Hallo,
wollte mal Wissen ob man als Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Reh/bzw Kur hat. Also konkret gesagt, muss die Krankenkasse eine Mindestanzahl an Kuren genehmigen, oder kann sie auch alle Anträge immer wieder ablehnen auch wenn es eine gute Begründung für den Antrag gibt?
Grüße
Lilly
Anspruch auf Kur/Reha
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Hallo
du hast einen Anpruch auf "Leistungen zur Rehabilitation" (dazu gehört auch eine "Kur"), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - i. d. R. die medizinische Notwendigkeit.
dabei gilt: ambulant vor stationär - wenn also auch ambulante Maßnahmen am Wohnort ausreichend sind, musst du zuerst diese nutzen. Wenn eine ambulante Kur ausreichend ist, wird diese genehmigt. Und wenn eine stationäre Reha-Maßnahme erforderlich ist, hast du auch Anspruch auf diese.
Wenn du noch im Arbeitsverhältnis steht, ist zuerst die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Anträge kannst du aber generell auch bei deiner Krankenkasse stellen.
du hast einen Anpruch auf "Leistungen zur Rehabilitation" (dazu gehört auch eine "Kur"), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - i. d. R. die medizinische Notwendigkeit.
dabei gilt: ambulant vor stationär - wenn also auch ambulante Maßnahmen am Wohnort ausreichend sind, musst du zuerst diese nutzen. Wenn eine ambulante Kur ausreichend ist, wird diese genehmigt. Und wenn eine stationäre Reha-Maßnahme erforderlich ist, hast du auch Anspruch auf diese.
Wenn du noch im Arbeitsverhältnis steht, ist zuerst die Deutsche Rentenversicherung zuständig. Anträge kannst du aber generell auch bei deiner Krankenkasse stellen.