Hallo @ alle, die mir meine Fragen beantworten können.
Bisher, ca. 9 Jahre priv. vesichert, ab 01.03.07 Teilzeitjob, d.h. pflichtversichert aufgrund des Gehaltes.
Was muss ich beachten, was muss ich jetzt tun?
1) als GV habe ich die Bahn Bkk oder die BKK 24 im Auge - Sind diese empfehlenswert? - bzw. ich bitte um Vorschläge.
2) muss ich eine Anwartschaft bei der bisherigen PV "kaufen" - wenn ja, wie lange und welche ??
3) gibt es Fristen für die Abmeldung/Kündigung bei der PV zu beachten?
4) Wann muss ich mich bei der GV anmelden? Wie? - formlos- online?
5)angenommen, ich "überlebe" die Probezeit nicht, wie bin ich dann wieder versichert?
6) angebommen, ich werde "irgendwann" arbeitslos
- ab wann bekomme ich Arbeitslosengeld?
- wo bin ich dann versichert?
Fragen über Fragen, ach ja, ich gehöre nicht mehr zum ganz jungen Gemüse, falls das auch relevant ist - ich werde dieses Jahr 50.
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Euch schon mal herzlich im Voraus.
Schönen Tag
Gruß
Brigitte-Anne
ab 01.03.07 einen Job - bisher priv. vers. und nun??
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 5
- Registriert: 13.02.2007, 09:41
Hallo Brigitte-Anne,
ich beantworte Deine Fragen mal der Reihe nach:
1. Wie kommst Du gerade auf diese beiden Krankenkassen? Von der Bahn-BKK kann ich garnichts berichten, da ich niemanden kenne, der dort versichert ist oder war. Kann also weder Positives noch Negatives berichten. Der Beitragssatz ist ok, ansonsten ist diese Kasse für mich vollkommen unbekannt. Die BKK 24 ist eine Krankenkasse mit einem äußerst schwachen Dienststellennetz (11 Dienststellen bundesweit) Du musst also alles telefonisch, per Post oder Email erledigen wenn Du nicht zufällig im Einzugsbereich einer solchen Dienststelle wohnst. Wenn Dir das nichts ausmacht, dann sollte Dich der Beitragssatz von 13,8% ein wenig missmutig stimmen. Also ich finde einen Beitragssatz von 13,8% für eine Krankenkasse, die kaum Dienststellen hat und somit eigentlich dadurch Kosten einsparen könnte einfach nur schwach. Aber das ist erst mal nur meine Meinung.
2. Eine Anwartschaft muss man bei der bisherigen Privatversicherung auf jeden Fall erkaufen. Wie teuer sowas ist, erfähst Du direkt bei Deiner privaten Versicherung.
3. Abmelden solltest Du Dich schon, allerdings brauchst Du der Privatversicherung nicht zu kündigen, vielmehr endet die Mitgliedschaft dort automatisch mit Aufleben einer Pflichtversicherung, da Du in diesem Falle gesetzlich gar kein Anrecht mehr auf eine private Versicherung hast.
4. Einfach dem neuen Arbeitgeber mitteilen, zu welcher Krankenkasse die Anmeldung erfolgen soll. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, bekommst Du eine Versichertenkarte zugeschickt. Vielleicht vorher die gewählte Krankenkasse schon mal informieren!
5. Dann steht Dir die private Versicherung wieder offen...eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nur dann, wenn Du vorher 12 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert warst.
6. ...ab wann AloGeld? Weiß ich leider nicht.
...wenn Du Leistungen vom Arbeitsamt erhältst bist Du über´s Arbeitsamt bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Schöne Grüße...
Diesel
ich beantworte Deine Fragen mal der Reihe nach:
1. Wie kommst Du gerade auf diese beiden Krankenkassen? Von der Bahn-BKK kann ich garnichts berichten, da ich niemanden kenne, der dort versichert ist oder war. Kann also weder Positives noch Negatives berichten. Der Beitragssatz ist ok, ansonsten ist diese Kasse für mich vollkommen unbekannt. Die BKK 24 ist eine Krankenkasse mit einem äußerst schwachen Dienststellennetz (11 Dienststellen bundesweit) Du musst also alles telefonisch, per Post oder Email erledigen wenn Du nicht zufällig im Einzugsbereich einer solchen Dienststelle wohnst. Wenn Dir das nichts ausmacht, dann sollte Dich der Beitragssatz von 13,8% ein wenig missmutig stimmen. Also ich finde einen Beitragssatz von 13,8% für eine Krankenkasse, die kaum Dienststellen hat und somit eigentlich dadurch Kosten einsparen könnte einfach nur schwach. Aber das ist erst mal nur meine Meinung.
2. Eine Anwartschaft muss man bei der bisherigen Privatversicherung auf jeden Fall erkaufen. Wie teuer sowas ist, erfähst Du direkt bei Deiner privaten Versicherung.
3. Abmelden solltest Du Dich schon, allerdings brauchst Du der Privatversicherung nicht zu kündigen, vielmehr endet die Mitgliedschaft dort automatisch mit Aufleben einer Pflichtversicherung, da Du in diesem Falle gesetzlich gar kein Anrecht mehr auf eine private Versicherung hast.
4. Einfach dem neuen Arbeitgeber mitteilen, zu welcher Krankenkasse die Anmeldung erfolgen soll. Sobald die Anmeldung erfolgt ist, bekommst Du eine Versichertenkarte zugeschickt. Vielleicht vorher die gewählte Krankenkasse schon mal informieren!
5. Dann steht Dir die private Versicherung wieder offen...eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse nur dann, wenn Du vorher 12 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert warst.
6. ...ab wann AloGeld? Weiß ich leider nicht.
...wenn Du Leistungen vom Arbeitsamt erhältst bist Du über´s Arbeitsamt bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert.
Schöne Grüße...
Diesel
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- Beiträge: 5
- Registriert: 13.02.2007, 09:41
Hallo Diesel,
vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Ich habe neu im Internet "gestöbert" und bin mittlerweile bei einer BKK mit derzeit 12,4 % gelandet. Bei näherer telefonsicher Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Satz ab 01.05.07 voraussichtlich 12,8 % betragen wird. Ist doch schon mal 'ne ehrliche Ansage ! Die Zusatz-Leistungen, die auf der Hompage beschrieben sind, sind ganz interessant.
Zitat aus dem Telefonat:
Zu 95 % sind die Leistungen bei der GVK sowieso gleich - und nach der Schmidtschen Reform werden die Karten neu gemischt - es wird nichts mehr sein, wie es mal war.....
Ich lass mich dann mal überraschen....
Danke nochmals
Gruß
Brigitte-Anne
vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Ich habe neu im Internet "gestöbert" und bin mittlerweile bei einer BKK mit derzeit 12,4 % gelandet. Bei näherer telefonsicher Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Satz ab 01.05.07 voraussichtlich 12,8 % betragen wird. Ist doch schon mal 'ne ehrliche Ansage ! Die Zusatz-Leistungen, die auf der Hompage beschrieben sind, sind ganz interessant.
Zitat aus dem Telefonat:
Zu 95 % sind die Leistungen bei der GVK sowieso gleich - und nach der Schmidtschen Reform werden die Karten neu gemischt - es wird nichts mehr sein, wie es mal war.....
Ich lass mich dann mal überraschen....
Danke nochmals
Gruß
Brigitte-Anne
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- Registriert: 11.09.2006, 12:07
Beitragserhöhung???
Halle Brigitte-Anne,
darf man fragen um welche Krankenkasse es sich handelt welche zum 01.05.07 ihren Beitragssatz erhöht?
Danke
Der Lohnbuchhalter
darf man fragen um welche Krankenkasse es sich handelt welche zum 01.05.07 ihren Beitragssatz erhöht?
Danke
Der Lohnbuchhalter
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