Angestellt, Erziehungszeit und freiberuflich zuviel verdient
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 23.09.2009, 09:01
Angestellt, Erziehungszeit und freiberuflich zuviel verdient
Hallo,
ich habe mich soeben durch einige relevante Beiträge hier im Forum gelesen, die sich mit der Thematik "nebenberuflich selbständig" beschäftigen, doch leider lässt es sich nicht ganz auf meine Situation anwenden. Ich versuche gerade meinen Elterngeld-Antrag auszufüllen und stelle dabei fest, dass mein freiberufliches Einkommen in 2008 das angestellte Einkommen übersteigt. Das war noch nie zuvor der Fall und ich habe dies auch im Verlaufe des Jahres 2008 nicht abschätzen können.
Die Steuererklärung 2008 zeigt folgendes:
selbständig 7700 Euro
nichtselbständig 5200 Euro
Hinzu kommen im Jahr 2008 3600 Euro Erziehungsgeld für die Betreuung meiner Tochter, da ich unter 30 Stunden wöchentlich arbeitete und die Jahreseinkommensgrenze unterschritt.
Die Situation ist die, dass meine freiberufliche Tätigkeit (Gastdozentin an einer Uni) wöchentlich weniger Zeit (max. 10 Std.) in Anspruch nimmt als meine Angestelltentätigkeit (Bürojob in einer kleinen Firma, ca. 15 Std./Woche), das ungleich höhere Honorar meiner Nebentätigkeit jedoch zu diesem Gehalts-Mißverhältnis zwischen freiberuflicher und angestellter Tätigkeit geführt hat.
Jetzt bin ich unsicher, wie diese Arbeitssituation:
Erziehungszeit, angestellt & freiberuflich von meiner Krankenkasse interpretiert werden wird. Meine Krankenkasse hat mich zum Verhältnis meiner angestellten/freiberuflichen Tätigkeit noch nie befragt, mein Gefühl sagt mir jedoch, dass es besser wäre, diesen Sachverhalt rückwirkend zu melden, bzw. wird dies ja auch deutlich aus dem Elterngeldbescheid, den die KK nun von mir angefordert hat.
In 2009 sieht es so bislang auch nicht besser aus:
nichtselbständig Jan-Mai 2340 Euro, befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.5.2009
selbständig 4000 Euro Gewinn
Mutterschutz seit Ende Mai 2009
Erziehungsgeld Juli-Okt ca. 600 Euro
erneut angestellt (befristet auf 2 Monate) Nov-Dez, monatlich 500 Eur brutto
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass ich mit diesem Verhältnis von nichtselbständiger/selbständiger Tätigkeit meinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie Krankenversicherung während meiner Elternzeit verliere. Habe ich Nachzahlungen seitens der KK zu befürchten für 2008? Was passiert in 2009?
Ich würde mich sehr über eine kundige Auskunft freuen, wie meine Situation einzuschätzen ist bzw. wie ich mich am besten verhalten sollte. Ich möchte mich an dieser stelle auch schon einmal entschuldigen für diese chaotische Mischung meiner Einkommensverhältnisse, ich hätte auch gerne eine geregelte, normale Arbeitnehmertätigkeit
Zur Vollständigkeit füge ich mein Einkommen für 2005-2007 unten an. Ich bedanke mich schon im Vorfeld für hilfreiche Hinweise!
2005
nichtselbständig 11.113 Euro
selbständig 3161 Euro
2006
nichtselbständig 5835 Euro
3 Monate ALG I
selbständig 3400 Euro
2007 Erziehungszeit
Erziehungsgeld 3600 Euro
nichtselbständig 450,55 Euro (da erst im Dezember wieder mit Tätigkeit begonnen)
selbständige Tätigkeit 2150 Euro (während des Hartz IV Bezugs, gehe ich also davon aus, dass die KK-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden)
ich habe mich soeben durch einige relevante Beiträge hier im Forum gelesen, die sich mit der Thematik "nebenberuflich selbständig" beschäftigen, doch leider lässt es sich nicht ganz auf meine Situation anwenden. Ich versuche gerade meinen Elterngeld-Antrag auszufüllen und stelle dabei fest, dass mein freiberufliches Einkommen in 2008 das angestellte Einkommen übersteigt. Das war noch nie zuvor der Fall und ich habe dies auch im Verlaufe des Jahres 2008 nicht abschätzen können.
Die Steuererklärung 2008 zeigt folgendes:
selbständig 7700 Euro
nichtselbständig 5200 Euro
Hinzu kommen im Jahr 2008 3600 Euro Erziehungsgeld für die Betreuung meiner Tochter, da ich unter 30 Stunden wöchentlich arbeitete und die Jahreseinkommensgrenze unterschritt.
Die Situation ist die, dass meine freiberufliche Tätigkeit (Gastdozentin an einer Uni) wöchentlich weniger Zeit (max. 10 Std.) in Anspruch nimmt als meine Angestelltentätigkeit (Bürojob in einer kleinen Firma, ca. 15 Std./Woche), das ungleich höhere Honorar meiner Nebentätigkeit jedoch zu diesem Gehalts-Mißverhältnis zwischen freiberuflicher und angestellter Tätigkeit geführt hat.
Jetzt bin ich unsicher, wie diese Arbeitssituation:
Erziehungszeit, angestellt & freiberuflich von meiner Krankenkasse interpretiert werden wird. Meine Krankenkasse hat mich zum Verhältnis meiner angestellten/freiberuflichen Tätigkeit noch nie befragt, mein Gefühl sagt mir jedoch, dass es besser wäre, diesen Sachverhalt rückwirkend zu melden, bzw. wird dies ja auch deutlich aus dem Elterngeldbescheid, den die KK nun von mir angefordert hat.
In 2009 sieht es so bislang auch nicht besser aus:
nichtselbständig Jan-Mai 2340 Euro, befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.5.2009
selbständig 4000 Euro Gewinn
Mutterschutz seit Ende Mai 2009
Erziehungsgeld Juli-Okt ca. 600 Euro
erneut angestellt (befristet auf 2 Monate) Nov-Dez, monatlich 500 Eur brutto
Jetzt habe ich natürlich Bedenken, dass ich mit diesem Verhältnis von nichtselbständiger/selbständiger Tätigkeit meinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld sowie Krankenversicherung während meiner Elternzeit verliere. Habe ich Nachzahlungen seitens der KK zu befürchten für 2008? Was passiert in 2009?
Ich würde mich sehr über eine kundige Auskunft freuen, wie meine Situation einzuschätzen ist bzw. wie ich mich am besten verhalten sollte. Ich möchte mich an dieser stelle auch schon einmal entschuldigen für diese chaotische Mischung meiner Einkommensverhältnisse, ich hätte auch gerne eine geregelte, normale Arbeitnehmertätigkeit
Zur Vollständigkeit füge ich mein Einkommen für 2005-2007 unten an. Ich bedanke mich schon im Vorfeld für hilfreiche Hinweise!
2005
nichtselbständig 11.113 Euro
selbständig 3161 Euro
2006
nichtselbständig 5835 Euro
3 Monate ALG I
selbständig 3400 Euro
2007 Erziehungszeit
Erziehungsgeld 3600 Euro
nichtselbständig 450,55 Euro (da erst im Dezember wieder mit Tätigkeit begonnen)
selbständige Tätigkeit 2150 Euro (während des Hartz IV Bezugs, gehe ich also davon aus, dass die KK-Beiträge ordnungsgemäß abgeführt wurden)
hast dich bestimmt gewundert,
dass alle Fragesteller hier eine, mehrere oder sogar reichlich Anworten erhalten.
Und DU aber nicht.
Warum nur.
Grund: Rechtslage ist schwammig definiert. Da traut sich niemand etwas zu zu schreiben (es sind hier nämlich viele Krankenkasse-Leute in dem Forum unterwegs, die natürlich gerne sichere Antowrten geben wollen.
Dann ist Dein Sachverhalt auch noch riesig lang. Die meisten Leute hier beantworten die Anfragen auch noch von zu Hause.
Bei Dir müsste man einen mehrseitigen Fachaufsatz schreiben. Da hat von zu Hause aus sicherlich niemand Lust. Wie ist das mit Ärzten. Fragst Du mehrere, dann bekommst Du auch noch verschiedene Antorten. So könnte dies hier bei Deinem Fall auch sein.
Will aber gerne ein Gespräch mit Dir führen, wenn Du willst.
Dann müsstest Du aber Deine Tel.Nr. hier reinstellen. Ich würde Dich dann anrufen.
dass alle Fragesteller hier eine, mehrere oder sogar reichlich Anworten erhalten.
Und DU aber nicht.
Warum nur.
Grund: Rechtslage ist schwammig definiert. Da traut sich niemand etwas zu zu schreiben (es sind hier nämlich viele Krankenkasse-Leute in dem Forum unterwegs, die natürlich gerne sichere Antowrten geben wollen.
Dann ist Dein Sachverhalt auch noch riesig lang. Die meisten Leute hier beantworten die Anfragen auch noch von zu Hause.
Bei Dir müsste man einen mehrseitigen Fachaufsatz schreiben. Da hat von zu Hause aus sicherlich niemand Lust. Wie ist das mit Ärzten. Fragst Du mehrere, dann bekommst Du auch noch verschiedene Antorten. So könnte dies hier bei Deinem Fall auch sein.
Will aber gerne ein Gespräch mit Dir führen, wenn Du willst.
Dann müsstest Du aber Deine Tel.Nr. hier reinstellen. Ich würde Dich dann anrufen.
Hallo,
der Kollege "Heinrich" hat natürlich grundsätzlich recht - man hat nicht immer die Zeit aber auch die Lust sich durch "ellenlange" Texte zu arbeiten
und solch komplizierten Sachverhalte auseinander zu dröseln.
Aber trotzdem sollte keine Frage ohne Antwort bleiben.
Hier denke ich täuscht dich dein Gefühl nicht - wenn ich die Einnahmen aus der Honorartätigkeit mit den anderen Einnahmen vergleiche dann stellen diese Einnahmen eine grosse wirtschaftliche Bedeutung für Dich da - da könnte allein schon ein Hinweis auf eine hauptberufliche Selbständigkeit sein.
K ö n n t e !!!!
Deshalb mein Rat - mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und Sachverhalt klären !!
Gruß
Czauderna
der Kollege "Heinrich" hat natürlich grundsätzlich recht - man hat nicht immer die Zeit aber auch die Lust sich durch "ellenlange" Texte zu arbeiten
und solch komplizierten Sachverhalte auseinander zu dröseln.
Aber trotzdem sollte keine Frage ohne Antwort bleiben.
Hier denke ich täuscht dich dein Gefühl nicht - wenn ich die Einnahmen aus der Honorartätigkeit mit den anderen Einnahmen vergleiche dann stellen diese Einnahmen eine grosse wirtschaftliche Bedeutung für Dich da - da könnte allein schon ein Hinweis auf eine hauptberufliche Selbständigkeit sein.
K ö n n t e !!!!
Deshalb mein Rat - mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und Sachverhalt klären !!
Gruß
Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 23.09.2009, 09:01
Vielen herzlichen Dank für die Hinweise und das Angebot eines persönlichen Gesprächs - welches ich auch gerne annehmen würde. Meine Telefonnummer möchte ich bitte nicht ins Netz stellen, schicke sie aber gerne per PN.
Ich sehe es genauso, dass es sich um einen komplizierten Sachverhalt handelt und dass "nach dem Feierabend" wenig Motivation besteht, ellenlange Antworten zu schreiben verstehe ich noch mehr.
Ganz ehrlich: seit 2006 stand für mich in erster Linie die Erziehung meiner Kinder im Vordergrund - meine Angestelltentätigkeit hat das Grundauskommen gesichert und die Dozententätigkeit war fachlich für mich anspruchsvoll und gab einen guten Zuverdienst. Es gibt ja auch die 8-Std. Regelung, d.h. man darf nicht mehr als 8 Stunden pro Woche unterrichten (und in den Semesterferien sowieso nicht). Insofern habe ich dies nie als meinen Schwerpunkt angesehen - sondern als sinnvolle Überbrückung meiner Zeit während der Familienplanung. Stutzig bin ich dann nur geworden, als ich die Steuererklärung des letzten Jahres schwarz auf weiß gesehen habe.
Ich denke, ich werde den Sachverhalt meiner KK in einem persönlichen Gespräch vortragen, ich wollte nur schon darauf vorbereitet sein, was mich erwartet. Aber vermutlich kann man dies gar nicht genau vorhersehen, sondern muss abwarten, wie es entschieden wird.
Der Hinweis mit Leistungen nach SGB II ist gut, ich würde dies jedoch im Moment nicht beantragen wollen. Das heißt - außer wenn die Krankenkasse für 2008 eine deftige Nachzahlung verlangt, dann wird mir u.U. nichts anderes übrig bleiben..
Ich sehe es genauso, dass es sich um einen komplizierten Sachverhalt handelt und dass "nach dem Feierabend" wenig Motivation besteht, ellenlange Antworten zu schreiben verstehe ich noch mehr.
Ganz ehrlich: seit 2006 stand für mich in erster Linie die Erziehung meiner Kinder im Vordergrund - meine Angestelltentätigkeit hat das Grundauskommen gesichert und die Dozententätigkeit war fachlich für mich anspruchsvoll und gab einen guten Zuverdienst. Es gibt ja auch die 8-Std. Regelung, d.h. man darf nicht mehr als 8 Stunden pro Woche unterrichten (und in den Semesterferien sowieso nicht). Insofern habe ich dies nie als meinen Schwerpunkt angesehen - sondern als sinnvolle Überbrückung meiner Zeit während der Familienplanung. Stutzig bin ich dann nur geworden, als ich die Steuererklärung des letzten Jahres schwarz auf weiß gesehen habe.
Ich denke, ich werde den Sachverhalt meiner KK in einem persönlichen Gespräch vortragen, ich wollte nur schon darauf vorbereitet sein, was mich erwartet. Aber vermutlich kann man dies gar nicht genau vorhersehen, sondern muss abwarten, wie es entschieden wird.
Der Hinweis mit Leistungen nach SGB II ist gut, ich würde dies jedoch im Moment nicht beantragen wollen. Das heißt - außer wenn die Krankenkasse für 2008 eine deftige Nachzahlung verlangt, dann wird mir u.U. nichts anderes übrig bleiben..
Guten Morgen, das ist denke ich der richtige Schritt, sofern Leistungen nach dem sGB II, Hartz IV beantragt werden müsssen, stellt sich die Frage nicht weiter nach der Mitgliedschaft.
Hartz IV mag so grolig sein wie es will, es garantiert dir und deinen Kids zumindest ein gewissen Krankenversicherungsschutz.
Hartz IV mag so grolig sein wie es will, es garantiert dir und deinen Kids zumindest ein gewissen Krankenversicherungsschutz.