Ärger nach erneutem Krankengeldbezug

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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freaky61
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Ärger nach erneutem Krankengeldbezug

Beitrag von freaky61 » 06.05.2014, 10:08

Guten Morgen,

bin neu hier. Seit meinem erneuten Krankengeldbezug im Februar habe ich nur Ärger mit der KK. Aber erst mal der Reihe nach. :)

Arbeitsunfähig seit August 2010
Med. Reha 2011
Arbeitsvertrag aufgehoben 2011
Aussteuerung bei der KK Januar 2012
ALG1 Bezug und Aufforderung der Agentur f. Arbeit (entweder Rentenantrag oder Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) Habe mich, sehr optimistisch für die berufliche Reha entschieden.
LTA ab März 2013 bis Ende Februar 2014
Erneut dauerhaft AU seit Anfang Februar 2014
Übergangsgeld bis Ende Febr. 2014, ab 01.03. erneuter Anspruch auf Krankengeld.

Nun geht´s los. Mitte März hatte ich einen Termin bei der KK. Alles dabei, auch die Berechnungen der DRV vom Übergangsgeld. Den wollte die Dame aber nicht, weil sie ihn nur im Original von der DRV anwenden darf. Sie gab mir noch einen Rehaantrag mit. Den sollte ich mir meinem Arzt ausfüllen und die tröstenden Worte: Man findet bestimmt auch Arbeit für 3 Stunden, Karten abreißen oder so. Ich habe nichts unterschrieben und auch keine schriftliche Aufforderung erhalten, dass ich eine Reha beantragen soll.

Als ich nichts mehr hörte, schrieb ich eine Mail an die KK und erhielt keinen Anruf mit dem Vorwurf, dass man nichts bearbeiten könnte, wenn die Berechnung der DRV nicht vorliegt. Daran dass ich diese beim Termin dabei hatte, konnte man sich nicht erinnern.

Ich habe die Berechnung eingescannt und per Mail an die KK geschickt. Wieder nichts. Mittlerweile hatte ich eine neue AU und habe sie persönlich hingebracht. Hatte sie am nächsten Werktag wieder im Briefkasten mit der Mitteilung, dass ich sie erneut abgeben müsste, das ja mein Arbeitgeber bis Mitte März zahlt. ???

Wieder eine Mail geschickt. Welcher Arbeitgeber??? Was soll das? Anruf erhalten....."habe vergessen einen Textbaustein zu entfernen. Entschuldigung, ist in Bearbeitung."

Auf meine Bitte mir dies schriftlich mitzuteilen, wurde sehr unwirsch reagiert mit der Frage: Wozu? Brauchen sie das für ihre Unterlagen?
Nee, als Vorlage für ne Glückwunschkarte. Habe natürlich nix schriftlich erhalten, aber Ende April endlich die erste KG-Zahlung für den März.

Anfang April habe ich die EM Rente beantragt und mir dabei mein Dispositionsrecht "gesichert".

Vor gut einer Woche erhielt ich Post von der KK. Man müsste mich ja mit einer 10 Wochen Frist auffordern eine Reha zu beantragen, aber da ich ja 2011 schon eine beantragt hätte, würde man das jetzt so werten, als hätte ich diese Frist gewahrt. Des weiteren hätte ich das Recht mich vor Erteilung dieses Bescheides in einer Anhörung( § 24 SGB X ) zu den Tatsachen zu äußern. Anhörungsbogen anbei. Anlass: nachträgliche Einschränkung des Dispositionsrechts.

Was das soll, kann ich mir ja so ungefähr denken, aber ist das auch rechtens? Vielleicht kann mir das hier jemand beantworten.


Sorry für den ersten so langen Beitrag, aber das bereitet mir schlaflose Nächte.

LG
freaky61

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.05.2014, 12:02

Hallo,
so, wie geschildert ist das okay und eine normale Vorgehensweise der Kasse. Wenn die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind, kann die Kasse den Versicherten auffordern innerhalb einer Frist von 10 Wochen
einen Reha-Antrag zu stellen - tut er dies nicht, wird das Krankengeld mit Ablauf dieser 10-Wochen-Frist gesperrt, dies solange, bis der Antrag gestellt wurde. Mit der Aufforderung schränkt die Kasse gleichzeitig das Dispositionsrecht des Versicherten in der Form ein, dass er nach der Antragstellung ohne die Genehmigung der Kasse keine Willenserklärung gegenüber dem Reha-Träger abgeben darf, tut er dies trotzdem wird ebenfalls das Krankengeld gesperrt. In deinem Falle liegt nun bereits ein Reha-Antrag vor, von daher wertet die Kasse diese Antragstellung im Nachhinein so, als ob es eine Aufforderung gegeben hätte. Das kann Sie aber meiner Meinung nach nur dann tun, wenn sie auch über entsprechende Ärztliche Bestätigungen (MDK-Gutachten) verfügt, in denen die Voraussetzungen des § 51 SGB V. als erfüllt bestätigt werden.
Die Anhörung ist ebenfalls okay - ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich bei allen Kassen gemacht wird. Zusammengefasst kann ich sagen - die Kasse hat korrekt gehandelt - es liegt jetzt an dir, ob du dich aufgrund der Anhörung mit der Kasse auseinandersetzen willst.
Gruss
Czauderna

freaky61
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Beitrag von freaky61 » 06.05.2014, 12:25

Hallo Czauderna,

also beim MDK war ich seit meiner AU 2010 nicht einmal. Meine Vermutung war, dass die KK gemerkt hat, dass ich bei meiner Antragstellung für die EM Rente das Dispositionsrecht gesichert habe.

Ich werde den Anhörungsbogen ohne Stellungnahme retour schicken, damit die Frist gewahrt ist. Habe ja zwei Kästchen zum Ankreuzen. Kommt mir trotzdem seltsam vor.

Danke für deine Antwort

freaky61

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