Zahngutachter lässt mich auflaufen..WAS kann ich machen?

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Marianna
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Zahngutachter lässt mich auflaufen..WAS kann ich machen?

Beitrag von Marianna » 30.05.2012, 14:40

Hallo Guten Tag!

Ich habe ein RIESENPROBLEM!

Die Überkronung meiner oberen Frontzähne musste ich bei der BARMER bemängeln, diese schickte mich zu einem Gutachter! Es ging bei mir lediglich um die Phonetik (Aussprache). Diese interessierte ihn aber nicht. Stattdessen murmelte er sich nur etwas in den Bart... "die Arbeit müsste doch vom Zahntechniker so richtig ausgeführt sein..." (meinte: Zahnkronen *** dem Provisorium herzustellen, wäre ja wohl für einen Zahntechniker kein Problem). Ließ sich die Modelle bringen (die er garantiert nie verglichen hat, weil er so was gar nicht kann - tippe ich mal). Also, dieser Herr, der lt. eines anderen Zahnarztes ein ganz bekannter Gutachter sein soll und ich aus dem Grunde jetzt wohl nichts würde machen können... dieser Herr Gutachter hat mich bzgl. meiner Sprachprobleme überhaupt nicht ernst genommen! Das Gutachten fiel dementsprechend aus..."Alles o.k."- Nun stehe ich da!! - Meine Frage: Wer entfernt mir die Zahnkronen, langsam bekomme ich Depressionen!!! Und: Wird nach der Gewährleistungszeit eine Neuanfertigung von der Kasse dann nicht evtl. abgelehnt? - Was kann ich in meinem Fall unternehmen! Wohin kann ich mich wenden, wer hilft mir, wo ist eine Anlaufstelle? Der Gutachter ließ von der Arzthelferin ausrichten, dass der Fall für ihn abgeschlossen sei. Ich bin verzweifelt. Gibt es geltendes und einzuforderndes "Patientenrecht" oder vielleicht heutzutage nicht mehr???
Meine Zahnärztin lehnt alles ab, beruft sich auf den Gutachter.. obwohl ich sie mir mit sehr viel Bedacht und langer Überlegung ausgesucht hatte. Ich fühle mich menschlich besonders von ihr im Stich gelassen. Aber das ist eine andere Sache.
Wer weiß Rat? - Vielen Dank im Voraus.
Marianna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 30.05.2012, 14:46

Hallo,
lass dir von der Kasse das Gutachten aushändigen, d.h. lege Widerspruch ein. Gehe zu einem anderen Zahnarzt und lass dir dein "Problem" medizinisch bestätigen, achte aber darauf, dass der Zahnarzt keine Behandlung durchführ, das wäre fatal.
Mit deinem Widerspruch beantragst du bei der Kasse ein Obergutachten,
mit der dem gezielten Hinweis auf die Problematik.
Gruss
Czauderna

Marianna
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Beitrag von Marianna » 30.05.2012, 17:36

Vielen Dank für Ihren Tip! Werde ich schnellstmöglichst umsetzen.

Da ich bereits einen anderen Zahnarzt für eine Beratung aufgesucht hatte, habe ich auch von ihm zumindest eine Bestätigung für die Ernsthaftigkeit meines Problems bekommen! Nun gilt es, eine medizinische Begründung schriftlich festzuhalten. Ich erachte i. Ü. die Aussprache, das Sprechen, für elementar in einer zahnärztlichen Begutachtung. Das liegt doch wohl auf der Hand..
In dem einzigen Zahnarztforum, das ich im Internet gefunden habe, habe ich von einem fast gleichen Problem gelesen..
Dort entnahm ich den folgenden wichtigen Hinweis:

"Die phonetische Funktion des orofazialen Systems ist gleichbedeutend und steht neben der Kaufunktion und Ästhetik."

Diesen Satz finde ich sehr aufschlussreich, und das ist Fachsprache! Sie ist hier wohl angebracht. Und ich las auch dort, was ich kaum glauben konnte:

"...dass sowohl bei dern ZÄ als auch den ZT ein großes Unwissen besteht, was den "Biss" - occlusion - anbelangt".

Das hat mich, ehrlich gesagt, sehr verwundert. So kann ich mir auch erklären, warum meine Zahnärztin mich anguckte "wie die Kuh vor`m neuen Tor" und der Zahntechniker (später mit ihr zus.) alles gleich in die Psychoecke stecken wollte...

Nochmals Danke!

Gruß, M.

Marianna
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Beitrag von Marianna » 31.05.2012, 07:28

Hallo!

Ich habe noch eine Frage:

Gibt es Fristen, die ich einhalten muss? Das erstellte Gutachten ist nämlich morgen genau 3 Monate alt. Ich war in der Zwischenzeit zwar aktiv geworden, habe aber den Widerspruch nicht abgeschickt, weil der neu konsultierte Zahnarzt mich auf die Aussichtslosikeit meines Vorhabens hinwies (was ich ehrlich gesagt nicht verstehe, denn er müsste sich doch auskennen).

Gruß
M.

Marianna
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Betr.: Zahngutachter lässt mich auflaufen...

Beitrag von Marianna » 31.05.2012, 07:55

Noch eine Frage:

Als Patientin müsste ich doch das Gutachten in seiner vollständigen Länge erhalten dürfen.. ?!

Ist das so?

Ich habe nämlich von der BARMER nur einen kleinen Auszug zus. mit ihrem Anschreiben mitgeteilt bekommen.

Danke.
Gruß!
M.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.05.2012, 08:58

Hallo,
na, das denke ich doch - Einsichtnahme heisst nicht, nur einen Auszug, sondern alle Details, die zum Ertgebnis der Begutachtung führen.
Es könnte ja sein, dass in dem Teil, den die Kasse nicht mitgeteilt hat, gerade etwas zur eigentlichen Problematik ausgesagt wird, was zwar für die Kasse nicht wichtig erschien, es aber gerade das ist worauf sich dann ein Widerspruch begründen soll bzw. muss.
Gruss
Czauderna

Marianna
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Zahngutachter lässt mich auflaufen..WAS kann ich machen?

Beitrag von Marianna » 31.05.2012, 17:39

Hallo und Guten Tag Herr Czauderna,

inzwischen vom Zahnarzt zurück muss ich Folgendes berichten:

Man hat mich - wahrhaftig und sprichwörtlich! - " MUNDTOT " gemacht.

Er sei nicht bereit - und nach seiner Meinung würde in dieser großen Stadt kein Zahnarzt bzw. keine Zahnärztin bereit sein, gegen einen Gutachter zu widersprechen!!! Er habe schließlich auch zu kämpfen...fügte er hinzu. Auf meine Einwände bzgl. meiner Problematik kamen nur halbherzige Kommentare.
Nun meinte er noch, die Kassen würden eine Note "4" leisten, mehr nicht. Wenn ich mehr wolle, müsse ich tief in die Tasche greifen. Es gäbe einige, wenige Zahntechniker in dieser Stadt, die würden mein Problem dann auch lösen können.

Nun bin ich wieder am Anfang angelangt mit meinem Problem, das anscheinend in der heutigen Zeit nicht "ohne Geld" gelöst werden kann?

Wie war das gleich: Es gibt Patientenrechte in Deutschland? - Wenn, dann sicher nur partiell hier und da mal, und nur dort, wo keine Kosten anfallen.

Gruß
Marianna

Czauderna
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Re: Zahngutachter lässt mich auflaufen..WAS kann ich machen?

Beitrag von Czauderna » 31.05.2012, 20:20

Marianna hat geschrieben:Hallo und Guten Tag Herr Czauderna,

inzwischen vom Zahnarzt zurück muss ich Folgendes berichten:

Man hat mich - wahrhaftig und sprichwörtlich! - " MUNDTOT " gemacht.

Er sei nicht bereit - und nach seiner Meinung würde in dieser großen Stadt kein Zahnarzt bzw. keine Zahnärztin bereit sein, gegen einen Gutachter zu widersprechen!!! Er habe schließlich auch zu kämpfen...fügte er hinzu. Auf meine Einwände bzgl. meiner Problematik kamen nur halbherzige Kommentare.
Nun meinte er noch, die Kassen würden eine Note "4" leisten, mehr nicht. Wenn ich mehr wolle, müsse ich tief in die Tasche greifen. Es gäbe einige, wenige Zahntechniker in dieser Stadt, die würden mein Problem dann auch lösen können.

Nun bin ich wieder am Anfang angelangt mit meinem Problem, das anscheinend in der heutigen Zeit nicht "ohne Geld" gelöst werden kann?

Wie war das gleich: Es gibt Patientenrechte in Deutschland? - Wenn, dann sicher nur partiell hier und da mal, und nur dort, wo keine Kosten anfallen.

Gruß
Marianna
Hallo,
das ist ein Hammer - das würde ich sofort der Zahnärztekammer bzw. der Kassenzahnärztlichen Vereinigung melden (Kopie an Kasse).
Das, was der ZA. da versucht hat ist ein Einschüchterungsversuch der ganz besonderen Art. Ich glaube nicht, dass dem so ist. Wenn du zu einem anderen Zahnarzt gehst und ihm dein Problem schilderst, nicht erwähnst, dass es bereits ein Gutachten gibt und welcher Zahnarzt beteiligt ist oder den Zahnarzt einfach in eine Nachbarstadt "verlegst", du wirst sehen - die Prophezeiung deines Zahnarztes wird sich nicht erfüllen.
Was mir auffällt, nun auf einmal kennt er dein Problem, macht dazu sogar eine
konkrete Aussage (Zahntechniker und viel Geld). Sehr bemerkenswert.
Gruss
CZauderna

röschen
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Beitrag von röschen » 31.05.2012, 21:17

Ich würde es beim nächsten versuchen, am besten Empfehlungen von Bekannten einholen. Die meisten sind leider allzu geschäftstüchtig; ich brauchte auch einige Anläufe, einen guten zu finden, bei dem es nicht so ist.

Czaudernas Ratschläge würde ich so befolgen.

Marianna
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Beitrag von Marianna » 01.06.2012, 07:38

Guten Morgen!

Wenn ich zu einem anderen Zahnarzt gehe, wird dieser wegen der Gewährleistung, die auf den 2 Überkronungen noch laufen, nichts unternehmen. Ich muss mich ja in dem Fall an die ursprüngliche Zahnärztin wenden, die sich wiederum auf den Gutachter beruft! Dies habe ich vorige Woche zum wiederholten Male erlebt.

Ich werde an die Zahnärztekammer schreiben, ebenso an die KV.

In die Begutachtung vor über 3 Monaten ist ein Modell nicht mit eingeflossen. Leider. Ich hatte nicht aufgepasst. Es wurde nämlich im Januar, als ich den Mangel bei der ZÄ anzeigte, noch mal ein Abdruck angefertigt, genau dies Modell ist nicht mit in die Begutachtung eingeflossen. Dies ist aber, denke ich, das ausschlaggebende Modell (wobei der Gutachter die Modelle nach meiner Einschätzung zwar alle haben wollte- ich habe sie persönlich bei der ZÄ abgeholt und sie ihm gebracht - Aber verglichen hat der m. E. nicht, da möchte ich wetten...)

Gruß, M.

Marianna
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Zahngutachter lässt mich auflaufen..WAS kann ich machen?

Beitrag von Marianna » 14.06.2012, 14:41

Hallo,

ich habe eine Frage. Vielleicht kann mir die Frage jemand beantworten, der sich hier auskennt:
Gehört zu einem zahnärztlichen Gutachten, bei dem es um die Problematik des Sprechens (der Phonetik) geht, eine professionelle zahnmedizinische/kieferorthopädische "Funktionsdiagnosik" dazu?

LG,
Marianna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.06.2012, 17:07

Hallo,
tut mir leid, aber dazu bin ich zu sehr medizinischer Laie - da kann ich nix dazu sagen.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.06.2012, 17:37

Moin,
das ist aus meiner Sicht mal wieder ein Fall für die berühmte Glaskugel.
Ich weiss nicht was ich hier antworten soll. Dazu liegen eigentlich keine Informationen vor.

Was für ein Zahnersatz wurde angefertigt? Kronen, Brücken, wie viele Zähne wurden überkront.

Was wurde nach Eingliederung des Zahnersatzes bemängelt? Welche Maßnahmen hat der behandelnde Zahnarzt durchgeführt, um diese Mängel abzustellen?

Welche Fragestellung hatte der Gutachter zu beantworten?
Wie lautet das Ergebnis des Gutachtens?


Ohne diese Infos stochert doch jeder im dunkeln

Marianna
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Zahngutachter lässt mich auflaufen..WAS kann ich machen?

Beitrag von Marianna » 14.06.2012, 21:46

Hallo u. guten Abend!

("Marianna" hatte den Thread eröffnet ...)

Also.. es handelt sich um...

1. Überkronung der oberen beiden Frontzähne (Vollkeramik)

2. Bemängelt wurde das "Sprechen" (Phonetik) Aussprache der S-Z-X-Laute in Kombination sozusagen... also im flüssigen Sprachkontext. Hier gibt es die Schwierigkeit, dass ich mich ständig auf meine Aussprache konzentrieren muss, fast höchst nervig ist.

3. Der behandelnde Zahnarzt hat sich gekümmert, dass die Zähne, die zunächst ein paar Tage zur Probe getragen wurden, geändert wurden - in soweit, dass der Zahntechniker innerhalb einer Stunde die Zähne etwas verlängert hat.

4. Die Mängelanzeige beim Gutachter lautete, dass ich Schwierigkeiten beim Sprechen habe, dass ich lispele u. a.
5. Der Gutachter erbat sich alle Arbeitsmodelle und antwortete im Gutachten auf die Problematik (Aussprachschwierigkeiten): "Das Sprechen der Patientin ist hier unauffällig." "Die Kontrapunkte seien funktionell eingestellt". Ansonsten ging er noch auf Form u. Farbe, technische Korrektheit ein, usw.

Ich solle 1 Wort mit Doppel-S-Lauten aussprechen...das war seine Funktionsdiagnostik u. Ende.

Seit mittlerweile 4 Wochen plagt mich ein Tubenkatarrh, der Schnupfen ist schon lange nicht mehr vorhanden. Der HNO-Arzt, den ich jetzt zum wiederholten Mal aufsuchte, konnte sich keinen Reim daraus machen.


Gruß,
M.

Marianna
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Beitrag von Marianna » 24.06.2012, 18:15

Herr Broemmel ??
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Also,
nun habe ich mein Problem inzwischen an den Kieferorthopäden und HNO-Arzt abgegeben. Es wird nochmal alles aufgerollt. Der Gutachter hat offensichtlich die ihm übergebenen Zahnmodelle vertauscht (jedenfalls geht das aus dem Ergebnis des Gutachtens eindeutig hervor). Ob er sich allerdings überhaupt mit ihnen beschäftigt hat, möchte ich auch schon schwer anzweifeln. Er wollte die Modelle zwar alle haben, hat ansonsten aber einen recht inkompetenten Eindruck bei mir hinterlassen, was die Zahntechnikarbeit als Solche anging. Er meinte nur...das müsste (der Zahntechniker) doch so hinkriegen wie die Vorgaben sind..." Spricht nicht gerade dafür, dass er sich auskennt...!?

Wie sieht das aus (ich wiederhole meine Frage)..hätte eine Funktionsprüfung erfolgen müssen oder nicht? Oder weiß das niemand so recht? - Ich muss jetzt alles wahrscheinlich zunächst aus eigener Tasche vorstrecken, bin ziemlich aufgeschmissen.

Lg, M.

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