Arbeitgeber will Vorsorgeguthaben Betriebsrente auszahlen und nicht verrenten

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Moderator: Czauderna

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bert2
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Arbeitgeber will Vorsorgeguthaben Betriebsrente auszahlen und nicht verrenten

Beitrag von bert2 » 18.07.2021, 19:45

Guten Abend.

Ich bin GKV versichert, schwerbehindert und habe eine volle Rente wegen Erwerbsminderung von der DRV zugesprochen bekommen.
Da ich auf eine vom ehemaligen Arbeitgeber voll finanzierte Betriebsrente Anspruch habe, habe ich den Rentenbescheid der zuständigen Abteilung geschickt.
Nun bekam ich ein Schreiben, dass ich trotz Unverfallbarkeitszusage keinen Anspruch auf eine Betriebsrente hätte, sondern nur auf eine einmalige Kapitalauszahlung.
Weil in irgend einer Betriebsvereinbarung von irgendwann einmal beschlossen wurde, dass das so sein soll, wenn jemand einen Bescheid einer Erwerbsgemindertenrente vorlegt.
Eine Vereinbarung, die ich nie zuvor zu Gesicht bekommen habe, in den Hochglanzprospekten nie eine Erwähnung fand und die mir mit dem Schreiben mitgeschickt wurde.
Ich bin aus allen Wolken gefallen, zumal mir früher einmal schriftlich vom Arbeitgeber zugesichert wurde, dass ich Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen hätte.

Ich habe mit der Betriebsrente fest gerechnet und jetzt das.
Mit dem Gesamtbetriebsrat versuche ich gerade schriftlich Kontakt aufzunehmen um das zu klären, was natürlich seine Zeit dauern wird, wenn ich überhaupt von dort jemanls eine Antwort bekomme.
Ich beabsichtige auch einen Anwalt zu kontaktieren, ob so ein Vorgehen überhaupt mit dem Betriebsrentengesetz konform geht.
Zur Not bin ich auch bereit zu klagen, ich werde meine monatliche Betriebsrente nicht so einfach aufgeben.

Wenn alle Stricke reißen und ich keine monatliche Rente erwirken kann und es zur vollen Auszahlung kommt, dann muß ich den vollen Beitrag von Arbeitnehmer und Arbeitgeber an die GKV zahlen.
Das sind bei mir dann nach dem neuen Freibetrag noch ca. 11000 Euro.
Nun meine Frage:
1) Ich habe im Internet gelesen, dass das von der GKV auf 10 Jahre als monatliche von mir zu entrichtende Zahlung gestreckt wird. Stimmt das ?
2) Meine Frau hat ihre Heimat im aussereuropäischen Ausland, wir haben vereinbart, dass wir in ein Paar Jahren für mehrere Jahre dort leben werden, Wie sieht es in der Zeit mit den Beiträgen aus, wenn wir nicht in Deutschland GKV versichert sind, muss ich dann in dem Zeitraum nicht zahlen ?
Muß ich dann nach Rückkehr nach Deutschland und wieder Anmeldung bei der alten GKV die Zeit der unterbrochenen Zahlungen nachholen oder ist das dann erledigt ?

3) Kann man den GKV-Beitrag für die 10 Jahre im Zuflußjahr voll auf einmal bezahlen ? Im Internet habe ich was von maximal für 3 Jahre gelesen, was machen GKVen zulassen sollen.

Czauderna
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Re: Arbeitgeber will Vorsorgeguthaben Betriebsrente auszahlen und nicht verrenten

Beitrag von Czauderna » 19.07.2021, 10:20

Hallo und willkommen im Forum
zunächst muss ausgerechnet werden wie hoch der beitragspflichtige Anteil ist, der im Auszahlungsbetrag enthalten ist. Eine Meldung über die Auszahlung und die Höhe erstattet die Zahlstelle (Arbeitgeber) der betreffenden GKV-Kasse. Wenn wir nun davon ausgehen, dass durch Umverteilung des Auszahlungsbetrages auf 120 Kalendermonate ein Betrag über der z.Zt. geltenden Freigrenze von 159,25 € liegt und auch keine weiteren Versorgungsbezüge bezogen werden, dann unterliegt ab dem Tag der Auszahlung dieser Betrag auch der Beitragspflicht, Das aber nur, solange auch wirklich eine eigene Mitgliedschaft in der GKV-Kasse besteht, d.h. endet die eigene Mitgliedschaft, z.B. wegen Wechsel in die PKV oder Verzug ins Ausland, dann endet auch mit dem Ende der Mitgliedschaft die Beitragspflicht, die 120 Kalendermonats-Frist wird aber dadurch nicht unterbrochen. Wird vor Ablauf dieser 120 Kalendermonate wieder eine eigene Mitgliedschaft in der GKV hergestellt, dann setzt auch vom Grundsatz her die Beitragspflicht wieder ein. Was ich allerdings nicht sagen kann, wie das wäre, wenn es sich dann um eine andere GKV-Kasse handelt, die von der Kapitalisierung nichts weiß - so einen Fall hatte ich noch nicht in der Praxis.
Mit der Vorauszahlung wäre ich vorsichtig - ja, im Grundsatz geht das, ob die drei Jahre verbindlich sind, dazu sollte sich bitte ein aktiver Experte zu Wort melden.
Gruss
Czauderna

bert2
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Re: Arbeitgeber will Vorsorgeguthaben Betriebsrente auszahlen und nicht verrenten

Beitrag von bert2 » 24.08.2021, 17:20

Kurz noch was dazu.
Also die Sache mit meiner Betriebsrente ist jetzt beim Anwalt.
Ich bestehe auf eine monatliche Auszahlung und will keine Abfindung des Vorsorgekapitals.

Ehrlich, ich hätte nicht gedacht, dass ich mal so ein Theater wegen der Betriebsrente haben werde.
Da kann man doch wirklich nur warnen, jegliche private Altersvorsorge ist Quatsch, denn am Ende, versuchen sie doch sich irgendwie ums Bezahlen zu drücken.
Und darauf wollen sie zukünftig die Rente in Deutschland aufbauen privat ?
Um Gottes Willen, laßt Euch bloß nicht darauf ein, kann ich da nur raten !

Czauderna
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Re: Arbeitgeber will Vorsorgeguthaben Betriebsrente auszahlen und nicht verrenten

Beitrag von Czauderna » 24.08.2021, 19:41

Hallo,
das mag so sein, hat aber jetzt direkt mit dem Thema im Krankenkassenforum nichts zu tun.
Gruss
Czauderna

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