Hallo!
Ich habe da ein Problem, von dem ich nicht so recht weiß, wie ich es lösen kann und ob es überhaupt lösbar ist.
Aufgrund einer Sozialphobie war ich jahrelang nicht arbeiten und hatte von 2015 bis 2017 keine Beiträge bei der Krankenkasse (AOK Bayern) bezahlt.
Da ich keinerlei Bezüge hatte, weder ALG 1 noch 2, konnte ich die Pflichtbeiträge nicht begleichen, was sich im Lauf der Jahre dann auf eine Summe von knapp 7000€ akkumulierte, inklusive Säumnisgebühren.
In diesem Zeitraum war ich weder beim Arzt noch sonstwie in Behandlung, nahm nur viermal den Zahnarzt in Anspruch und dies auch nur zur Kontrolle.
Nun hatte ich mit der AOK ausgemacht, dass ich monatlich 100€ abstottere, was ich mittlerweile auf 1000€ steigern konnte und bereits 3000€ abbezahlt habe, das aber auch nur, weil ich noch in meinem Elternhaus lebe und somit Kosten sparen kann.
Seitens der AOK wurde mir zugesagt, abzuwägen, mir die Säumnisgebühren zu erlassen, sobald ich die ausstehenden Beiträge bezahlt habe. Das Paradoxe hierbei ist aber, dass die Säumnisgebühren noch immer weiter auf meine ausstehenden Beiträge aufgeschlagen
werden und auch gar nichts, absolut gar nichts gestundet wird.
Ich möchte mich keineswegs vor sozialen Verpflichtungen drücken, wozu die Krankenversicherung auch irgendwie gehört, stelle mir aber die Frage, ob das Preisleistungsverhältnis stimmt und ob ich wenigstens einen Teil nicht bezahlen muss.
Gibt es da eine Möglichkeit, einen Teil des Geldes zu behalten?
Es grüßt,
ein gesunder Mensch
[AOK Bayern] Erlass bzw. Teilerlass ausstehender Beiträge möglich?
Moderator: Czauderna
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Re: [AOK Bayern] Erlass bzw. Teilerlass ausstehender Beiträge möglich?
Hallo,
Ich möchte mich keineswegs vor sozialen Verpflichtungen drücken, wozu die Krankenversicherung auch irgendwie gehört, stelle mir aber die Frage, ob das Preisleistungsverhältnis stimmt und ob ich wenigstens einen Teil nicht bezahlen muss.
Gibt es da eine Möglichkeit, einen Teil des Geldes zu behalten?
da sollten Praktiker etwas dazu schreiben. Ich meine, allein der Begriff "Preisleistungsverhältnis" ist fehl am P?latze, kann für den Bereich der GKV keinesfalls verwendet werden.
Gruss
Czauderna
Ich möchte mich keineswegs vor sozialen Verpflichtungen drücken, wozu die Krankenversicherung auch irgendwie gehört, stelle mir aber die Frage, ob das Preisleistungsverhältnis stimmt und ob ich wenigstens einen Teil nicht bezahlen muss.
Gibt es da eine Möglichkeit, einen Teil des Geldes zu behalten?
da sollten Praktiker etwas dazu schreiben. Ich meine, allein der Begriff "Preisleistungsverhältnis" ist fehl am P?latze, kann für den Bereich der GKV keinesfalls verwendet werden.
Gruss
Czauderna
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Re: [AOK Bayern] Erlass bzw. Teilerlass ausstehender Beiträge möglich?
Danke für die Antwort, die keine Antwort auf meine Frage ist.
War mir schon nach dem Absenden klar, dass sich jemand an dieser Formulierung aufhängt.
Es ist aber leider doch eine ziemlich Belastung für mich und nicht gerade motivierend, wenn man zur Arbeit geht und weiß, dass das Geld eigentlich im Nichts verschwindet. Da war man jahrelang nicht beim Arzt und dann wird man nicht einmal ein kleines bisschen dafür „belohnt“.
War mir schon nach dem Absenden klar, dass sich jemand an dieser Formulierung aufhängt.
Es ist aber leider doch eine ziemlich Belastung für mich und nicht gerade motivierend, wenn man zur Arbeit geht und weiß, dass das Geld eigentlich im Nichts verschwindet. Da war man jahrelang nicht beim Arzt und dann wird man nicht einmal ein kleines bisschen dafür „belohnt“.
Re: [AOK Bayern] Erlass bzw. Teilerlass ausstehender Beiträge möglich?
Hallo,
nicht umsonst habe ich (Moderator) geschrieben dass da ein Praktiker sich dazu äussern sollte. Ich bin schon drei Jahre raus aus dem Geschaeft und weiss von daher nicht was da heute möglich ist. Aus meiner Erfahrung heraus, wäre da wirklich nur an den Säumniszuschlägen etwas zu machen, wenn die Ratenzahlungen eingehalten werden, was zur Folge hat, dass du den vollen Leistungsanspruch weiterhin geniest und nicht nur die Notfallbehandlung. Ein Umstand, den du auch nur der Ratenzahlung zu verdanken hast. Dass dir ein Teil deiner Beitragsschuld seitens der Kasse erlassen wird, so, wie geschildert sehe ich das nicht, aber wie gesagt, dazu solltenb wir einen Praktiker hören bzw. lesen.
Gruss
Czauderna
nicht umsonst habe ich (Moderator) geschrieben dass da ein Praktiker sich dazu äussern sollte. Ich bin schon drei Jahre raus aus dem Geschaeft und weiss von daher nicht was da heute möglich ist. Aus meiner Erfahrung heraus, wäre da wirklich nur an den Säumniszuschlägen etwas zu machen, wenn die Ratenzahlungen eingehalten werden, was zur Folge hat, dass du den vollen Leistungsanspruch weiterhin geniest und nicht nur die Notfallbehandlung. Ein Umstand, den du auch nur der Ratenzahlung zu verdanken hast. Dass dir ein Teil deiner Beitragsschuld seitens der Kasse erlassen wird, so, wie geschildert sehe ich das nicht, aber wie gesagt, dazu solltenb wir einen Praktiker hören bzw. lesen.
Gruss
Czauderna
Re: [AOK Bayern] Erlass bzw. Teilerlass ausstehender Beiträge möglich?
Nun, ich selbst habe jahrelang auch meine Beiträge brav bezahlt und war nicht beim Arzt. Warum sollten Sie Ihr Geld zurück bekommen und ich nicht? So funktionieren Versicherungen prinzipiell nicht (mit kleineren Einschränkung, schon klar).GesunderMensch hat geschrieben: ↑27.08.2019, 15:31Da war man jahrelang nicht beim Arzt und dann wird man nicht einmal ein kleines bisschen dafür „belohnt“.
Ich sehe da rein rechtlich keine Möglichkeit.
Sich auf eine Ratenzahlung einzulassen oder nicht, oder auch Forderungen zu stunden oder zu erlassen, ist an enge Grenzen gebunden und am Ende Entscheidung der Kasse, Beiträge sind vorerst mal fällig und zu zahlen.
Meinen Respekt, dass bereits 3000 Euro gezahlt sind, der "typische" Schuldner hat gar nichts gezahlt, da wäre ich als Kasse doch eigentlich gesprächsbereit. Dieses Statement nutzt in einem Internetforum nun mal leider wenig...