ALG II und Zusatzbeiträge
Moderator: Czauderna
http://www.test.de/themen/versicherung- ... 7-4193964/
So jetzt haben wir schön alles kompakt zur Info da.
Um es mal ganz klar zu sagen, die Zusatzbeiträge ersetzen jetzt die vorherrigen Unterschiede im Bereich Beitragssatz. Das ist politisch so gewollt. Die erste Aufgabe eines Vorstandes ist die Sicherung der Existenz seiner Kasse, unter Berücksichtigung der geltende Gesetze und Vorschriften. Eine negativer Liquditätsgrad 1 - 3 ist immer absolut tödlich für eine Kasse.
Es gilt hier was Clausewitz schon geschrieben hat : Das Handeln eines Kaufmanns, enspricht dem eines Feldherrn. Verluste sind also hinzunehmen um das Ganze zu retten.
Wenn es denn so gewollt ist, muß Röschen zusehen wie Sie die von Ihr und Dr Rösler auf Eis gebrachte Kuh, in Zusammenarbeit mit Frau Schmidt, wieder davon runter bekommt. Mal ganz abgesehen davon das Durch das BSG Urteil v. 18.01.11 da noch viel Musieke drin ist.
So jetzt haben wir schön alles kompakt zur Info da.
Um es mal ganz klar zu sagen, die Zusatzbeiträge ersetzen jetzt die vorherrigen Unterschiede im Bereich Beitragssatz. Das ist politisch so gewollt. Die erste Aufgabe eines Vorstandes ist die Sicherung der Existenz seiner Kasse, unter Berücksichtigung der geltende Gesetze und Vorschriften. Eine negativer Liquditätsgrad 1 - 3 ist immer absolut tödlich für eine Kasse.
Es gilt hier was Clausewitz schon geschrieben hat : Das Handeln eines Kaufmanns, enspricht dem eines Feldherrn. Verluste sind also hinzunehmen um das Ganze zu retten.
Wenn es denn so gewollt ist, muß Röschen zusehen wie Sie die von Ihr und Dr Rösler auf Eis gebrachte Kuh, in Zusammenarbeit mit Frau Schmidt, wieder davon runter bekommt. Mal ganz abgesehen davon das Durch das BSG Urteil v. 18.01.11 da noch viel Musieke drin ist.
Und vor allen Dingen die Stellungsnahme zum Sonderkündigungsrecht:
Vom Sonderkündigungsrecht kann nun noch derjenige Gebrauch machen, dessen Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder erstmalig verlangt. Betroffenen Hartz-IV-Beziehern dürfte dies jedoch wenig helfen: Eine Satzungsänderung allein löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Dieses besteht nur, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder erstmals verlange. Doch die meisten der betroffenen Kassen verlangen den Zusatzbeitrag weiterhin in unveränderter Höhe. Und bei einem der offiziellen Höhe nach unveränderten Zusatzbeitrag muss das Kassenmitglied in jedem Fall bleiben - und den Zusatzbeitrag zahlen.
Vom Sonderkündigungsrecht kann nun noch derjenige Gebrauch machen, dessen Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder erstmalig verlangt. Betroffenen Hartz-IV-Beziehern dürfte dies jedoch wenig helfen: Eine Satzungsänderung allein löst kein Sonderkündigungsrecht aus. Dieses besteht nur, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht oder erstmals verlange. Doch die meisten der betroffenen Kassen verlangen den Zusatzbeitrag weiterhin in unveränderter Höhe. Und bei einem der offiziellen Höhe nach unveränderten Zusatzbeitrag muss das Kassenmitglied in jedem Fall bleiben - und den Zusatzbeitrag zahlen.
Na ja, so ganz aussichtslos sehe ich es noch nicht!
Wir müssen nämlich grundsätzlich festhalten, dass der Anspruch auf einen Zusatzbeitrag kraft Gesetz für die ALG II-Empfänger zum 31.12.2010 entfallen ist. Bis zum 31.12.2010 handelte es sich auch um eine bindende Vorschrift der Kassen ebenfalls von den SGB II-Empfängern den Zusatzbeitrag zu verlangen.
Und genau diese Vorschrift ist de facto entfallen. Ab dem 01.01.2011 stellt es klipp und klar eine Ermessensvorschrift dar. Die Krankenkasse "kann" den Zusatzbeitrag oberhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrages fordern, sie muss es aber nicht.
Hierfür muss man zwingend die Satzung ändern, was ja auch einige Kassen gemacht haben.
Man könnte somit auch klipp und klar festhalten, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen die Kassen erstmalig für die SGB II-Empfänger einen Zusatzbeitrag fordern.
So glasklar, wie SGB Haufe es schreibt, ist es meines Erachtens nicht. Dass der Spibu es natürlich anders verkauft, ist mir völlig klar.
Anders können die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch nicht inhaltlich ausgelegt werden. Der bis zum 31.12.2010 garantierte Übernahmeanspruch im Rahmen des SGB II (bei Härtefällen) ist kraft Gesetz entfallen. Hierüber hat der Kunde keine Chance mehr.
Er soll dann ebenfalls ohne Chance bei der Kasse stehen?
Auf der anderen Seite diskutieren wir hier nur über Kleckerkram.
Was mich noch interessieren würde, bekommen die SGB II Kunden wohl extra ein Schreiben, dass die Satzung der Kasse explizit geändert wurde und sie dennoch zahlen müssen?
Wir müssen nämlich grundsätzlich festhalten, dass der Anspruch auf einen Zusatzbeitrag kraft Gesetz für die ALG II-Empfänger zum 31.12.2010 entfallen ist. Bis zum 31.12.2010 handelte es sich auch um eine bindende Vorschrift der Kassen ebenfalls von den SGB II-Empfängern den Zusatzbeitrag zu verlangen.
Und genau diese Vorschrift ist de facto entfallen. Ab dem 01.01.2011 stellt es klipp und klar eine Ermessensvorschrift dar. Die Krankenkasse "kann" den Zusatzbeitrag oberhalb des durchschnittlichen Zusatzbeitrages fordern, sie muss es aber nicht.
Hierfür muss man zwingend die Satzung ändern, was ja auch einige Kassen gemacht haben.
Man könnte somit auch klipp und klar festhalten, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen die Kassen erstmalig für die SGB II-Empfänger einen Zusatzbeitrag fordern.
So glasklar, wie SGB Haufe es schreibt, ist es meines Erachtens nicht. Dass der Spibu es natürlich anders verkauft, ist mir völlig klar.
Anders können die neuen gesetzlichen Bestimmungen auch nicht inhaltlich ausgelegt werden. Der bis zum 31.12.2010 garantierte Übernahmeanspruch im Rahmen des SGB II (bei Härtefällen) ist kraft Gesetz entfallen. Hierüber hat der Kunde keine Chance mehr.
Er soll dann ebenfalls ohne Chance bei der Kasse stehen?
Auf der anderen Seite diskutieren wir hier nur über Kleckerkram.
Was mich noch interessieren würde, bekommen die SGB II Kunden wohl extra ein Schreiben, dass die Satzung der Kasse explizit geändert wurde und sie dennoch zahlen müssen?
Auf ein SG Urteil würde ich es in diesen Fällen nicht ankommen lassen (siehe auch oben zitierte Vorgehensweise der Gerichte).
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Kasse am Ende die 3 Monate x 8,00 € nicht im gerichtlichen Mahnverfahren durchsetzt...
Es ist äußerst ärgerlich, dass die Kassen im Grunde genötigt werden, auf diese Satzungsregelung zu verzichten, wenn sie die Versicherten nicht verlieren will, obwohl es ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollt ist!!! und man sich bewusst um die lächerlichen 8,00 € bei der Arbeitsagentur drücken will [ Das Märchen vom Sozialausgleich... ]. Die wissen natürlich auch, dass es in 4 oder 5 Jahren keine 8,00 € mehr sind, aber das sagt man dem Bundesbürger lieber jetzt nicht. Später ist es dann die böse Kasse... Dann lieber gleich mit offenen Karten spielen.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Kasse am Ende die 3 Monate x 8,00 € nicht im gerichtlichen Mahnverfahren durchsetzt...
Es ist äußerst ärgerlich, dass die Kassen im Grunde genötigt werden, auf diese Satzungsregelung zu verzichten, wenn sie die Versicherten nicht verlieren will, obwohl es ausdrücklich vom Gesetzgeber gewollt ist!!! und man sich bewusst um die lächerlichen 8,00 € bei der Arbeitsagentur drücken will [ Das Märchen vom Sozialausgleich... ]. Die wissen natürlich auch, dass es in 4 oder 5 Jahren keine 8,00 € mehr sind, aber das sagt man dem Bundesbürger lieber jetzt nicht. Später ist es dann die böse Kasse... Dann lieber gleich mit offenen Karten spielen.
http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... 4__PE.html
Denn kuck dir noch an was Prof Wasem zu dem Zusatzbeitrag gesagt, geschrieben hat, denn weißte was in zukunft abgeht, zumindest ab 2012.
Denn kuck dir noch an was Prof Wasem zu dem Zusatzbeitrag gesagt, geschrieben hat, denn weißte was in zukunft abgeht, zumindest ab 2012.
http://www.aerztezeitung.de/extras/druc ... pid=645161
Ach rossi ist übrigens eine gute Idee das dem ALG II Beziehern mitgeteilt wird das Sie auch für 2011 den Zusatzbeitrag allein tragen müssen.
Ach rossi ist übrigens eine gute Idee das dem ALG II Beziehern mitgeteilt wird das Sie auch für 2011 den Zusatzbeitrag allein tragen müssen.
Na ja
Genau jenes Argument habe ich bei meiner fernmündlichen Unterredung mit einer Kasse in den Ring geworfen, die speziell die Satzung zum 01.01.2011 geändert hat.
Im ersten Anlauf kam dann wieder die gewohnte Abwehrhaltung, dann kamen irgnendwelche Argumente, man müsse es prüfen und wat weiß ich sonst noch.
Bye the way!
Die Klamotte wird niedlich werden.
Für mich ist jenes derzeit mehr als logisch und nachvollziehbar, wenn ich mir die einschlägigen gesetzlichen Normen reinpfeiffe.Ach rossi ist übrigens eine gute Idee das dem ALG II Beziehern mitgeteilt wird das Sie auch für 2011 den Zusatzbeitrag allein tragen müssen.
Genau jenes Argument habe ich bei meiner fernmündlichen Unterredung mit einer Kasse in den Ring geworfen, die speziell die Satzung zum 01.01.2011 geändert hat.
Im ersten Anlauf kam dann wieder die gewohnte Abwehrhaltung, dann kamen irgnendwelche Argumente, man müsse es prüfen und wat weiß ich sonst noch.
Bye the way!
Die Klamotte wird niedlich werden.
Hallo,Rossi hat geschrieben:Na ja
Für mich ist jenes derzeit mehr als logisch und nachvollziehbar, wenn ich mir die einschlägigen gesetzlichen Normen reinpfeiffe.Ach rossi ist übrigens eine gute Idee das dem ALG II Beziehern mitgeteilt wird das Sie auch für 2011 den Zusatzbeitrag allein tragen müssen.
Genau jenes Argument habe ich bei meiner fernmündlichen Unterredung mit einer Kasse in den Ring geworfen, die speziell die Satzung zum 01.01.2011 geändert hat.
Im ersten Anlauf kam dann wieder die gewohnte Abwehrhaltung, dann kamen irgnendwelche Argumente, man müsse es prüfen und wat weiß ich sonst noch.
Bye the way!
Die Klamotte wird niedlich werden.
schaun mer mal - wie der Kaiser sagt. Ich habe jedenfalls in unserem Intranet-Forum dieses Thema mal aufgegriffen. Vielleicht meldet sich ja der "Oberfuzzi" da zu Wort.
Gruss
Czauderna
Na, dann bin ich mal gespannt, was dieser Eintrag im Intranet bringt.
Top die Wette gilt, kein gesondertes Schreiben und kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Wir haben unsere SGB II Kunden auf jeden Fall darauf hingewiesen, dass die Kasse defintiv keinen Zusatzbetirag fordern muss. Es steht allein im Ermessen der Kasse und der Satzungsautonomie.
Mal gucken, wo jetzt der Frust der Kunden abgelassen wird.
Top die Wette gilt, kein gesondertes Schreiben und kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Wir haben unsere SGB II Kunden auf jeden Fall darauf hingewiesen, dass die Kasse defintiv keinen Zusatzbetirag fordern muss. Es steht allein im Ermessen der Kasse und der Satzungsautonomie.
Mal gucken, wo jetzt der Frust der Kunden abgelassen wird.
Hallo rossi,Rossi hat geschrieben:Na, dann bin ich mal gespannt, was dieser Eintrag im Intranet bringt.
Top die Wette gilt, kein gesondertes Schreiben und kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
Wir haben unsere SGB II Kunden auf jeden Fall darauf hingewiesen, dass die Kasse defintiv keinen Zusatzbetirag fordern muss. Es steht allein im Ermessen der Kasse und der Satzungsautonomie.
Mal gucken, wo jetzt der Frust der Kunden abgelassen wird.
wir reden hier von den Sozialhilfeempfängern - ich habe mal recherchiert, wieviele das eigentlich sind, für die bisher die 8,00 € vom Staat gezahlt wurden - ich war erstaunt über die Zahl - doch so wenige.
Nicht, dass ich da falsch verstanden werde, für mich sind alle Versicherten gleich, egal welchen Vesichertenstatus sie haben, aber gemessen an der Gesamtzahl der ALG 2-Empfänger, die ihren Beitrag seit Februar 2010 selbst zahen mussten, und gezahlt haben und nicht gekündigt haben und deshalb auch weiterzahlen werden, da wird die Frustwelle in Form von Kündigungen nicht all zu hoch werden.
Und wenn es sich herausstellen sollte dass einzelne Sozialämter auch weiterhin die 8,00 € übernehmen (ich weiss, das dürften sie eigentlich nicht) - worüber reden wir dann eigentlich, rein wirtschaftlich gesehen.
Da sind diejenigen welche aufgrund der Änderungen zum 1. Januar in die PKV wechseln könnten Anzahlmässig weit, weit überlegen.
Gruss
Czauderna
Bist du da ganz sicher da da keine Frustwelle hochkommt? 364 € sagen wir mal plus 30 € ab dem 01.01.11 - kommt ja ganz darauf an wie ganze sich in Berlin noch so entwickelt, im Moment ruht ja still der See -also 394 ,--8 € = 386,- € , das würde denn für jeden Hartz IV Empfänger der DAK, bei der BKK Gesundheit, City BKK usw versichert ist ein Minus von 8 € machen. Ich glaube persönlich nicht das die Lebensumstände der Menschen so ist da man mal ebend so auf 8,- € verzichtet werden kann. Aber egal das SGB XII ist ja auch nicht das SGB II. Ich würde den Brief schreiben lassen wie Rossi geschrieben hat, spart immer eine Menge Ärger und Gerichts - und Klagekosten. Wobei ja auch der Gesetzgeber gereglet hat das die Verwaltugnskosten 2 % niedriger ausfallen sollen. Rechnen wir mal weiter sagen wir mal die DAK hat einen Anteil v. 10 % ALG II Bezieher als Mitglieder das heißt denn also im Zweifellsfall 8 x 12 = 96 € Zusatzbeitrag, von diesen 96 ,- € werden denn eh 30, - € für die Verwaltungskosten draufgehen, bleiben noch 66 € über als liquide Mittel. 5,8 Millionen Mitglieder = 580 000 MG als ALG II Empfänger. so so ein Breif kostet 0,40 CT in der Massenpost =2 320 000 €. Wenn ich mir jetzt denn so die Kosten für die Betreibungdes Zusatzbeitrages ankucke, gehen von 66 € mindestens alles drauf an Verwaltungsaufwand. Wenn denn noch die Familienangehörigen mit betroffen sind nuja. Kannst dir ja ausrechnen was da abgeht.
Hallo, noch einmal - wir reden von dem Personenkreis, für den bis zum 31.12.2010 das Sozialamt die 8,00 € übernommen hat, nicht vom ALG2-Bezieher im Allgemeinen. Letztere haben bisher überwiegend, und zwar stark überwiegend die 8,00 € ab Februar gezahlt. Für die anderen tritt nun die Situation ein, dass sie jetzt die 8,00 € selbst zahlen müssen.
Dass dieser Personenkreis nun die Kasse verlassen will und ggf. auch wird, das will ich nicht bestreiten, das wird es geben - die Bestandszahl ist hier die Frage - wieviele sind das bundesweit.
Ich kann eine Kündigung eines Kunden aus diesem Grund verstehen und nachvollziehen,trotzdem gilt für mich jede Kündigung ist eine Kündigung zuviel - das rein "wirtschaftliche" Denken habe ich noch nicht so ganz drauf.
Gruss
Czauderna
Dass dieser Personenkreis nun die Kasse verlassen will und ggf. auch wird, das will ich nicht bestreiten, das wird es geben - die Bestandszahl ist hier die Frage - wieviele sind das bundesweit.
Ich kann eine Kündigung eines Kunden aus diesem Grund verstehen und nachvollziehen,trotzdem gilt für mich jede Kündigung ist eine Kündigung zuviel - das rein "wirtschaftliche" Denken habe ich noch nicht so ganz drauf.
Gruss
Czauderna
Focus Money: Techniker Krankenkasse ist die beste in Deutschland
26.01.2011,
Die Techniker Krankenkasse wurde von Focus Money im großen Kassenvergleich zu Deutschlands bester Krankenkasse gekürt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Barmer GEK und die Siemens Betriebskrankenkasse SBK. Beste AOK wurde die AOK Rheinland Hamburg auf Platz sieben, fast am Schluss findet sich dagegen die AOK Saarland auf Platz 47.
In die Bewertung beim Ranking flossen der Beitragsatz, die Finanzstärke der Kasse, Service, Boni und Versichertenvorteile, Wahltarife und Extraleistungen sowie Naturheilverfahren und das Angebot an privaten Zusatzversicherungen ein.
Beste Kasse mit einem Zusatzbeitrag wurde die DAK , die zwar null Punkte in der Kategorie Beitrag bekam, dafür aber bei den Wahltarifen und beim Service überdurchschnittlich abschloss.
26.01.2011,
Die Techniker Krankenkasse wurde von Focus Money im großen Kassenvergleich zu Deutschlands bester Krankenkasse gekürt. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Barmer GEK und die Siemens Betriebskrankenkasse SBK. Beste AOK wurde die AOK Rheinland Hamburg auf Platz sieben, fast am Schluss findet sich dagegen die AOK Saarland auf Platz 47.
In die Bewertung beim Ranking flossen der Beitragsatz, die Finanzstärke der Kasse, Service, Boni und Versichertenvorteile, Wahltarife und Extraleistungen sowie Naturheilverfahren und das Angebot an privaten Zusatzversicherungen ein.
Beste Kasse mit einem Zusatzbeitrag wurde die DAK , die zwar null Punkte in der Kategorie Beitrag bekam, dafür aber bei den Wahltarifen und beim Service überdurchschnittlich abschloss.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 27.01.2011, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.