Arztbesuch bei ruhendem Versicherungsschutz

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

halligalli
Beiträge: 15
Registriert: 20.10.2012, 14:13

Arztbesuch bei ruhendem Versicherungsschutz

Beitrag von halligalli » 15.08.2013, 22:59

Leider ruht mein Versicherungsschutz immer noch. Mittlerweil bin ich wenigstens wieder pflichtversichert und nicht mehr freiwillig. Somit verschule ich mich wenigsten nicht noch mehr.
Nun folgendes Problem: Einer meine Zahnkronen wackelt bedenklich. Wäre gut, wenn die mal jemand anständig befestigt :D Ich weiß, dass man bei Notfällen trotzdem beim Arzt behandelt wird. Die erste Frage ist: ist ne wackelnde Krone ein Notfall? Schmerzen hab ich keine, aber das Ding wird bald rausfallen und ich möchte ungern mit ner Zahnlücke rumlaufen...
Zweite Frage: Gibt es von der KK irgendein Formular, das man beim Arzt vorlegen muss? Oder geh ich da einfach hin und erklär die Sache? Wäre recht unangenehm...Wohne hier in einem sehr kleinen Dorf, sowas macht dann ganz schnell die Runde. Das kriegt ja jeder mit, der grad im Wartezimmer sitzt...
Und wo ich schon mal beim Fragen bin: Wenn ich jetzt z.B. Fieber oder so hab und nicht arbeiten gehen kann, werde ich dann auch krank geschrieben oder beschränkt sich die Leistung des Arztes auf die Behandlung der Symptome?
Mit meiner KK möchte ich über sowas nicht reden. Die reagieren auch auf meine Ratenzahlung nicht gerade kulant und man hat mir sehr deutlich mitgeteilt, dass ich Anspruch auf gar nichts habe. Aber ich lese überall, dass Notfälle behandelt werden, das ist doch richtig, oder?
Vielen herzlichen Dank!

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 16.08.2013, 07:35

Hallo halligalli,

du hast Anspruch auf
- die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen
- Leistungen bei akuten Erkrankungen/Schmerzzuständen
- Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft.

Die Kasse muss dir dafür einen Behandlungsschein ausstellen. Ein Muster findest du hier: kbv.de/service/6253.html (Vordruckmustersammlung, Muster 85, letzte Seite).

Wenn du den Behandlungsschein vorlegst, weiß der Arzt/die Sprechstundenhilfe natürlich Bescheid.

Gruß
Swantje

Swantje B.
Beiträge: 400
Registriert: 14.02.2011, 20:27

Beitrag von Swantje B. » 16.08.2013, 08:28

noch ein Hinweis: Zum 1.8. ist der Säumniszuschlag für nicht gezahlte Beiträge von 5% auf 1% gesenkt worden. Das gilt auch rückwirkend für alte Schulden (§ 256a SGB V). Wenn in deinen Schulden Säumniszuschläge enthalten sind, solltest du von der Kasse eine Neuberechnung des Gesamtschuldenstandes mit dem verminderten Säumniszuschlag verlangen.

Gruß
Swantje

halligalli
Beiträge: 15
Registriert: 20.10.2012, 14:13

Beitrag von halligalli » 16.08.2013, 10:45

Vielen Dank. Das ist ja schon mal sehr gut! Von wegen, ich hab Anspruch auf nix...Hoffentlich stellt mir die KK auch so ein Teil aus, alle mit denen ich da bisher gesprochen habe, waren nicht unbedingt sehr freundlich...
Ich schreib da gleich mal hin. Gibt es dann zwei pro Quartal? Einen für Zahnarzt und einen für Allgemeinarzt? Kann man die Scheine sich prophylaktisch zu Beginn eines jeden Quartals austellen lassen? Wäre ja sehr praktisch, die Scheine zu Hause zu haben. Es kann ja unter Umständen auch mal ein paar Tage dauern, bis die KK einem das Formular zu schickt. Wenn man dann böse Zahnschmerzen oder sowas hat, kann das ja ganz unangenehm werden.

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 16.08.2013, 19:33

zahlt Du denn schon Raten auf die Schulden.

Bei einer Ratenvereinbarung besteht ein VOLLER Anspruch auf Leistungen.

Wäre übringes schön, wenn Du dies machen würdest.

vlac
Beiträge: 590
Registriert: 09.01.2012, 20:37

Beitrag von vlac » 16.08.2013, 23:19

Hallo,

ob solche Behandlungsscheine auch vorab ausgestellt werden, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber: Selbst falls dem so sein sollte, bedeutet das nicht, dass Du mit einem solchen Schein auch grundsätzlich die Eintrittskarte zur Arztpraxis in der Hand hältst.

Der Arzt kann, wenn der Leistungsanspruch ruht, nur, neben den Leistungen im Fall von Schwangerschaft und Vorsorgeuntersuchungen, solche Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen, die zur Behandlung von akuten Erkrankungen ("Notfall") und schweren Schmerzzuständen erforderlich sind, wobei bei beidem zwingend erforderlich ist, dass die Behandlung unumgänglich ist. Der Arzt kann auch nur solche Leistungen abrechnen, die unmittelbar erforderlich und unumgänglich sind.

Eine lose Zahnkrone gehört ebenso wenig dazu, wie eine Erkältung. Beides wird Dir auch mit einem solchen Behandlungsschein nicht auf Kosten der Krankenkasse behandelt.

Ich habe in einem Deiner alten Threads gelesen, dass die Krankenkasse eine Ratenzahlung abgelehnt hat, weil Du eine voran gegangene Ratenzahlungsvereinbarung hast platzen lassen. Du solltest Dich dringend darum bemühen, eine solche Vereinbarung abzuschließen, und die Raten dann auch regelmäßig zu zahlen. Sollte die Kasse überhaupt nicht gesprächsbereit sein, schlage ich Dir vor, Dich an Schuldnerberatungsstelle zu wenden, um Deine Optionen im Detail zu besprechen.

halligalli
Beiträge: 15
Registriert: 20.10.2012, 14:13

Beitrag von halligalli » 17.08.2013, 09:56

Die Krankenkasse hat mir erklärt, dass ich zahlen kann, soviel ich will. Der Versicherungsschutz wird erst wieder bestehen, wenn die Schulden getilgt sind. D.h. dann so ungefähr in 15 Jahren....
Ich weiß, es ist nicht richtig, aber ich habe vor ein paar Monaten aufgehört zu zahlen, weil ich aus gesundheitlichen Gründen nur 25 Std die Woche arbeiten kann. Woher soll ich denn dann noch 100 Euro für die Krankenkasse nehmen? Lohnpfändung erfolgslos, zu pfänden gibts bei mir nix. Schulderberatung ist natürlich eine Option an die ich noch gar nicht gedacht habe...

Bodi
Beiträge: 215
Registriert: 30.05.2008, 13:26

Beitrag von Bodi » 17.08.2013, 10:16

Vielleicht sollte man in der Situation ergänzendes Arbeitslosengeld 2 beantragen. Wenn auch nur ein Euro ALG 2 bewilligt wird, lebt der Krankenversicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf.

§ 16 Abs. 3a SGB V:

"...das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden."

Unabhängig davon wurden wichtige Punkte wie die rückwirkende Reduzierung des Säumniszuschlages infolge der aktuellen Gesetzesänderungen von 5% auf ein 1% pro Monat oben schon genannt; d.h. Neuberechnung der Rückstände verlangen. Statt 60% nur noch 12% Säumniszuschlag pro Jahr macht sehr viel aus!

heinrich
Beiträge: 1266
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 17.08.2013, 14:13

wowon lebst Du denn
was machst Du

halligalli
Beiträge: 15
Registriert: 20.10.2012, 14:13

Beitrag von halligalli » 17.08.2013, 16:34

Wir leben von dem Geld, das ich verdiene. Was ich genau mache, möchte ich aus Anonymitätsgründen nicht sagen. Es tut ja auch nichts zur Sache. Ich bin alleinerziehend und liege mit meinm Gehalt knapp über dem Harz4 Satz. Ich bekomme nix, das hatte ich schon versucht. Also ist auch nichts mit Versicherungsschutz.
Ich leide unter schweren Depressionen und einer Eßstörung. Könnte ich zum Arzt gehen, der mir meine Medikamente verschreibt und eine Therapie machen, wäre ich wahrscheinlich voll arbeitsfähig und könnte die Raten bezahlen. Ich könnte jederzeit mehr Stunden von Arbeitgeber Seite her bekommen, schaffe aber grad nicht mehr...Da beißt sich dann wohl die Katze in den Schwanz :roll:

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 18.08.2013, 11:48

Wieviele Versicherungsjahre hast du denn schon auf dem Buckel? in der gesetzlichen Rentenversicherung? Ichmeine hast du mehr als 5 Jahre gearbeitet?

halligalli
Beiträge: 15
Registriert: 20.10.2012, 14:13

Beitrag von halligalli » 18.08.2013, 15:54

5 Jahre zusammenhängend? Eher nicht. Zählen da auch Studium und Kindererziehungszeiten dazu? Dann kommt das mit den 5 Jahren locker hin. Ansonsten bin ich grad im 4. zusammenhängenden Jahr.
Warum willst du denn das wissen??

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 18.08.2013, 16:01

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ungen.html

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Weil ggf denn ein Möglichkeit zur Reha durch den RV Träger besteht. Ab so wie du schreibst liegt eine schwere Depression vor... würde meines Erachtens denn dazuführen das die Medikamente ggf übernommen werden, der rest nuja.. die Problematik sollte denn schon mal direkt mit dem behandelden Arzt der Kasse und dem RV Träger durchgesprochen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__76.html

Wurde ggf eine stundung angeboten?

Würde die denn ggf die Zahlung der Beiträge zu einer unzumutbaren sozialen Härte führen?

Hier vieleicht noch ein Hinweis

http://www.malteser-migranten-medizin.de/

Aber vieleicht weiss ein Kollege hier noch einen besseren Rat.

keinhirnhase
Beiträge: 3
Registriert: 19.02.2014, 21:32

Beitrag von keinhirnhase » 21.02.2014, 13:05

>>du hast Anspruch auf
>>- die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen
>>- Leistungen bei akuten Erkrankungen/Schmerzzuständen
>>- Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft.

Dazu hätte ich ne Frage, und wäre für Hilfe dankbar.
Ich benötige Medikamente zur Versorgung meiner chronischen Darmentzündung (Cortison,..). Sowohl die Beraterin der Krankenkasse, als auch die Sprechstundenhilfe waren sich nicht einig, ob ich ein Rezept zur Versorgung der entzündung auf diesen "Akuten Behandlungsscheim" bekomme, da es sich ja nicht um eine aktue Krankheit handelt, laut Aussage der Sprechstundenhilfe.

D.h. hieße für ich, wenn ich die Medikamente nun einfach nicht nehme, warte bis meine Darmentzündung wieder schlimmer wird und die Beschwerden dann akut sind, könnten sie mich behandeln?!?

Falls jemand da jemand vielleicht was weiss, wäre ich echt dankbar.

LG,

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.02.2014, 14:36

keinhirnhase hat geschrieben:>>du hast Anspruch auf
>>- die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen
>>- Leistungen bei akuten Erkrankungen/Schmerzzuständen
>>- Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft.

Dazu hätte ich ne Frage, und wäre für Hilfe dankbar.
Ich benötige Medikamente zur Versorgung meiner chronischen Darmentzündung (Cortison,..). Sowohl die Beraterin der Krankenkasse, als auch die Sprechstundenhilfe waren sich nicht einig, ob ich ein Rezept zur Versorgung der entzündung auf diesen "Akuten Behandlungsscheim" bekomme, da es sich ja nicht um eine aktue Krankheit handelt, laut Aussage der Sprechstundenhilfe.

D.h. hieße für ich, wenn ich die Medikamente nun einfach nicht nehme, warte bis meine Darmentzündung wieder schlimmer wird und die Beschwerden dann akut sind, könnten sie mich behandeln?!?

Falls jemand da jemand vielleicht was weiss, wäre ich echt dankbar.

LG,
Hallo, so wie geschildert nimmst du die Medikamente regelmässig wegen einer chronischen Erkrankung, d.h. chronisch ist nicht akut, von daher musst du sie selbst zahlen.
Gruss
Czauderna

Antworten