9 / 10
Moderator: Czauderna
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Re: 9 / 10
Ich liebe solche Fragen: weil das BSG es so geurteilt hat!Thomas3 hat geschrieben:Die Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter ist laut Bundessozialgericht zulässig (AZ: B 12 KR 20 / 11 R).
Wieso eigentlich?
Ja, das System ist an der Stelle extrem ungerecht. Da gebe ich Dir Recht! Aber das ist dennoch ein Nebenkriegsschauplatz für die, die sich zwischenzeitlich einmal aus der GKV verabschiedet haben und dann die 9/10 Regelung nicht erfüllen. Vielleicht kann man es auch so sehen: sie zahlen einen Strafbeitrag, weil sie sich zeitweilig der Solidarität entzogen haben.
Die Lösung für die Ungerechtigkeit wäre einfach: alle zahlen immer aus allen Einkommensarten! Aber ich fürchte, dass man damit in Deutschland weder Wahlen gewinnt noch Freunde vermehrt! Und es gibt sehr wohl Kritiker!
Die Lösung für die Ungerechtigkeit wäre einfach: alle zahlen immer aus allen Einkommensarten! Aber ich fürchte, dass man damit in Deutschland weder Wahlen gewinnt noch Freunde vermehrt! Und es gibt sehr wohl Kritiker!