7 Monate rückwirkend gekündigt

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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schwedenbucht
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7 Monate rückwirkend gekündigt

Beitrag von schwedenbucht » 28.07.2009, 09:48

Ich stehe vor einem grossen (finanziellen) Problem:

Am 13.07 erhielt ich ein Schreiben der TK, ich könne nicht mehr über die FV meines Stiefvaters versichert sein, da ich Ü23 bin, nicht überwiegend unterhalten werden und woanders wohne.
Daher kündigt man mich rückwirkend zu meinem 23.Geburtstag 23.12.08 aus der FV und ich soll mich nun selbst versichern.
Ich habe zunächst angerufen und gesagt, ich bin seit 2 Jahren Schüler und auch noch 1 weiteres Jahr(2.Bildungsweg). Da sagte man mir, st ok, machen sie sich keine Sorgen.
Ein Tag später ein Schreiben der TK, es gehe auf keinen Fall so weiter, ich muss mich selber oder über meinen leiblichen Vater versichern.
Ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter und nen Mitarbeiter vor Ort waren erfolglos, man habe keinen Fehler gemacht, aber vll hat meine Fam Dokumente ja (absichtlich) falsch ausgefüllt.
Dabei habe ich im April an meine Adresse(400Km von zuhause) ne neue Karte bekommen.
Die Kasse wusste das ich Schüler bin, Bafög bekomme und alleine wohne.

Es kann doch nicht sein dass man mich 7 Monate rückwirkend kündigen kann und dann die Beträge (Ü 500 €) von mir verlangt. Man hätte mich doch viel früher anschreiben können?
Was soll ich tun? meinen leiblichen Dad kenn ich nicht und ich will nich 500 € zahlen, weil die geschlampt haben.

Gast

Beitrag von Gast » 28.07.2009, 14:46

ist denn deine Mutter auch familienversichert? oder ist sie selbst versichert? wenn sie selbst versichert ist, dann könntest du bei ihr in die Familienversicherung.

ist sie selbst auch nur familienversichert, dann hast du leider keine andere Wahl als rückwirkend die Beiträge nachzuzahlen. das du Schüler bist, auch wenn du noch unter 25 bist spielt erstmal keine Rolle.

für die Familienversicherung über Stiefeltern ist Voraussetzung, dass dein Stiefvater für deinen Lebensunterhalt sorgt. tut er das nicht, was durch den anderen Wohnort der Fall ist, dann hast du keinen Anspruch drauf, bei ihm familienversichert zu sein.

seit wann weiß denn die Krankenkasse, dass du nicht mehr im Haushalt des Stiefvaters lebst?! Schlamperei der KK kannst du so einfach nicht behaupten, erst wenn klar wäre, dass die Krankenkasse, wie du sagst, seit 7 Monaten Bescheid weiß und sich nicht geregt hat. die rückwirkend Beendigung der Familienversicherung ist grundsätzlich rechtens.

was hat dein Stiefvater bei den jährlichen Prüfungen der Familienversicherung über dich angegeben?

in Deutschland gibt es seit dem 01.04.2007 Versicherungspflicht, dass heißt unversichert zu bleiben gibts nicht mehr. deshalb musst du dich rückwirkend als Schüler versichern und leider auch zahlen.

schwedenbucht
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Beitrag von schwedenbucht » 28.07.2009, 15:46

Die KK wusste seit Ende 2007 das ich als Schüler nicht mehr zuhause wohne und Bafög bekomme und kein Unterhalt vom Stiefvater. Anfang des Jahres gab es einen Fragebogen, das war im Febr.. Im April habe ich an meine Adresse noch eine neue Krankenkarte bekommen.

Wenn ich in die Familienversicherung meines leiblichen Vaters einsteigen kann, muss ich doch keine Zahlungen leisten oder? Geht das denn rückwirkend? Man sollte ja wohl auch rückwirkend eintreten können, wenn KK einen rückwirkend rausschmeissen können, auch wenn es unterschiedlich Kassen sind?

Was mich besonders sauer macht ist, dass man uns indirekt der Lüge bezichtigt und das das der Fehler war und dann auffordert zu Lügen. Wir könnten ja lügen und behaupten ich wohne noch zuhause, dann könnte man mich weiter versichern. Zudem waren die Mitarbeiter arrogant.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.07.2009, 15:55

Hallo,
ein Familienhilfeanspruch entsteht kraft gesetz und kann vom Familienangehörigen sogar ohne Zutung des Hauptversicherten bei der Kasse beantragt werden. Beiträge werden da natürlich keine fällig.
Gruß
Czauderna

Gast

Beitrag von Gast » 28.07.2009, 15:59

dazu müsstest du aber wissen, wo dein leiblicher Vater versichert ist.

schwedenbucht
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Beitrag von schwedenbucht » 28.07.2009, 16:15

ich habe mich an meinen leiblichen Vater gewendet mit der bitte, mich rückwirkend zum 23.12 anzumelden damit mir die hohen Kosten erspart bleiben. Hätte ich das gewusst, wäre das alles kein Problem gewesen, aber die KK meint ja, ein halbes Jahr Zeit zu haben.

Hucky
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Beitrag von Hucky » 28.07.2009, 20:24

Hallo schwedenbucht,

auch wenn sich Dein Problem Deiner letzten Antwort zu Folge bereits geklärt hat möchte ich auch noch eiin paar Worte loswerden.

Wie krümel2007 bereits angemerkt hat, sollte man mit Vorwurf der Schlamperei vorsichtig umgehen. Schließlich dürfen wir zum einem nicht vergessen, das eine KK ein Behörde in stark verhäufter Ausführung ist. Zum anderen kennst du nicht die internen Umstände bei der TK.

Grundsätzlich ist die FAMI über die Stiefeltern nicht so einfach durchzuführen wie bei den leiblichen Eltern. In der Vergangenheit hat sich die Durchführung über die Großeltern leicht vereinfacht. Das wichtigste Kriterium ist der von der TK angeführte überwiegende Unterhalt. Ist der nicht erfüllt - FAMI nicht möglich. Weitere Ausführungen erspare ich mir, da hier die genauen Umstände aller Seiten nicht bekannt sind und krümel2007 auch schon die Thematik angesprochen hat.

Abschließend möchte ich den Hinweis von Czauderna nochmal aufgreifen. Sollte sich Dein leiblicher Vater weigern die FAMI zu beantragen, dann kannnst du dies auch selbst tun. Ein kurzes Schreiben, warum du und nicht der mögliche Stammversicherte die FAMI beantragt wäre sinnvoll, damit der SB bescheid weiß.

VG
Hucky

schwedenbucht
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Beitrag von schwedenbucht » 28.07.2009, 20:45

Danke Hucky für die Antwort.

Dazu müsste ich aber wissen wo er versichert ist.

MfG

Gast

Beitrag von Gast » 29.07.2009, 14:29

richtig. wenn du das nicht weißt, sind wir mit deinem Problem wieder am Anfang. du wirst rückwirkend Beiträge zahlen müssen :cry:

Hucky
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Beitrag von Hucky » 29.07.2009, 19:07

Ach so, kam zum Schluss so rüber als ob du es rausgefunden hattest. Das kommt davon, wenn ich 20:24 noch Frage beantworte. :lol:

Eine Variante wäre eine Anfrage bei der Dt. RV. Dazu würde ich aber in eine Beratungsstelle gehen. Ob das geht und was die Rentenversicherung dafür braucht, wird Sie Dir schon sagen. Voraussetzung: Name + Geb.-datum und ggf. Bundesland/Ort wo er wohnt/wohnen müsste (falls es ihn mehrfach gibt).

Sollte alles keinen Erfolg haben, sind wir bzw. du natürlich wieder bei den Beiträgen, die du, wie krümel2007 schon geschrieben hat, wohl zahlen musst. Ich würde das erstmal tun. Solltest du bei Deiner Suche Erfolg haben und die FAMI dann doch möglich sein, dann bekommst du ein entstehendes Beitragsguthaben natürlich zurück.

VG
Hucky

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