Techniker Krankenka & Zoll buchen vereint alte Forderung

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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BassT
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Techniker Krankenka & Zoll buchen vereint alte Forderung

Beitrag von BassT » 04.10.2015, 12:41

Hi, hab vor 2 Tagen bemerkt das vom Konto über tausend Euro abgebucht wurden die als fällige Zahlung an die Techniker Krankenkasse gehen !
Nun ist mein Umzug stark gefährdet um nicht zu sagen ich weiß garnicht wie die Kaution Möbel umzugskosten jetzt all dies händeln soll.
Ich bin total platt..das ziehst einem glatt die Beine weg..am Boden ..

Ich habe noch etwas erspartes zuvor bezog bisher ich kein Hatz 4 .
Wollte ich niemals und auch jetzt eigentlich nicht das war immer so entwürdigend .
jetzt bin definitiiv mit so wenig Geld ausgestattet das ich mit über 35 Jahren Alter wohl hoffentlich ohne Stress behalten darf und nun kann und muss ich Hartz 4 beantragen.
Auch eine Üdringende Zahn Operation wirklich akut war geplant nach dem Umzug aber daraus wird nichts..und die Krankenasse hilft kein Stück weder beim den Op kosten noch bei der Korekten Berechnung der fäligen Beiträge..

Immer wieder werden und wurden Mahnkosten vom Jahr davor mit aufgeschlagen bei den Kosten oder zu hoch angesetzte Zinsen etc.
Letztes Jahr konte mir nur der Gerichtsvollzieher helfen.

Er erklärte der Techniker Krankenkasse Angestellten am Freitag um 12 00 Uhr Mittag er müsse eine neue Rechnung sehen da die hier vorliegende falsche Mahnkosten z.B beinhaltete.Er könne seine Mahngebürhen oder Kosten nicht korekt abrechnen das wäre nicht rechtens.

So half er mir innerhalb einer halben Stunde wohlgemerkt Freitags um 12 00 Uhr,
wo zuvor 3 Anrufe bei Techniker Krankenkasse nur ernüchternde Sturheit jenseits jeder Vorstellungskraft mir entgegen keimten .
Ein Tag zuvor drohte er mir noch mit, er hohle mich ab und bringt mich zur JVA ich solle meine Sachen packen .

Tja what kann man nun tun , der Zoll buchte über 1000 tausend Euro ab
die Kosten die ich zahlen muss für den den Umzug eine Monatsmiete alt Wohnungs Nachzahlungen aus der Wg noch und noch beantragte Op kosten und auch laufende kosten und die neue Techniker Rechnung ist. Ja auch schon wieder da dies erdrückt einen alles .kein Ende in Sicht.
meine neue Mieterin scheint ein Rückzieher zu machen oder hat es schon getan.
Habe noch 3 Wochen eine Bude zu finden ohne grade eine Erwerbstätigkeit nachzugehen oder ein mini Job diesen Monat., oh es sieht es schlecht aus.

Muss wohl doch meine Rechte abgegeben diesen Monat , Hartz 4 wird es dann werden seit langem...wahrscheinlich mit unheilmlich Stress werden ..hab das alles vor 10 Jahren schon durch mit der Arge oder Jobcenter oder whatever.
Hoffen auf das Amt..Wow da fühlt man sich verloren..
Die Techniker hat ein Loch gebudelt Dank gesetzlicher Pflicht die zur Spende verpflichtet da hilft mir auch keine fancy Werbung aus dem ach so tiefen Loch liebe TEchniker Kasse, ich sah grad den Trailer i Zug der deutschen Bahn.

Der Zoll dazu hat mich eiskalt erwischt...kein Gerichtvollzeiher der überzogene Techniker Vorderungen klärt wie zuvor, zwar aus Eingenrechtsschutz aber ega er half mir zum Schluss l Nein nun wieder das alte Spiel völlig falschberechnet und einfach abgebucht dank Zoll ..wie kann ich mich gegen Leute bloß wehren
So geht das jetzt den Rest des Lebens ?...

einfach nehmen egal ob dies ein kläglicher Rest vom erspartem Geld ist das ein Mensch noch besitzt ohne jedwede Rücksicht , ich kann noch immer nicht fassendes Menschen bei Krankenkasse davon ein Leben lang zehren.krank.

die Techniker Krankenkasse und die gesetzliche Pflicht nimmt Einem bis auf letzte aus.
Werde ich eine chance haben gegen die Öffentlichen Geldeintreiber ?
Werd ich eine Rechnung ohne überzogene vorderungen erhalten verständlich geschrieben und Schickanen .
Und wenn ich monatlich nicht zahlen kann werd ich wieder den Höchstsatz zu spüren bekommen auf monatlich eintrudelnden Mahnungen oder Mahnkosten vom Jahr davor .

habe viele Foren gefunden mit vielen Indizien das Menschen sich auch gegen den Zoll Krankenkasse Verbindung gewehrt haben, angeblich erfolgreich..
Falls jemand eine gute Beratung kennt Anwalt Tips links hat, oder einfach nur ein paar aufmunternde Worte parat hat dann bitte ich wäre dankbar..
Zum Glück hätten ich noch Geld drauf sonst war ich jetzt komplett zerstört worden...danke Techniker Krankenkasse..

P.s. Die Rechtschreibfehler oder fehlkorigierung bitte ich zu entschuldigen .
Ich habe nur ein Handy im Moment .

Mfg BassT

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.10.2015, 14:19

Hallo,
wenn das HZA abgebucht hat, dann ist die Kasse erst mal außen vor, dann kannst du nur etwas über das HZA erreichen. Dass das HZA überhaupt abbucht verwundert mich schon, oder hast du eine Einzugsermächtigung erteilt ? - ansonsten müsste es eine Kontopfändung sein ??.
Hat du seit dem "Eingreifen" des Vollstreckungsbeamten weiterhin etwas an das HZA gezahlt oder hat du seit diesem Freitag nix mehr gezahlt.
Gruss
Czauderna

vlac
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Beitrag von vlac » 04.10.2015, 14:29

Hallo,

und zunächst einmal: herzlich willkommen hier im Forum, auch wenn der Anlass unerfreulich ist.

Ich versuche jetzt die Informationen zu ordnen und einzuordnen.

Vorweg: Du musst Dir bewusst sein, dass die Forderung der Krankenkasse 30 Jahre lang bestehen bleibt, und damit auch 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Man kann im Maximum schauen, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, die Forderung zu reduzieren, oder in Raten zu begleichen.

Dazu ist es notwendig, dass Du die Situation so klar und verständlich darlegst, wie nur irgendwie möglich.

Zunächst einmal: Wenn man die Dinge nüchtern und rational betrachtet, ist Hartz IV, falls Du einen Anspruch darauf haben solltest, eine Sache, die auch aus den folgenden Gründen sinnvoll ist:

1. während des Leistungsbezuges werden die Krankenversicherungsbeiträge übernommen

2. wenn Beitragsschulden bei der Krankenkasse bestehen, ist der Leistungsanspruch auf Notfälle und akute Schmerzen begrenzt. Während des Leistungsbezuges besteht hingegen auch bei Beitragsschulden ein voller Leistungsanspruch

Das war dies.

Jetzt zur aktuellen Situation:

So wie ich das verstehe, bestehen Beitragsrückstände bei der Krankenkasse. Zu diesen Beitragsrückständen kommen, leider hohe, Säumniszuschläge hinzu. Die Säumniszuschläge sind gesetzlich fest gelegt, und betragen ein Prozent im Monat.

Frage an Dich ---> Ich möchte Dich an dieser Stelle bitten, aufzuschreiben, wie die Beitragsschulden entstanden sind.

Nun zur Abbuchung durch das Hauptzollamt. Wenn ich das richtig verstanden habe, hattest Du bereits im vergangenen Jahr Kontakt mit einem Vollstreckungsbeamten des Zolls, der dann eine Neuberechnung der Forderung durch die Krankenkasse angestoßen hat.

Das bedeutet aber auch, dass Du danach irgendwann von der Krankenkasse eine neue Zahlungsaufforderung bekommen haben müsstest. Diese Forderung hat die Krankenkasse dann an das Hauptzollamt zur Vollstreckung abgegeben.

Das passiert immer dann, wenn man beispielsweise kein Antrag auf Ratenzahlung gestellt wird, und ich habe die Techniker Krankenkasse in dieser Frage immer als ausgesprochen fair erlebt - wenn man das Gespräch sucht.

-->Hattest Du Dich um eine Ratenzahlung bemüht?

Nun komme ich zur Abbuchung durch das Hauptzollamt.

--> Wurde das Geld tatsächlich vom Konto abgebucht, oder hast Du einen Brief von Deiner Bank und vom Hauptzollamt bekommen, dass Dein Konto gesperrt ist, weil das Hauptzollamt Dein Konto pfändet?

--> Falls das Geld bereits abgebucht wurde: Hast Du irgendwann zuvor Post von Bank und Hauptzollamt bekommen, dass Dein Konto gesperrt worden ist?

--> Wird Dein Konto als Pfändungsschutzkonto geführt?

--> Hattest Du dem Hauptzollamt zu irgendeinem Zeitpunkt eine Vollmacht für die Lastschrift erteilt?

Denn: Die Hauptzollämter buchen in aller Regel nicht einfach so ohne Zustimmung des Kontoinhabers ab. Das dürfen sie auch nicht, denn eine Abbuchung ist immer nur dann erlaubt, wenn ein Lastschriftmandat vorliegt. Es macht auch keinen Sinn, "ins Blaue" abzubuchen, weil man gerade bei hohen Beträgen mit "kostenintensiven) Rückbuchungen rechnen muss - sei es, weil das Konto nicht ausreichend gedeckt ist, oder weil der Kontoinhaber die Abbuchung zurück gehen lässt.

Deshalb erlassen Behörden sogenannte "Pfändungs- und Überweisungsverfügungen": Darin wird der Bank mitgeteilt, dass sie dem Kontoinhaber kein Geld mehr auszahlen darf, und das Geld auf dem Konto an, in diesem Fall wäre dies das Hauptzollamt, überwiesen werden soll.

Dabei gibt es aber, ein großes Aber: Das Geld darf nicht sofort an den Gläubiger überwiesen werden, sondern erst nach Ablauf von 28 Tagen (vier Wochen). In diesem Zeitraum hat der Schuldner die Möglichkeit, von seiner Bank die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto zu verlangen. Die Umwandlung muss spätestens zum Beginn des vierten, auf den Antrag folgenden Geschäftstages erfolgt sein.

Wird das Konto innerhalb der Frist umgewandelt, wird das Konto so behandelt, als sei es schon bei Eingang der Kontosperre ein Pfändungsschutzkonto gewesen.

Beim Pfändungsschutzkonto stehen dem Kontoinhaber in jedem Monat bestimmte Freibeträge zur Verfügung, die sich nach der Anzahl der Familienmitglieder und einigen anderen Faktoren. Aktuell liegt der Freibetrag für einen Alleinstehenden bei 1073,88 Euro. Kontostände, die darüber hinaus gehen, sind zunächst einmal gesperrt, und stehen im darauf folgenden Monat bis zur Grenze des Freibetrages zur Verfügung.

Beispiel: Der Kontostand beträgt 2500 Euro; das Konto wird gesperrt, und in ein P-Konto umgewandelt. Der Kontoinhaber, alleinstehend, darf in diesem Kalendermonat über 1073,88 Euro verfügen; der Rest ist gesperrt. Im folgenden Monat werden aus der Sperre weitere 1073,88 Euro verfügbar. 352,54 Euro bleiben weiterhin gesperrt, und werden dann zu Beginn von Monat drei an den Gläubiger überwiesen.

Das war nun nur die Kurzversion einer sehr, sehr, sehr komplexen Materie.

Oder anders gesagt: Solltest Du schon ein P-Konto haben, und das Geld tatsächlich wegen einer Kontosperre an das Hauptzollamt auf Grund der für das P-Konto geltenden Regelungen überwiesen worden sein, kann man nichts mehr machen.

Sollte Dir das Konto gerade erst gesperrt worden sein, solltest Du Dich sofort um die Umwandlung in P-Konto bemühen, und gleichzeitig mit Hauptzollamt und Krankenkasse Kontakt aufnehmen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren. In diesem Fall kann die Kontosperre wieder aufgehoben werden. Das kann jederzeit passieren, und zwar auch dann, wenn nun ein Teilbetrag überwiesen wurde.

Achtung! Die Bank darf für die Umwandlung in P-Konto keine Gebühren verlangen.

Sollte, was ich persönlich für unwahrscheinlich halte, das Hauptzollamt einfach so, ohne Kontosperre abgebucht haben, kannst Du das Geld auch einfach zurück buchen lassen. Dafür hast Du acht Wochen Zeit - aber nur, wenn es wirklich keine Kontosperre gibt.

Aber! Du musst Dich, sollte dies so sein, und Du das Geld zurück buchen lässt, um absolut alles in der Welt um eine Ratenzahlung bemühen, denn da das Hauptzollamt offensichtlich Deine Bankverbindung hat, ist kaum etwas in dieser Welt so sicher wie die Wahrscheinlichkeit, dass als Allernächstes dann tatsächlich die Kontopfändung kommt. Es kann in diesem Fall auch passieren, dass die Ratenzahlung abgelehnt wird, weil Krankenkasse und Huaptzollamt bekannt ist, dass Du über ausreichende Mittel verfügst, um die Forderung zu begleichen.

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