Hallo.
Kurz zu meiner Situation:
- 10 Jahre angestellt und pflichtversichert in der GKV - Kündigung erhalten zum 1.7. - hohe Abfindung
- ab 1.7. werde ich mich arbeitslos melden und vorraussichtlich 2 Monate ALG1 erhalten
- ab 1.9. werde ich eine Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit antreten und mich freiwillig gestzlich versichern (müssen)
Frage:
- wird die Abfindung von der Kasse zur Berechnung meiner Beiträge herangezogen und daraus ein fiktives Einkommen errechnet ?
- meine Quellen wiedersprechen sich da - es war auch schon zu lesen , dass die Abfindung nicht herangezogen wird, wenn man NACH Zahlung der Abfindung nochmal eine gewisse Zeit pflichtversichert war ( z.B: ALG1-Bezug, oder kurzzeitiger anderer Job)
- ausserdem erfolgte die Kündigung innerhalb der normalen Kündigungsfristen - d.h. es wurden alle Fristen eingehalten - lt. diversen BKK Seiten wäre dann die Abfindung nicht heranzuziehen ?
z.B: "Sofern die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird, bleibt die Abfindung bei der Ermittlung der Beitragshöhe im Rahmen der freiwilligen Versicherung unberücksichtigt. " --> http://www.bkkdb.de/content/abfindungen ... :abfindung
"2
Die Berücksichtigung Ihrer Entlassungsentschädigung
erfolgt aber längstens
1. bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist " --> https://www.energie-bkk.de/CustomData/M ... t/5688.pdf
Vielen Dank !
Abfindung - ALG I - freiwillig GKV
Moderator: Czauderna
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Re: Abfindung - ALG I - freiwillig GKV
Genauso ist es.Hinkebein hat geschrieben: - ausserdem erfolgte die Kündigung innerhalb der normalen Kündigungsfristen - d.h. es wurden alle Fristen eingehalten - lt. diversen BKK Seiten wäre dann die Abfindung nicht heranzuziehen ?