Hallo in die Runde.
Im kommenden Jahr wird eine private Rentenversicherung fällig, die ich ausschließlich selbst finanziert habe.
Es steht eine monatliche Rente, oder die Kapitalauszahlung zur Wahl.
Bei Letzterem wird ja, wenn ich richtig liege, die 120er Regelung angewendet.
Der Beitragsbescheid wird nach einer Widerspruchsfrist rechtskräftig.
Bedeutet das, das auch bei Eintritt in die KvdR der Bescheid Bestand hat?
Das hätte natürlich erheblichen Einfluß auf die Rendite.
Gruß
Lilebror
120er Regelung, oder Rentenzahlung
Moderator: Czauderna
Re: 120er Regelung, oder Rentenzahlung
Hallo,
die 120er-Regelung gilt nur bei Kapitalisierung von Versorgungsbezügen und bei einer Rentenversicherung, die ohne Beteiligung eines Arbeitgebers
abgeschlossen, finanziert und ausgezahlt wird, handelt es sich nicht um einen Versorgungsbezug in diesem Sinne. Das würde bedeuten, dass bei einer freiwilligen Versicherung eine grundsätzliche Beitragspflicht entstehen würde, aber keine 120 Monate und bei einer Pflichtversicherung als Rentner/in in der KVdR diese Kapitalisierung, aber auch die monatliche Rentenzahlung beitragsfrei wäre.
Bei einer freiwilligen Versicherung wäre die private Rentenversicherung, wenn sie als monatliche Rente zur Auszahlung käme, auf Dauer beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
die 120er-Regelung gilt nur bei Kapitalisierung von Versorgungsbezügen und bei einer Rentenversicherung, die ohne Beteiligung eines Arbeitgebers
abgeschlossen, finanziert und ausgezahlt wird, handelt es sich nicht um einen Versorgungsbezug in diesem Sinne. Das würde bedeuten, dass bei einer freiwilligen Versicherung eine grundsätzliche Beitragspflicht entstehen würde, aber keine 120 Monate und bei einer Pflichtversicherung als Rentner/in in der KVdR diese Kapitalisierung, aber auch die monatliche Rentenzahlung beitragsfrei wäre.
Bei einer freiwilligen Versicherung wäre die private Rentenversicherung, wenn sie als monatliche Rente zur Auszahlung käme, auf Dauer beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna
Re: 120er Regelung, oder Rentenzahlung
Hallo,
danke für die Antwort.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden:
-Die 120er Regelung gilt ausschließlich für Versorgungsbezüge.
-In der KvdR ist die Rentenzahlung aus meinem selbst finanzierten Vertrag nicht versicherungspflichtig.
-In der freiwilligen Versicherung schon
Frage: Was passiert wenn ich das Kapitalwahlrecht während der freiwilligen KV ausübe?
Gruß
Lilebror
danke für die Antwort.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden:
-Die 120er Regelung gilt ausschließlich für Versorgungsbezüge.
-In der KvdR ist die Rentenzahlung aus meinem selbst finanzierten Vertrag nicht versicherungspflichtig.
-In der freiwilligen Versicherung schon
Frage: Was passiert wenn ich das Kapitalwahlrecht während der freiwilligen KV ausübe?
Gruß
Lilebror
Re: 120er Regelung, oder Rentenzahlung
Hallo,
hier ist die Grundlage - https://www.gkv-spitzenverband.de/medi ... refrei.pdf
dort auf Seite 16
Gruss
Czauderna
hier ist die Grundlage - https://www.gkv-spitzenverband.de/medi ... refrei.pdf
dort auf Seite 16
Gruss
Czauderna