10.000 Euro Rechnung trotz Kündigung
Moderator: Czauderna
Och grundsätlich git ja das BGB § 130 Abs. 1 sowiei § 174 Abs. 5 SGB V Es gilt § 173 also Ausübung des Wahlrechtes, der Rest ist ja denn in 186 Abs. 11 geregelt Es ist zwar eine Pflichtversicherung, grundsätzlich, nur von Amtswegen das ganz zu deichseln da hätte ich denn so meine Zweifel. Aber vieleicht findt ja jemand eine entsprechende Begründung im SGB V.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 22.04.2011, 11:47, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo,
wenn es nach der Logik ginge, dann benötigt man keine "Unterschrift" für die rückwirkende Herstellung einer Mitgliedschaft und damit auch für die Beitragsnachforderung. Aber was ist schon logisch - die Frage ist dann , warum wird eine Pflicht zur Versicherung ab dem 01.04.2007 zwingend vorgeschrieben wenn sich ein "Betroffener" dann beispielsweise ab dem 01.01.2011 wegen ALG2-bezug wieder neu versichern kann ohne dass er für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.12.2010 belangt werden kann, weil er seine "Unterschrift" nicht leistet.
Wenn also heute jemand aus der Versicherungspflicht ausscheidet, sich nicht weiterversichert und dann in zwei Jahren wieder versicherungspflilchtig wird, dann war der eben zwei Jahre nicht versichert - ohne "Unterschrift" von ihm kann dann auch die Kasse nichts machen - das ist doch logisch, oder ?
Gruss
Czauderna
wenn es nach der Logik ginge, dann benötigt man keine "Unterschrift" für die rückwirkende Herstellung einer Mitgliedschaft und damit auch für die Beitragsnachforderung. Aber was ist schon logisch - die Frage ist dann , warum wird eine Pflicht zur Versicherung ab dem 01.04.2007 zwingend vorgeschrieben wenn sich ein "Betroffener" dann beispielsweise ab dem 01.01.2011 wegen ALG2-bezug wieder neu versichern kann ohne dass er für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.12.2010 belangt werden kann, weil er seine "Unterschrift" nicht leistet.
Wenn also heute jemand aus der Versicherungspflicht ausscheidet, sich nicht weiterversichert und dann in zwei Jahren wieder versicherungspflilchtig wird, dann war der eben zwei Jahre nicht versichert - ohne "Unterschrift" von ihm kann dann auch die Kasse nichts machen - das ist doch logisch, oder ?
Gruss
Czauderna