460 Euro Job und Honorartätigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Bianca25
Beiträge: 6
Registriert: 20.03.2013, 01:52

460 Euro Job und Honorartätigkeit

Beitrag von Bianca25 » 20.05.2014, 00:17

Hallo liebe Forums-Mitglieder, ich habe eine Frage und bitte um Eure Hilfe.
Ich hätte die Möglichkeit, in der Gastronomie einen 460-Euro-Job anzunehmen. Mit Trinkgeld komme ich dann auf etwa 660 Euro im Monat bei ca. 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Nebenbei über ich eine Honorartätigkeit aus, in der ich knapp 600 Euro im Monat verdiene, Aufwand etwa 15 Stunden/Woche. Wäre ich dann über den 460-Euro-Job komplett krankenversichert, oder kann die Krankenkasse von mir auch noch Zahlungen fordern wegen der Honoratätigkeit?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe und Antworten!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.05.2014, 08:57

Hallo,
da kann man nicht mal eine Einschätzung vornehmen, denn beides ist möglich bei dieser Fallkonstellation - Arbeitnehmer, aber auch hauptberuflich Selbständig. Hier gilt meines Erachtens nur eine Antwort - das entscheidet nach der individuellen Prüfung die zuständige Krankenkasse.
Entscheidet die auf Arbeitnehmerin, dann sind die Einkünfte aus der nebenberuflichen Tätigkeit beitragsfrei - entscheidet sie auf hautberuflich Selbständig, dann greift grundsätzlich die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 2.073,75 € mtl. und für die Arbeitnehmertätigkeit liegt keine Krankenversicherungspflicht (gilt auch für die Pflegeversicherung) vor.
Gruss
Czauderna

Bianca25
Beiträge: 6
Registriert: 20.03.2013, 01:52

Beitrag von Bianca25 » 21.05.2014, 10:30

Hallo und vielen Dank schon einmal!
Das ist aber schwierig, dann weiß ich ja gar nicht, ob ich das so annehmen soll.
Bis jetzt hatte ich fast die identische Konstellation, nur mit einem 450 statt 460 Euro Job, da musste ich nach Einreichung der Gehaltsunterlagen nur die Gebühr für die freiwillige KV bezahlen. Darf die Krankenkasse dann überhaupt nach einer Umstellung auf 460 Euro die Situation anders beurteilen, oder könnte ich mich dann auf die alte Einschätzung berufen die keine Selbstständigkeit gesehen hat?
Vielen Dank schon mal wieder im voraus!!! :-)

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 21.05.2014, 10:48

Wenn sich die Grundlagen geändert haben muss eine neue Einschätzung erfolgen.
Ist doch logisch

Antworten