Ablehnung der Kostenübernahme – Widerspruch einlegen
Moderator: Czauderna
Ablehnung der Kostenübernahme – Widerspruch einlegen
Hallo zusammen,
ich habe das folgende Problem. Ich habe seit meiner Kindheit eine so genannte Trichterbrust. Mein Brustkorb ist stark nach innen eingesackt und ich wollte mich operativ deswegen behandeln lassen.
Ich habe einen Antrag zur Kostenübernahme mit Schreiben meines Facharztes an die Krankenkasse geschickt und mich parallel für meine bevorstehende OP untersuchen lassen (ruhe EKG, Lungenfunktionstest, Echokardiographie).
Die Krankenkasse hat das Schreiben an den MDK zusammen mit meinen, selbst eingereichten, Untersuchungsergebnissen weitergeleitet, wo mein Antrag schließlich aufgrund dieser Ergebnisse abgelehnt wurde.
Laut dem MDK liegt keine funktionelle Störung vor. Ich würde nun gerne Widerspruch einlegen, weis allerdings nicht so recht, was alles in so ein Schreiben reingehört, bzw. wie ich es am Besten angehe. Benötige ich hierfür unbedingt ein weiteres ärztliches Gutachten? Reicht es auf meine körperlichen Beschwerden einzugehen?
Hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben.
ich habe das folgende Problem. Ich habe seit meiner Kindheit eine so genannte Trichterbrust. Mein Brustkorb ist stark nach innen eingesackt und ich wollte mich operativ deswegen behandeln lassen.
Ich habe einen Antrag zur Kostenübernahme mit Schreiben meines Facharztes an die Krankenkasse geschickt und mich parallel für meine bevorstehende OP untersuchen lassen (ruhe EKG, Lungenfunktionstest, Echokardiographie).
Die Krankenkasse hat das Schreiben an den MDK zusammen mit meinen, selbst eingereichten, Untersuchungsergebnissen weitergeleitet, wo mein Antrag schließlich aufgrund dieser Ergebnisse abgelehnt wurde.
Laut dem MDK liegt keine funktionelle Störung vor. Ich würde nun gerne Widerspruch einlegen, weis allerdings nicht so recht, was alles in so ein Schreiben reingehört, bzw. wie ich es am Besten angehe. Benötige ich hierfür unbedingt ein weiteres ärztliches Gutachten? Reicht es auf meine körperlichen Beschwerden einzugehen?
Hoffe mir kann jemand ein paar Tipps geben.
Widerspruch
Hallo,
also, ich würde Dir folgendes raten:
Lege zunächst fristwahrend Widerspruch gegen die Entscheidung ein (4 Wochen Frist müssen unbedingt eingehalten werden!).
Danach solltest Du zum Arzt gehen, damit dieser eine weitergehende Begründung schreibt (das nennt man Widerspruchsbegründung). Bevor Du das dann abschickst, solltest Du eine Eigenschilderung beifügen.
Andrea
also, ich würde Dir folgendes raten:
Lege zunächst fristwahrend Widerspruch gegen die Entscheidung ein (4 Wochen Frist müssen unbedingt eingehalten werden!).
Danach solltest Du zum Arzt gehen, damit dieser eine weitergehende Begründung schreibt (das nennt man Widerspruchsbegründung). Bevor Du das dann abschickst, solltest Du eine Eigenschilderung beifügen.
Andrea
Re: Widerspruch
Hallo,
Freundliche Grüße
ratte1
Die Frist beträgt schon seit Ewigkeiten 1 Monat nach Zustellung des ablehnenden Schreibens. Warum geistert eigentlich immer noch eine 4-Wochen-Frist in den Köpfen?brinki hat geschrieben:Lege zunächst fristwahrend Widerspruch gegen die Entscheidung ein (4 Wochen Frist müssen unbedingt eingehalten werden!).
Freundliche Grüße
ratte1
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ich würde mir an Deiner Stelle das MDK-Gutachten in Kopie besorgen. Dann bittest Du den Arzt, der das operieren will, dagegen etwas zu schreiben. Zusätzlich lässt Du Fotos machen und fügst die bei.,
Vielleicht waren die ersten Unterlagen nicht aussagekräftig genug...
Übrigens gbt es von der Uniklinik in Münster eine gute Dokumentation. Vielleicht kannst Du da noch ein paar Argumentationen für eine OP draus beziehen:
LG, Fee
ich würde mir an Deiner Stelle das MDK-Gutachten in Kopie besorgen. Dann bittest Du den Arzt, der das operieren will, dagegen etwas zu schreiben. Zusätzlich lässt Du Fotos machen und fügst die bei.,
Vielleicht waren die ersten Unterlagen nicht aussagekräftig genug...
Übrigens gbt es von der Uniklinik in Münster eine gute Dokumentation. Vielleicht kannst Du da noch ein paar Argumentationen für eine OP draus beziehen:
LG, Fee
Widerspruch
Hallo,
ja, das was Andrea geschrieben hat kann ich nur unterstreichen.
Dein eigener Widerspruch bzw. die Widerspruchsbegründung kannst du auch gleich in die Tonne treten. Einzig und alleine der medizinisch begründete
Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn u.U. auch nur theoretischer Art.
Viel Erfolg.
Gruss
Czauderna
ja, das was Andrea geschrieben hat kann ich nur unterstreichen.
Dein eigener Widerspruch bzw. die Widerspruchsbegründung kannst du auch gleich in die Tonne treten. Einzig und alleine der medizinisch begründete
Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn u.U. auch nur theoretischer Art.
Viel Erfolg.
Gruss
Czauderna
Re: Widerspruch
Ist denn die Kasse nicht auch verpflichtet, beim behandelnden Arzt den Widerspruch des patienten zu unterstützen? Oder ist das eine "Bringschuld" des Widersprechenden??Czauderna hat geschrieben:Hallo,
ja, das was Andrea geschrieben hat kann ich nur unterstreichen.
Dein eigener Widerspruch bzw. die Widerspruchsbegründung kannst du auch gleich in die Tonne treten. Einzig und alleine der medizinisch begründete
Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn u.U. auch nur theoretischer Art.
Viel Erfolg.
Gruss
Czauderna
LG
Kuddel
Widerspruch
Also den medizinisch begründeten Widerspruch muss auf jeden Fall der Versicherte beibringen. Die Krankenkasse muss sich nicht darum kümmern.
Andera
Andera