Da hat er wahr gesprochen der GuteDiese freiwillige Versicherung kann ich stilllegen/kündigen, sobald ich ins Ausland gehe.
Es gibt da keinen Unterschied zwischen EU Ausland und sonstigem Ausland.Aber nur unter der Voraussetzung, dass ich mich im EU- Ausland aufhalte, was in meinem Fall zutifft.
Ein Widerspruch in sich. Wenn man im Ausland abgesichert ist entfällt die Versicherungspflicht in Deutschland. Ansprüche auf Leistungen ergeben sich aus dem Versicherungsumfang. Und der ist innerhalb der EU unterschiedlich bis gar nicht vorhanden. Wie kommt der Mensch darauf?Sobal ich mich innerhalb der EU aufhalte, besteht diese Versicherungspflicht, da
ich in allen EU- Ländern den gleichen Anspruch auf Leistungen hätte wie in Deutschland.
Da hat aber jemand noch das alte Wissen und hat die Gesetzesänderung zum 01.08.2013 noch nicht verarbeitet.Eine Anwartschaftsversicherung ist für diejenigen sinnvoll, die keine Aussicht auf Leistungen vom Arbeitsamt (Anspruch auf Arbeitslosengeld) oder einer sofortigen Arbeitsaufnahme (z.B. Sabbatjahr) haben, sobald man sich wieder in Deutschland aufhält.
Au weia. Bitte unbedingt den Kollegen nachschulen. Es gibt keine Wartezeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Keinen Leistungsausschluss wie hier beschrieben.Würde ich diese AV nicht abschließen, könnte ich mich zwar freiwillig versichern, hätte aber für die ersten 6 Monate keinen vollen Leistungsanspruch, d.h.keine Routineuntersuchungen, nur Notfallbehandlungen.
Tut mir leid, aber diese Aussage ist nicht gerade entkräftet von dem sogenannten Experten. Da sind einige Sachen falsch.Da sieht man mal wieder, dass es sinnvoll ist, auch nochmal nachzuhacken und nicht alles zu glauben was sogenannte "Experten" erzählen.
Damit meine ich natürlich die Mitarbeiter meiner Krankenkasse, die mich in Vorgesprächen völlig falsch und zu meinem Nachteil informiert haben.