AOK Plus macht Druck und will in Zukunft AU von Psychiater

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Dorian
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AOK Plus macht Druck und will in Zukunft AU von Psychiater

Beitrag von Dorian » 14.04.2016, 13:30

Hallo ins Forum,

kurz der Werdegang.ich bin seit Anfang Januar AU geschrieben - durch meinen Hausarzt.
Es geht um Depressionen und Belastungsstörung. Ich bin bereits seit 2014 in Therapie von der Krankenkasse genehmigt und vorher habe ich eine Therapie aus eigener Tasche bezahlt, da sonst nicht so schnell ein termin möglich war.

Ich bin noch befristet beschäftigt (AU), bekomme danach ALG1.
Die AOK-Plus wollte, dass ich persönlich bei denen vorbei komme, was ich aber noch großem Stress nicht gemacht habe, da mir von anderer Seite davon abegraten wurde in meiner Situation.
Nun hatte mein Psychologe kurz nach meiner Krankschreibung bereits vorgeschlagen, dass ich eine Reha beantrage, was ich auch gut fand und tat - noch bevor die GKV darum fragte... (Ich wusste bis vor Kurzem nicht, dass die sowas anweisen dürfen...).
Die Reha wurde auch schon für Mai bewilligt (im eilverfahren), aber mir ging es trotz Therapie noch schlechter, dass ich meinen Hausarzt (wieder von mir aus) um eine Überweisung zum Psychiater bat und auch einen Termin Anfang April bekam... Nun nehme ich wieder Antidepressiva...
Nun war ich diese Woche wegen einer neuen AU-Bescheinigung wieder beim Hausarzt und der erzählte mir nun, dass der MDK in Auftrag der AOK Plus auf ihn zugekommen sei und er solle mich zum Psychiater schicken und der soll mich in Zukunft krank schreiben...

Ich möchte gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die AOK Plus aufhört, immerzu Druck zu machen. Ich tue schon alles, um zu gesunden, aber solche Aktionen reißen mich immer wieder nach untern und es geht mir sehr schlecht dadurch. wie soll ich gesund werden, wenn die mich nicht einfach mal in Ruhe lassen?!

Außerdem bin ich ja noch eine Weile in einem Arbeitsverhältnis. Wenn jetzt das nächste Mal mein Psyciahter mich krank schreiben soll, steht das ja auch dem AU-Schein. Das will ich aber nicht, dass mein Arbeitgeber das liest. Ich würde dem Arbeitgeber sicher nicht sagen, was ich habe. Aber so ist das ja ziemlich deutlich.

Was kann ich jetzt machen?

Danke.

Dorian

RHW
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Beitrag von RHW » 14.04.2016, 17:51

Hallo,

bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wäre es mir egal, welche Fachrichtung des Arztes auf der AU-Bescheinigung steht. Bei einer unbefristeten Stelle ggf. AU-Bescheinigung für die Krankenkasse vom Facharzt und für den Arbeitgeber vom Hausarzt ausstellen lassen. Als Arbeitgeber würde ich mir aber mehr Gedanken machen, wenn monatelang die AU vom Hausarzt ausgestellt wird.

Die Krankenkasse hat keinerlei Interesse daran, diejenigen Krankengeldbezieher, die selber ein großes Interesse an der eigenen Arbeitsfähigkeit zeigen, unter Druck zu setzen. Wenn man die Krankenkasse von sich über die eigenen Schritte informiert, ist die Krankenkasse meistens zufrieden (manche Kassen haben speziellen Service, der sich um zeitnahe Arzttermine kümmert). Nur wenn für die Krankenkasse keinerlei Fortschritte erkennbar sind, kann die Krankenkasse hartnäckig werden. Leider gibt es auch Versicherte, deren eigenes Interesse an der eigenen Arbeitsfähigkeit nicht sehr groß ist (und bei manchen Ärzten besteht die größte Behandlungsweisheit in "abwarten"). Solche Konstellationen machen die Krankenkasse immer sehr nervös.

Gruß
RHW

Dorian
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Beitrag von Dorian » 14.04.2016, 18:19

Hallo,

vielen Dank, RHW, für Ihre Meinung.

Könnte aber jemand auf meine Fragen antworten?

Nebenbei bemerkt, habe ich im Internet über Krankenkassen und Krankengeld schon ganz andere Dinge gelesen, die sich nicht so vernünftig anhörten, wie Ihre Einschätzung, RHW.

Danke.

Dorian

RHW
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Beitrag von RHW » 14.04.2016, 18:24

Hallo Dorian,

ich habe zwei Fragen im Text gefunden:
Ich möchte gern wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die AOK Plus aufhört, immerzu Druck zu machen.
-> Antwort s.o.
Was kann ich jetzt machen?
-> z.B. zwei parallele AU-Bescheinigungen von zwei verschiedenen Ärzten

Gruß
RHW

Dorian
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Beitrag von Dorian » 14.04.2016, 19:21

Danke RHW.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.04.2016, 00:31

Hallo,
Wenn wir mal davon ausgehen, dass der Hausarzt der Erstbehandler ist, der MDK aber der Auffassung ist, dass eine Facharztbehandlung notwendig ist, dann liegt es im Rahmen der Mitwirkungspflicht, dass die Kasse darauf drängt eben einen Facharzt aufzusuchen. Wenn der Hausarzt eine Überweisung zur Mutbehandlung ausstellt, so behält er trotzdem seinen Status als Erstbehandlet, kann also problemlos die AU_Meldung ausstellen. Damit wäre auch das Problem mit dem Arbeitgeber aus der Welt. Manche Arbeitgeber verlangen auch nach Ablauf der Lohnfortzahlung ( 6 Wochen) von den Arbeinehmer weiterhin einen Nachweis der AU. - wenn man nicht möchte dass der Arbeitgeber den Namen des Arztes erfährt kann man auch von der Kasse bescheinigen lassen dass die AU-Mrldung im Original dort vorliegt. Das sollte und muss dem Arbeitgeber genügen.
Gruß
Czauderna

ippuj
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Beitrag von ippuj » 15.04.2016, 10:24

Zum einen bin ich extrem überrascht, daß ich mich von 2 verschiedenen Ärzten gleichzeitig AU schreiben lassen kann.

Zum anderen: Seit Beginn dieses Jahres gab es eine Änderung in der AU-Bescheinigung. Das Formular wird auch nach den ersten 6 Wochen weiter verwendet und enthält daher eine Kopie für den Arbeitgeber.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.04.2016, 11:32

Hallo,
Zum einen, du kannst dich nicht krankschreiben lassen, du wirst vom Arzt als Arbeitsunfaehig attestiert, krank ist nicht gleich Arbeitsunfaehig.Theoretisch, wenn du gleichzeitig bei zwei Ärzten in Behandlung bist, kann es auch Zeit Bescheinigungen geben, wenn die Ärzte nix voneinander wissen. Allerdings würde das der Kasse schon auffallen, denn zweimal zahlen, das will die Kasse sicher nicht.
Zum Anderen, der Hinweis mit der neuen Meldung ab 01.01.2016 ist okay, trotzdem gibt es kein verbrieftes Recht des Arbeitgebers, den Namen des oder der behandelnden Ärzte zu kennen und gerade in diesem Falle kann ich die Bedenken des Fragestellers sehr gut nachvollziehen - von daher gilt mein Lösungsvorschlag mit dem Weg über die Kasse weiterhin.
Gruß
Czauderna

ippuj
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Beitrag von ippuj » 15.04.2016, 13:22

Ich habe auch bewußt nicht "krankschreiben" sondern "AU schreiben" gebraucht.

Dennoch ist es mir nur schwer vorstellbar, daß die Krankenkasse die Attestierung der Arbeitsunfähigkeit von mehreren Ärzten für den gleichen Zeitraum problemlos akzeptiert, ich werde das bei Gelegenheit testen.

Ich als Arbeitgeber würde die Bestätigung der Krankenkasse nicht akzeptieren. Hierzu § 5 EFZG:
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf eine ärztliche Bescheinigung, nicht auf irgendeine Bestätigung irgendeiner Krankenkasse.

RHW
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Beitrag von RHW » 15.04.2016, 21:41

Hallo ippuj,

ja, während der Entgekltfortzahlung sehe ich aucxh so,m dass der Arbeitgeber ein Recht auf eine ärztliche Bescheinigung hat. In der Praxis werden aber in bestimmten Situationen aber auch Nachweise von der Krankenkasse vom Arbeitgeber akzeptiert (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von ausl. Arzt oder stationäre Krankenhausaufenthalte).

§ 5 EFZG gilt nach Ende der Entgeltfortzahlung nicht mehr. Dann ist es eine rein arbeitsrechtliche Frage. Häufig reicht dann eine E-Mail oder ein Anruf des Arbeitnehmers beim Arbeitgeber. Ggf. sind in einer Betriebsvereinbarung Einzelheiten geregelt. Ggf. Betriebsrat oder Gewerkschaft zu diesem Punkt kontaktieren.

Gruß
RHW

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.04.2016, 10:15

Hallo,
Wenn der Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung erhält, die von einem Allgemeinarzt oder einem Orthopäden oder einem Frauenarzt oder auch von einem Zahnarzt erhält, dann lässt das keinerlei Rückschlüsse auf die Erkrankung zu, anders dagegen, wenn die Meldung von einem Psychiarter ausgestellt wurde, da kann es schon Vermutungen geben, die eben dann dem Arbeitnehmer nicht zum Vorteil gereichen .
Natuerlich muss die Kasse zunächst inhaltlich die AU-Meldungen von zwei Ärzten akzeptieren, sie muss nur den Umstand, der dazu führte nicht weiterhin akzeptieren.
Gruß
Czauderna

Dorian
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Beitrag von Dorian » 16.04.2016, 18:25

Danke Czauderna,

kann ich denn den Psychiater bitten, mit einen allgemeinen Krankenhausstempel zu stempeln oder würde die Krankenkasse auch akzeptieren, wenn die AU doch wieder von dem Hausarzt ausgestellt wird? Worum geht es denn den Krankenkassen damit eigentlich, dass mein Hausarzt mich zum Psychiater schicken muss (über den MDK). Ist das nicht schon ein Eingriff in meine Behandlung?

Danke. Dorian

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.04.2016, 23:31

Hallo,
Ja, warum Facharztbehandlung ?. Mal ganz platt ausgedrückt, weil es eben ein Facharzt ist, der mehr spezialisiert ist als ein Arzt für Allgemeinmedizin. Es ist demnach verständlich, dass es mit einem Facharzt schneller und womöglich auch besser geht, als mit einem Allgemeinmediziner. Da dem Versicherten zugemutet werden kann, dass er alles tut, damit seine Arbeitsfaehigkeit so schnell wie möglich wiederhergestellt wird, ist auch das Aufsuchen und die Behandlung bei einem Facharzt zumutbar. Man schreibt hier nur die Fachrichtung vor, nicht den Arzt selbst. Ich bin der Meinung, dass der "Wunsch" Kasse seine Berechtigung hat, als Kassenmitarbeiter sicherlich nachvollziehbar. Für mich macht jedenfalls auch eine Dauerbehandlung (worin besteht die eigentlich beim Hausarzt ?) beim Hausarzt keinen Sinn.
Gruß
Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.04.2016, 23:32

Hallo,
Ja, warum Facharztbehandlung ?. Mal ganz platt ausgedrückt, weil es eben ein Facharzt ist, der mehr spezialisiert ist als ein Arzt für Allgemeinmedizin. Es ist demnach verständlich, dass es mit einem Facharzt schneller und womöglich auch besser geht, als mit einem Allgemeinmediziner. Da dem Versicherten zugemutet werden kann, dass er alles tut, damit seine Arbeitsfaehigkeit so schnell wie möglich wiederhergestellt wird, ist auch das Aufsuchen und die Behandlung bei einem Facharzt zumutbar. Man schreibt hier nur die Fachrichtung vor, nicht den Arzt selbst. Ich bin der Meinung, dass der "Wunsch" Kasse seine Berechtigung hat, als Kassenmitarbeiter sicherlich nachvollziehbar. Für mich macht jedenfalls auch eine Dauerbehandlung (worin besteht die eigentlich beim Hausarzt ?) beim Hausarzt keinen Sinn.
Gruß
Czauderna

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