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Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 17.11.2013, 13:10

Die Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter ist laut Bundessozialgericht zulässig (AZ: B 12 KR 20 / 11 R).

Wieso eigentlich?

Rossi
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Beitrag von Rossi » 17.11.2013, 13:17

Worauf willst Du hinaus?!

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 17.11.2013, 19:35

Ich nehme mal an, dass Thomas jetzt herausgefunden hat, dass er dann, wenn er es irgendwann mal wieder zurück in die GKV schafft, als Rentner höhere Beiträge zahlen muss als diejenigen, die immer schön brav in der GKV geblieben sind.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 17.11.2013, 20:00

Nun, er muss nicht höhere Beiträge zahlen, als der, der die 9/10 Regelung erfüllt. Nur dann, wenn beide über zusätzliche Einkunftsarten verfügen, die für KVdR nicht beitragspflichtig sind.

derKVProfi

Re: 9 / 10

Beitrag von derKVProfi » 17.11.2013, 20:01

Thomas3 hat geschrieben:Die Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter ist laut Bundessozialgericht zulässig (AZ: B 12 KR 20 / 11 R).

Wieso eigentlich?
Ich liebe solche Fragen: weil das BSG es so geurteilt hat!

Poet
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Beitrag von Poet » 17.11.2013, 20:11

...vielleicht will Thomas sich auch selbstständig machen (Geschäftszweck: Vermittlung von Krankenversicherungen) und da wird er ggü. einem Pflichtversicherten auch mit seinen gesamten Einkünften betrachtet.

Thomas3
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Beitrag von Thomas3 » 17.11.2013, 20:46

Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 18.11.2013, 02:26

Ja, das System ist an der Stelle extrem ungerecht. Da gebe ich Dir Recht! Aber das ist dennoch ein Nebenkriegsschauplatz für die, die sich zwischenzeitlich einmal aus der GKV verabschiedet haben und dann die 9/10 Regelung nicht erfüllen. Vielleicht kann man es auch so sehen: sie zahlen einen Strafbeitrag, weil sie sich zeitweilig der Solidarität entzogen haben.

Die Lösung für die Ungerechtigkeit wäre einfach: alle zahlen immer aus allen Einkommensarten! Aber ich fürchte, dass man damit in Deutschland weder Wahlen gewinnt noch Freunde vermehrt! Und es gibt sehr wohl Kritiker!

heinrich
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Beitrag von heinrich » 19.11.2013, 21:17

ich erkläre es den Kunden wie folgt:

Belohnung für diejenigen, die der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten
den Rücken gestärkt haben.

In guten Zeiten (jung und gut verdient) und in schlechteren Zeiten (alt oder krank).

Rossi
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Beitrag von Rossi » 19.11.2013, 21:25

Oder treu und brav in der Solidargemeinschaft.

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