Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand hier helfen: Bei der Berechnung der Rahmenfrist lese ich viel vom "Tag der Rentenantragsstellung".
Altersrente ist ja hier der übliche Fall.
Aber wie ist es bei einem Erwerbsminderungsrentner (der den Antrag ja nicht gerade "freiwillig" schon Jahre vor Eintritt in die Altersrente stellt, sondern wegen "Schucksal stellen muss")
Was gilt denn bei einem Erwerbsminderungsrenter als "Tag der Rentenantragsstellung" ?
oder wir hier fiktiv auf einen "Altersrentner" hochgerechnet?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
9/10 Regelung KVdR - Eintrittsdatum Erwerbsminderungsrente
Moderator: Czauderna
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Re: 9/10 Regelung KVdR - Eintrittsdatum Erwerbsminderungsrente
Hallo,
es zählt der Tag der Rentenantragstellung zur Berechnung der 9/10 Regelung, denn nur, wenn diese erfüllt wird, kann ggf. auch die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) durchgeführt werden. Es ist dabei egal, welche (gesetzliche) Rente beantragt wird.
Gruss
Czauderna
es zählt der Tag der Rentenantragstellung zur Berechnung der 9/10 Regelung, denn nur, wenn diese erfüllt wird, kann ggf. auch die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) durchgeführt werden. Es ist dabei egal, welche (gesetzliche) Rente beantragt wird.
Gruss
Czauderna