Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Moderator: Czauderna
Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Hallo, es geht um Psychotherapie. Wenn diese durch den Therapeuten vorzeitig abgebrochen wurde,meldet dieser das ja ohne Abgabe von Gründen der Kasse. Der Patient war mit dem Abbruch nicht einverstanden. Sollte er dies der Kasse mitteilen oder ist das nicht relevant? Wirkt sich ein Abbruch durch den Therapeuten negativ auf erneute Gutachterverfahren negativ aus? Danke.
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Hallo,
das ist schwierig zu beantworten - ich kenne es aus der Praxis so, dass Abbrüche durch Therapeuten meist darin begründet waren, dass das Vertrauensverhältnis und die Zusammenarbeit miteinander nach Meinung des Therapeuten nicht mehr vorlag und die
Weiterbehandlung keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das die Patienten in diesen Fällen das anders sahen, das habe ich allerdings noch nicht erlebt, von daher kann ich nur Vermutungen anstellen. Bei einer zeitnahen Neubeantragung einer Therapie wird es zum Gutachterverfahren kommen und da werden die Gründe des Abbruchs sehr wohl eine Rolle spielen. Ob dann seitens der Gutachter für eine Neubewilligung entscheiden wird oder eben nicht, das kommt dann auf die tatsaechlichern Verhältnisse an.
Wie gesagt, wahrscheinlich keine befriedigende Antwort.
Gruss
Czauderna
das ist schwierig zu beantworten - ich kenne es aus der Praxis so, dass Abbrüche durch Therapeuten meist darin begründet waren, dass das Vertrauensverhältnis und die Zusammenarbeit miteinander nach Meinung des Therapeuten nicht mehr vorlag und die
Weiterbehandlung keine Aussicht auf Erfolg hatte. Das die Patienten in diesen Fällen das anders sahen, das habe ich allerdings noch nicht erlebt, von daher kann ich nur Vermutungen anstellen. Bei einer zeitnahen Neubeantragung einer Therapie wird es zum Gutachterverfahren kommen und da werden die Gründe des Abbruchs sehr wohl eine Rolle spielen. Ob dann seitens der Gutachter für eine Neubewilligung entscheiden wird oder eben nicht, das kommt dann auf die tatsaechlichern Verhältnisse an.
Wie gesagt, wahrscheinlich keine befriedigende Antwort.
Gruss
Czauderna
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Ich dachte, der Therapeut meldet nur den Abbruch,nicht die Gründe dafür?
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Hallo,
das stimmt wohl, aber du fragtest nach dem Gutachterverfahren, und wie soll ein Gutachter eine Begutachtung abgeben, wenn er nicht weiss, warum eine bereits begonnene Behandlung abgebrochen wurde und er jetzt über eine komplett neuen Antrag entscheiden soll.
Wäre denn nicht ein Behandlerwechsel sinnvoll ? - da sollte man mal mit der Krankenkasse reden.
Gruss
Czauderna
das stimmt wohl, aber du fragtest nach dem Gutachterverfahren, und wie soll ein Gutachter eine Begutachtung abgeben, wenn er nicht weiss, warum eine bereits begonnene Behandlung abgebrochen wurde und er jetzt über eine komplett neuen Antrag entscheiden soll.
Wäre denn nicht ein Behandlerwechsel sinnvoll ? - da sollte man mal mit der Krankenkasse reden.
Gruss
Czauderna
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Es sind nur noch rund 30 Std. vom bewilligten Kontingent übrig,die übertragen werden könnten. War für keinen Kassen-Therapeuten lukrativ. Daher Verfahrenswechsel angestrebt. Leider alle Therapeuten mit Kassenzulassung ausgebucht. Hast du Erfahrung mit der TK und Kostenerstattungsverfahren? Danke.
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Hallo,
wenn noch 30 Stunden übrig waren, dann handelte es sich wohl um eine Langgeit-Therapie - das geht ohnehin nur mit Gutachter.
Nein, mit dem Leistungsverhalten der TK in Sachen privater Psychotherapie habe ich keine Ahnung, allerdings dürfte es so ähnlich sein wie bei den Kassen, von denen ich das noch weiss, dass eine solche Kostenerstattung nur im Ausnahmefall aufgrund eines entsprechenden Gutachtens und wenn es tatsaechlichen keine behandlungsbereiten Vertragtherapeuten gibt, die diese Behandlung innerhalb einer medizinisch zumutbaren Wartezeit übernehmen würden.
Gruss
Czauderna
wenn noch 30 Stunden übrig waren, dann handelte es sich wohl um eine Langgeit-Therapie - das geht ohnehin nur mit Gutachter.
Nein, mit dem Leistungsverhalten der TK in Sachen privater Psychotherapie habe ich keine Ahnung, allerdings dürfte es so ähnlich sein wie bei den Kassen, von denen ich das noch weiss, dass eine solche Kostenerstattung nur im Ausnahmefall aufgrund eines entsprechenden Gutachtens und wenn es tatsaechlichen keine behandlungsbereiten Vertragtherapeuten gibt, die diese Behandlung innerhalb einer medizinisch zumutbaren Wartezeit übernehmen würden.
Gruss
Czauderna
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Ja, Langzeittherapie. In Berlin gibt es keine freien Kapazitäten bei Kassentherapeuten. Wartezeit von mehr als 6 Monaten. Was macht man,wenn die Kasse die Kostenübernahme im Erstattungsverfahren ablehnt? Danke
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Hallo,
wie es nun weiter gehen könnte, ist eine Frage, die man ohne detaillierte Informationen nicht beantworten kann. Denn es gibt eine ganze Reihe von Gründen, aus denen heraus der Therapeut eine Therapie abbrechen kann. Einer davon ist die bereits erwähnte Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses. Ein weiterer möglicher Grund ist, dass der Therapeut entweder zu der Ansicht gelangt ist, dass die Therapie nicht erfolgversprechend ist, oder dass die falsche Therapieform gewählt wurde, und / oder dass er nicht über die für das konkrete Störungsbild erforderliche Qualifikation verfügt.
Maßgebend ist hier die Berufsordnung für Psychotherapeuten: In den oben genannten Situationen darf der Psychotherapeut die Therapie nicht fortführen; er muss sie abbrechen. Er ist aber auch dazu verpflichtet, den Patienten in einem eigehenden Gespräch über die Gründe aufzuklären, und zum weiteren Vorgehen zu beraten. Das bedeutet, dass auch andere Behandlungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden müssen; erfolgt der Abbruch auf Grund eines mangelnden Vertrauensverhältnisses, muss auch ein anderer Therapeut vorgeschlagen werden, der die Therapie fortführt. Ausnahme: Ist es zu Angriffen oder Übergriffen gegen den Therapeuten oder sein Umfeld gekommen, muss der Therapeut nichts von dem oben genannten tun.
Sollte die Beratung und aufklräung unterblieben sein, wäre nun zunächst einmaml die Psychotherapeutenkammer die Ansprechpartnerin: Sie ist in solchen Fällen dafür zuständig, zwischen Therapeut und Patient zu vermitteln.
Wenn der Therapeut aber zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Therapie oder Therapiemethode nicht erfolgsversprechend ist, muss man damit rechnen, dass dies von einem anderen Therapeuten, und den Gutachtern, die über die Kostenübernahme befinden, genauso gesehen wird, auch wenn es durchaus Fälle gibt, in denen die Meinungen auseinander gehen.
wie es nun weiter gehen könnte, ist eine Frage, die man ohne detaillierte Informationen nicht beantworten kann. Denn es gibt eine ganze Reihe von Gründen, aus denen heraus der Therapeut eine Therapie abbrechen kann. Einer davon ist die bereits erwähnte Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses. Ein weiterer möglicher Grund ist, dass der Therapeut entweder zu der Ansicht gelangt ist, dass die Therapie nicht erfolgversprechend ist, oder dass die falsche Therapieform gewählt wurde, und / oder dass er nicht über die für das konkrete Störungsbild erforderliche Qualifikation verfügt.
Maßgebend ist hier die Berufsordnung für Psychotherapeuten: In den oben genannten Situationen darf der Psychotherapeut die Therapie nicht fortführen; er muss sie abbrechen. Er ist aber auch dazu verpflichtet, den Patienten in einem eigehenden Gespräch über die Gründe aufzuklären, und zum weiteren Vorgehen zu beraten. Das bedeutet, dass auch andere Behandlungsmöglichkeiten vorgeschlagen werden müssen; erfolgt der Abbruch auf Grund eines mangelnden Vertrauensverhältnisses, muss auch ein anderer Therapeut vorgeschlagen werden, der die Therapie fortführt. Ausnahme: Ist es zu Angriffen oder Übergriffen gegen den Therapeuten oder sein Umfeld gekommen, muss der Therapeut nichts von dem oben genannten tun.
Sollte die Beratung und aufklräung unterblieben sein, wäre nun zunächst einmaml die Psychotherapeutenkammer die Ansprechpartnerin: Sie ist in solchen Fällen dafür zuständig, zwischen Therapeut und Patient zu vermitteln.
Wenn der Therapeut aber zu dem Ergebnis gelangt ist, dass die Therapie oder Therapiemethode nicht erfolgsversprechend ist, muss man damit rechnen, dass dies von einem anderen Therapeuten, und den Gutachtern, die über die Kostenübernahme befinden, genauso gesehen wird, auch wenn es durchaus Fälle gibt, in denen die Meinungen auseinander gehen.
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Der Therapeutin ist nach 237 Sitzungen (!) von 300 Bewilligten aufgefallen,dass sie mir nicht helfen kann und *** nicht die richtige Methode sei. Bedarf wohl keiner weiteren Worte...Nun soll ich also eine Verhaltenstherapie machen,aber finde keinen Kassentherapeuten. Sollte ich mit dem Kostenerstattungsverfahren Erfolg haben,läuft das dann auch über Gutachter oder über den MDK? Welche Handhabe hat man,wenn Gutachter UND Obergutachter ablehnen? Widerspruch und dann Klage und dann nichts mehr? Danke.
Re: Abbruch Psychotherapie durch Therapeuten
Hallo,
300 Stunden - das ist schon ein Brett -ich meine, da kann man von hier aus nichts konkret raten , ausser den Rechtsweg zu beschreiten.
Gruss
Czauderna
300 Stunden - das ist schon ein Brett -ich meine, da kann man von hier aus nichts konkret raten , ausser den Rechtsweg zu beschreiten.
Gruss
Czauderna