AOK und Informationsfreiheit
Moderator: Czauderna
AOK und Informationsfreiheit
Hallo,
spezieller Fall:
Mich interessieren interne Weisungen der AOK. Diese unterliegen den verschiedenen Informationsfreiheitsgesetzen der Länder. Zu tiefen Einblick ist nicht unbedingt angesagt. Nur die Erklärung zum Gesetzestext, sofern es so etwas dort gibt.
Bei der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... foerderung) sind es "Fachliche Weisungen", bei der DRV (https://rvrecht.deutsche-rentenversiche ... _node.html) "Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA)".
Mein Thema ist die Versicherungspflicht. Meine Frage: Kann mir jemand sagen, wie diese Vorschriften bei der AOK heißen bzw. ob sie im Internet veröffentlicht sind.
Danke.
spezieller Fall:
Mich interessieren interne Weisungen der AOK. Diese unterliegen den verschiedenen Informationsfreiheitsgesetzen der Länder. Zu tiefen Einblick ist nicht unbedingt angesagt. Nur die Erklärung zum Gesetzestext, sofern es so etwas dort gibt.
Bei der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns ... foerderung) sind es "Fachliche Weisungen", bei der DRV (https://rvrecht.deutsche-rentenversiche ... _node.html) "Gemeinsamen Rechtlichen Anweisungen (GRA)".
Mein Thema ist die Versicherungspflicht. Meine Frage: Kann mir jemand sagen, wie diese Vorschriften bei der AOK heißen bzw. ob sie im Internet veröffentlicht sind.
Danke.
Re: AOK und Informationsfreiheit
Hallo,
interne Anweisungen heißen deshalb interne Anweisungen, weil sie intern bleiben sollen. Da wäre es schon sehr seltsam, wenn jemand aus der Mitarbeiterschaft einer AOK hier "Internes" veröffentlichen würde.
Aber vielleicht hilft dir das hier weiter - https://www.gkv-spitzenverband.de/
Das gilt auch die AOK`en.
Gruss
Czauderna
interne Anweisungen heißen deshalb interne Anweisungen, weil sie intern bleiben sollen. Da wäre es schon sehr seltsam, wenn jemand aus der Mitarbeiterschaft einer AOK hier "Internes" veröffentlichen würde.
Aber vielleicht hilft dir das hier weiter - https://www.gkv-spitzenverband.de/
Das gilt auch die AOK`en.
Gruss
Czauderna
Re: AOK und Informationsfreiheit
Danke für die Antwort.
Vorab: Ich habe hier und auch von dir schon sehr hilfreiche Antworten erhalten. Leider ist diese Antwort sehr weit von der gesetzlichen Wirklichkeit entfernt. Kann hier nur auf das IFG des Bundes (https://www.gesetze-im-internet.de/ifg/) hinweisen, das man dann ja nicht bräuchte. Es geht sogar soweit, dass interessierte Bürger die Anforderung unter Pseudonym senden können und der BfDI Maßnahmen gegen die Behörden einleiten kann, die sich dann querlegen(https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Dow ... onFile&v=7 Stichwort: anonym). Und leider verlangen Behörden Name und Anschrift (eigene Erfahrung). Spätestens wenn man mit Einschaltung des BfDI argumentiert, knicken die meisten ein.
Ich hoffe noch darauf, dass mir vielleicht doch noch jemand die ergänzenden Regelungen beim Namen nennen wird. Das ist ja auf keinen Fall Geheimnisverrat. Über diese Regelungen hinaus gibt es ja noch hunderte(tausende ?) andere interne Regelungen bei der KV. Sollte ich die Bezeichnung nicht erfahren, wäre es nicht zwingend ein Problem, da ich dann eine Anforderung mit Umschreibung der gewünschten Regelung über https://www.fragdenstaat.de starten würde.
Danke.
Re: AOK und Informationsfreiheit
Hallo Frieder,
du weißt aber schon, dass es mehrere (ich meine es sind 11) AOKs gibt? Diese sind rechtlich selbständig. Daher ist nicht von einheitlichen internen Anweisungen auszugehen .
MfG
ratte1
du weißt aber schon, dass es mehrere (ich meine es sind 11) AOKs gibt? Diese sind rechtlich selbständig. Daher ist nicht von einheitlichen internen Anweisungen auszugehen .
MfG
ratte1
Re: AOK und Informationsfreiheit
Danke, ja. Ich denke nur, weiß es aber nicht, dass die große Linie nach dem SGB V, gerade bei der Beitragspflicht bzw. -freiheit, gleich sein sollte. Und tiefer will ich ja nicht reingehen. Zumindest wurden über Fragdenstaat.de schon Anfragen bei verschiedenen AOK-Landesverbänden zu anderen Themen gestellt, die mehr oder weniger erfolgreich waren. Dort wurde z.B. von "Ausführungsbestimmungen" gesprochen (https://fragdenstaat.de/anfrage/interne ... ordost.pdf).
Re: AOK und Informationsfreiheit
Hallo Frieder,
schildere doch einmal deine Frage. Du scheinst ja konkretes Problem zu haben.
Es geht woh um Versicherungspflicht. Da kennen sich einige hier mit aus.
schildere doch einmal deine Frage. Du scheinst ja konkretes Problem zu haben.
Es geht woh um Versicherungspflicht. Da kennen sich einige hier mit aus.
Re: AOK und Informationsfreiheit
Die Frage möchte/kann ich nicht stellen. Sie ist für mich etwas kompliziert und wurde in einem anderen Forum gestellt. Es geht um Beitragspflicht und un-/regelmäßige Einkünfte. Und da bin ich erst auf die Anforderung der internen Weisungen gekommen. Habe ich, bei anderen Behörden, immer wieder gemacht.
Danke.
Danke.
Re: AOK und Informationsfreiheit
hallo Frieder ,
Czauderna und ich haben ca. 100 Jahre Erfahrung im Bereich Krankenversicherung, auch speziell
Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit bzw. Beitragspflicht bzw. Beitragsfreiheit.
Dabei ergibt sich aus der Vers-Pflicht der jeweilige Status, wonach man versichert ist.
z.B. als Arbeitnehmer, als Rentner in der Pflichtkrankenversicherung (KVdR) oder zB. als Rentner in der freiwilligen Krankenversicherung.
Die Beitragspflichten zum jeweiligen Status sind dann jeweils unterschiedlich.
Echt schade, dass du deine Frage hier nicht positionierst: du bräuchtest die Frage , die du in einem anderem Forum gestellt hast, ja eigentlich hier nur reinzukopieren. Du hast ja nichts zu verlieren.
allgemein kann ich dir nur sagen, dass Mitarbeiter von KK nach Gesetzen handeln.
Dann gibt es noch untergesetzliche Regelungen sowie Grundsätzliche Hinweise und Rundschreiben der Spitzenverbände des GKV-Spitzenverbandes.
Früher auch , bevor der GKV-Spitzenverband gegründet wurde (2008) nannte man das Besprechungsergebnisse der Krankenkassen.
Da gibt es keine Geheimnisse. Kann man , wenn man die Vorschrift, den Sachverhalt kennt, alles abrufen oder sich von der KK zusenden lassen.
Czauderna und ich haben ca. 100 Jahre Erfahrung im Bereich Krankenversicherung, auch speziell
Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit bzw. Beitragspflicht bzw. Beitragsfreiheit.
Dabei ergibt sich aus der Vers-Pflicht der jeweilige Status, wonach man versichert ist.
z.B. als Arbeitnehmer, als Rentner in der Pflichtkrankenversicherung (KVdR) oder zB. als Rentner in der freiwilligen Krankenversicherung.
Die Beitragspflichten zum jeweiligen Status sind dann jeweils unterschiedlich.
Echt schade, dass du deine Frage hier nicht positionierst: du bräuchtest die Frage , die du in einem anderem Forum gestellt hast, ja eigentlich hier nur reinzukopieren. Du hast ja nichts zu verlieren.
allgemein kann ich dir nur sagen, dass Mitarbeiter von KK nach Gesetzen handeln.
Dann gibt es noch untergesetzliche Regelungen sowie Grundsätzliche Hinweise und Rundschreiben der Spitzenverbände des GKV-Spitzenverbandes.
Früher auch , bevor der GKV-Spitzenverband gegründet wurde (2008) nannte man das Besprechungsergebnisse der Krankenkassen.
Da gibt es keine Geheimnisse. Kann man , wenn man die Vorschrift, den Sachverhalt kennt, alles abrufen oder sich von der KK zusenden lassen.
Re: AOK und Informationsfreiheit
Hallo,
ich störe mich etwas an dem Begriff "intern", was mein Fried damit ?.
Die Links, die er gesetzt hat, sagen nicht aus, dass nun jeder und das sogar anonym, den Inhalt jedes unternehmensinternen Rundschreibens erfahren kann. Vielleicht sollte er doch seine Frage hier und ggf. auch in dem anderen Forum etwas konkreter stellen - was genau will er wissen?
Gruss
Czauderna
ich störe mich etwas an dem Begriff "intern", was mein Fried damit ?.
Die Links, die er gesetzt hat, sagen nicht aus, dass nun jeder und das sogar anonym, den Inhalt jedes unternehmensinternen Rundschreibens erfahren kann. Vielleicht sollte er doch seine Frage hier und ggf. auch in dem anderen Forum etwas konkreter stellen - was genau will er wissen?
Gruss
Czauderna
Re: AOK und Informationsfreiheit
Davon gehe ich schon aus, da ich hier sonst nicht immer wieder Fragen stellen würde.
Ich kopiere die Frage nicht hier rein. Vielleicht geht es ja um den Urheberschutz? Aber hier ein sinngemäßes Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet nur jeden 3. Monat und verdient dann aber in diesem Monat einige tausend Euro. In den Monaten dazwischen versichert er sich freiwillig. Ist er un-/regelmäßig beschäftigt? Ist er verischerungspflichtig für den jeweiligen Monat oder durchgehend?
In welchem Paragraph im SGB V wird dies geregelt.
Aber gleich der Hinweis: Auf Gegenfragen kann ich nicht antworten, da nicht selbst erlebt.
Danke.
Re: AOK und Informationsfreiheit
Es gibt sehr viele Fälle, in denen brisante Informationen erst durch Informationsanforderungen ans Licht der Öffentlichkeit gelangt sind. Als nur ein Beispiel diese Seite: https://www.abgeordnetenwatch.de/recher ... -dokumente. Zuerst beruft sich das Kanzleamt auf das Nichtvorhandensein von Dokumenten. Vor Gericht eine Kehrtwendung. Auszug aus der Internetseite:
Es geht also nicht nur um das berechtigte Anfordern von Gesetzesauslegungen, sondern auch um Mails und Korrespondenz.In der Regierungszentrale machte man sich auf die Suche, doch fündig wurde man angeblich nicht. Es "existieren [...] keine entsprechenden Aufzeichnungen”, antwortete die Behörde. Unser Antrag, den wir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gestellt hatten, sei daher abzulehnen. abgeordnetenwatch.de reichte Klage ein.
.....
Bei den Dokumenten, die das Kanzleramt in dem Gerichtsverfahren eher beiläufig präsentierte, handelt es sich um die oben erwähnte E-Mail sowie interne Korrespondenzen aus der Regierungszentrale.
Und dass laut dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eine anonyme Anfrage zulässig ist, ist im Link zum Tätigkeitsbericht des BfDI nachzulesen.
Re: AOK und Informationsfreiheit
ich bin raus
ich bin nur ein kleines Licht.
Ich verstehe auch nicht, was Du willst.... alles so dubios.....
ich kenne mich nur ein wenig im Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung aus.
das ist mir jetzt alles zu spannend.
ich bin nur ein kleines Licht.
Ich verstehe auch nicht, was Du willst.... alles so dubios.....
ich kenne mich nur ein wenig im Mitgliedschaftsrecht der Krankenversicherung aus.
das ist mir jetzt alles zu spannend.
Re: AOK und Informationsfreiheit
Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es für interne Weisungen der AOK Standardbezeichnungen gibt. Und ich geb zu, alles andere hätte ich unerwähnt lassen sollen. Wobei schon meine Frage evtl. nicht hierher gehört.
Trotzdem danke an alle.
Re: AOK und Informationsfreiheit
ich weiß noch nicht mal was eine Standardbezeichnung sein soll.
Auch verstehe ich irgendwie nicht, was eine interne Weisung sein soll.
Wenn z.B. ein freiwillig Versicherter einen Gewinn von 36.000 EUR hat, also 3000 im Monat,
dann gibt es doch keine interne Weisung, dass mal eben so auch 4000 EUR im Monat die Beiträge zu berechnen sind.
Daher verstehe ich weiterhin nicht, was dich bewegt.
Am besten, du forderst das, was dich bewegt, bei der KK an.
Auch verstehe ich irgendwie nicht, was eine interne Weisung sein soll.
Wenn z.B. ein freiwillig Versicherter einen Gewinn von 36.000 EUR hat, also 3000 im Monat,
dann gibt es doch keine interne Weisung, dass mal eben so auch 4000 EUR im Monat die Beiträge zu berechnen sind.
Daher verstehe ich weiterhin nicht, was dich bewegt.
Am besten, du forderst das, was dich bewegt, bei der KK an.
Re: AOK und Informationsfreiheit
Danke für deine Frage.
Bei DRV und Arbeitsagentur sind diese ergänzenden Regelungen zum Teil den Gesetzestexten angehängt und veröffentlicht. Darüberhinaus gibt es natürlich noch viele Arbeitshilfen usw. die nicht veröffentlicht sind.
Bei der Rentenversicherung nennen sich diese "angehängten" Weisungen "Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) (https://rvrecht.deutsche-rentenversiche ... _0001.html)", bei der Arbeitsagentur "Fachliche Weisungen" ( https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw ... 034405.pdf)
Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Mitglieder im Forum, die hier ja wirklich immer gute Lösungen nennen, die Benennung der internen Weisungen der AOK kennen (wovon ich ausgehe) und mir diese nennen.
Jetzt möchte ich aber nichts mehr zum Thema schreiben, da es sicher andere nervt. Hat es mit KV doch nichts zu tun.
Für die Rentenversicherung gilt hauptsächlich das SGB VI. Sachbearbeiter wären nach meiner Meinung eher überfordert, wenn Sie zur Bearbeitung der verschiedenen Gebiete (Versicherungspflicht, Leistungen ...) nur den Gesetzestext hätten. Deshalb erlassen Behörden zusätzliche Weisungen, die regeln, wie der Gesetzestext intern auszulegen/anzuwenden ist. Diese Weisungen sind überwiegend intern und nicht veröffentlicht.
Bei DRV und Arbeitsagentur sind diese ergänzenden Regelungen zum Teil den Gesetzestexten angehängt und veröffentlicht. Darüberhinaus gibt es natürlich noch viele Arbeitshilfen usw. die nicht veröffentlicht sind.
Bei der Rentenversicherung nennen sich diese "angehängten" Weisungen "Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) (https://rvrecht.deutsche-rentenversiche ... _0001.html)", bei der Arbeitsagentur "Fachliche Weisungen" ( https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw ... 034405.pdf)
Es geht garnicht um den beschriebenen Fall. Nur bin ich durch diesen in einem anderen Forum darauf gekommen, die internen Weisungen der AOK anzufordern. In der Hoffnung, dadurch die Lösung zu finden. Ich bin dann hier im Forum aufgefordert worden, den Fall zu schildern.
Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Mitglieder im Forum, die hier ja wirklich immer gute Lösungen nennen, die Benennung der internen Weisungen der AOK kennen (wovon ich ausgehe) und mir diese nennen.
Jetzt möchte ich aber nichts mehr zum Thema schreiben, da es sicher andere nervt. Hat es mit KV doch nichts zu tun.