vom Arzt noch vom MDK erstellt.
Es folgen dann in der Aufforderung diverse Belehrungen und Restriktionen, falls ich der Aufforderung nicht nachkomme. Hinweise auf Paragraphen sind nicht enthalten.
Ich habe nun von einer Bekannten gehört, dass sie vor der Aufforderung zum Rehaantrag von Ihrer KK über eine ggf. anstehende Maßnahme informiert und angehört wurde. Das ist bei mir nicht geschehen.
Ausserdem möchte ich wissen, ob ein medizinisches Gutachten vorliegt, in dem die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt worden ist.
Seit meiner Erkrankung, für die ich im Krankengeldbezug bin, sind weitere Beschwerden hinzugekommen, die aber nicht durch AU-Ausstellungen dokumentiert sind, da ich bisher der Meinung war, dass das nicht relevant sei, wenn man sowieso im Krankengeldbezug ist. Sollte ich das ggf. nachholen?
Im weiteren Verlauf der Aufforderung lautet es: "Wenn sich herausstellt, dass durch eine Reha Ihre Erwerbsfähigkeit weder erhalten noch wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann, gilt dieser Antrag als Rentenantrag."
Das bedeutet, dass ich dann in "Rente muss" ob ich will oder nicht.
Nicht falsch verstehen: mir ist schon klar, dass die KK nach längerer Krankheitsdauer in eine Reha schicken möchte. Es entstehen erhebliche Einschränkungen in meinem Direktionsrecht.
Hat jemand dazu Erfahrenswerte?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Liebe Grüße Hildegard C.
Aufforderung zur Reha ohne Begutachtung MDK
Moderator: Czauderna
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Re: Aufforderung zur Reha ohne Begutachtung MDK
Hallo,
ich war selbst in meiner beruflichen Tätigkeit Jahre lang mit der Fallsteuerung, also auch mit Reha in der Sachbearbeitung und in der Entscheidung tätig.
Bei uns lief es so, dass wir eine Aufforderung nach § 51 SGB V grundsätzlich nur dann als Bescheid verschickt haben, wenn wir dazu auch ein passendes MDK-Gutachten hatten. In dieser Aufforderung war dann sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Frist enthalten (in der Regel waren das 10 Wochen) als auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Wie gesagt, so kenne ich es aus meiner Praxis und ich weiß aber auch, dass es auch oftmals anders lief, also so wie bei dir jetzt.
Streng genommen, musst du darauf überhaupt nicht reagieren, denn diese "Aufforderung" ist keine im Sinne des Gesetzes - man hat es einfach mal probiert, wahrscheinlich um die 10 Wochen-Frist nicht ins Spiel zu bringen, denn das ist ja schon ganz schön lang - von heute aus gesehen wäre das Ende die 17 Kalenderwoche, also ca. der 28. April 2023 und die Frist wäre gewahrt, wenn der Reha Antrag an diesem Tag entweder der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger vorliegen würde. Entschieden wäre über den Antrag auch noch nicht, was in der Regel auch nochmal 14 Tage in Anspruch nimmt und bis zum Antritt zur Reha vergehen, dann mit Sicherheit auch nochmal 14 Tage, womit wir schon Ende Mai erreicht hätten.
Auch wenn man arbeitsunfähig aus einer Reha entlassen wird, bedeutet das nicht, dass man dann automatisch zum Rentenantragsteller/in wird. In der Regel, so jedenfalls meine Erfahrung, schließt sich in solchen Fällen meist eine weitere Reha-Maßnahme an, nämlich die stufenweise Wiedereingliederung.
Also, die Kasse hat es versucht. Wenn du bzw. deine behandelnden Ärzt/innen gewichtige Gründe haben, warum eine Reha für dich nicht infrage kommt bzw. jetzt noch nicht infrage kommt, dann empfehle ich dir erstmal von der Kasse Einsichtnahme in die in die Stellungnahme des zitierten Arztes zu verlangen bzw. erst mal mit dem Arzt zu sprechen. dann kann man weitersehen.
Gruss
Czauderna
ich war selbst in meiner beruflichen Tätigkeit Jahre lang mit der Fallsteuerung, also auch mit Reha in der Sachbearbeitung und in der Entscheidung tätig.
Bei uns lief es so, dass wir eine Aufforderung nach § 51 SGB V grundsätzlich nur dann als Bescheid verschickt haben, wenn wir dazu auch ein passendes MDK-Gutachten hatten. In dieser Aufforderung war dann sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Frist enthalten (in der Regel waren das 10 Wochen) als auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Wie gesagt, so kenne ich es aus meiner Praxis und ich weiß aber auch, dass es auch oftmals anders lief, also so wie bei dir jetzt.
Streng genommen, musst du darauf überhaupt nicht reagieren, denn diese "Aufforderung" ist keine im Sinne des Gesetzes - man hat es einfach mal probiert, wahrscheinlich um die 10 Wochen-Frist nicht ins Spiel zu bringen, denn das ist ja schon ganz schön lang - von heute aus gesehen wäre das Ende die 17 Kalenderwoche, also ca. der 28. April 2023 und die Frist wäre gewahrt, wenn der Reha Antrag an diesem Tag entweder der Kasse oder dem Rentenversicherungsträger vorliegen würde. Entschieden wäre über den Antrag auch noch nicht, was in der Regel auch nochmal 14 Tage in Anspruch nimmt und bis zum Antritt zur Reha vergehen, dann mit Sicherheit auch nochmal 14 Tage, womit wir schon Ende Mai erreicht hätten.
Auch wenn man arbeitsunfähig aus einer Reha entlassen wird, bedeutet das nicht, dass man dann automatisch zum Rentenantragsteller/in wird. In der Regel, so jedenfalls meine Erfahrung, schließt sich in solchen Fällen meist eine weitere Reha-Maßnahme an, nämlich die stufenweise Wiedereingliederung.
Also, die Kasse hat es versucht. Wenn du bzw. deine behandelnden Ärzt/innen gewichtige Gründe haben, warum eine Reha für dich nicht infrage kommt bzw. jetzt noch nicht infrage kommt, dann empfehle ich dir erstmal von der Kasse Einsichtnahme in die in die Stellungnahme des zitierten Arztes zu verlangen bzw. erst mal mit dem Arzt zu sprechen. dann kann man weitersehen.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 31.01.2019, 14:17
Re: Aufforderung zur Reha ohne Begutachtung MDK
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Es wurde u.a. ein Eilantrag G0100 beigelegt und dieses Formular muss spätestens Ende April 2023 bei der DRV eingereicht werden. Sollte ich den Termin versäumen, entfällt mein Anspruch auf Krankengeld.
Mein Arzt hat nur das bereits erwähnte Formular 52 ausgefüllt. Begutachtung vom MDK erfolgte nicht.
Mir geht es auch nicht darum, dass ich eine Reha grundsätzlich ablehne. Ich finde nur die Einschränkungen im Direktionsrecht, die Vorgehensweise und die "Androhungen" befremdlich.
Ich werde zunächst Kontakt mit meinem Arzt aufnehmen und die KK um Zusendung des Gutachtens anfragen, die die Entscheidung begründet.
Herzliche Grüße Hildegard
vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Es wurde u.a. ein Eilantrag G0100 beigelegt und dieses Formular muss spätestens Ende April 2023 bei der DRV eingereicht werden. Sollte ich den Termin versäumen, entfällt mein Anspruch auf Krankengeld.
Mein Arzt hat nur das bereits erwähnte Formular 52 ausgefüllt. Begutachtung vom MDK erfolgte nicht.
Mir geht es auch nicht darum, dass ich eine Reha grundsätzlich ablehne. Ich finde nur die Einschränkungen im Direktionsrecht, die Vorgehensweise und die "Androhungen" befremdlich.
Ich werde zunächst Kontakt mit meinem Arzt aufnehmen und die KK um Zusendung des Gutachtens anfragen, die die Entscheidung begründet.
Herzliche Grüße Hildegard
Re: Aufforderung zur Reha ohne Begutachtung MDK
Hallo,
halten wir fest - die Fristsetzung ist erfolgt - das ist vom Ablauf her so weit auch dann okay. Die Versagung des Krankengeldes bei Nichteinhaltung der Frist ist dann auch okay. Damit handelt es sich dann doch um eine richtige Aufforderung, denn selbst wenn der MDK hier nicht eingeschaltet wurde, kann und wird sich die Kasse auf das hier berufen - ""Nach einer ärztlichen Stellungnahme Ihres Arztes ist Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet.
Da bei der Kasse keine Mediziner/innen arbeiten, muss diese Aussage ja irgendwie schriftlich getätigt worden sein von deinem Arzt - deshalb mein Rat - ihn erstmal zu kontaktieren.
Wenn schon der behandelnde Arzt die Erwerbsfähigkeit stark bedroht sieht, dann wird das der MDK sehr wahrscheinlich nicht anders sehen - ich habe es jedenfalls noch nicht erlebt.
Also, Arzt kontaktieren und mit ihm besprechen und ggf. erst dann Widerspruch gegen die Aufforderung einlegen - mein rat.
Gruss
Czauderna
halten wir fest - die Fristsetzung ist erfolgt - das ist vom Ablauf her so weit auch dann okay. Die Versagung des Krankengeldes bei Nichteinhaltung der Frist ist dann auch okay. Damit handelt es sich dann doch um eine richtige Aufforderung, denn selbst wenn der MDK hier nicht eingeschaltet wurde, kann und wird sich die Kasse auf das hier berufen - ""Nach einer ärztlichen Stellungnahme Ihres Arztes ist Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet.
Da bei der Kasse keine Mediziner/innen arbeiten, muss diese Aussage ja irgendwie schriftlich getätigt worden sein von deinem Arzt - deshalb mein Rat - ihn erstmal zu kontaktieren.
Wenn schon der behandelnde Arzt die Erwerbsfähigkeit stark bedroht sieht, dann wird das der MDK sehr wahrscheinlich nicht anders sehen - ich habe es jedenfalls noch nicht erlebt.
Also, Arzt kontaktieren und mit ihm besprechen und ggf. erst dann Widerspruch gegen die Aufforderung einlegen - mein rat.
Gruss
Czauderna