Spektakulärer Fall bezüglich rückwirkende Abmeldung durch AG

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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angelina
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Spektakulärer Fall bezüglich rückwirkende Abmeldung durch AG

Beitrag von angelina » 28.05.2009, 14:53

Mit Freude und Erstaunen habe ich dieses Forum gefunden und möchte Euch meine Geschichte erzählen:

Ich möchte hier mal nachfragen, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt oder vielleicht selbst involviert ist, da uns bekannt ist, dass unser Fall wohl bereits mehrfach aufgetreten sein soll. Vielleicht könnte man sich ja zusammen tun - oder wir erhalten für uns selber hier wichtige Informationen, auch das wäre super.

Der Fall: Mein Mann ist von der kurzfristigen Altersteilzeit (er arbeitet im öffentlichen Dienst) aufgrund seiner chronischen Erkrankung in die sog. Härtefallregelung gegangen und zum 1. 4.07 in den Vorruhestand.

Seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit war er in der AOK versichert.

Wie uns bekannt war, mußten wir uns zu Beginn der Härtefallregelung "privat versichern", was wir auch tun wollten, haben somit Preise verglichen und wollten in die Knappschaft wechseln. Somit schickten wir die Kündigung zur AOK, die uns dann wiederum durch einen Sachbearbeiter besuchte, der uns günstige Konditionen anbot (was damals noch möglich war) so dass wir Mitglied in der AOK blieben. Somit stellten wir einen Antrag auf eine private Versicherung und erhielten daraufhin von der Krankenkasse die Mitteilung, dass wir uns erst dann privat versichern könnten, wenn die Abmeldung durch den Arbeitgeber vorliegt. Dies sei noch nicht erfolgt.

Dies spielte sich alles April/Juni 07 ab.

Da wir allerdings auf der Gehaltsabrechnung ersehen konnten, dass die anteiligen Krankenkassenbeiträge durch den Arbeitgeber mitüberwiesen wurden haben wir insgesamt dreimal den zuständigen Sachbearbeiter der AOK bei uns gehabt, dem wir mitteilten, dass hier doch was falsch laufen würde, da wir zwar die anteiligen Beitragssätze überwiesen bekommen würden, jedoch selber nichts zahlen, da wir uns ja noch nicht selber versichern konnten, denn wir waren ja noch bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber angemeldet.

Bei bzw. nach allen drei Besuchen - beim letzten gaben wir ihm sogar eine Gehaltsabrechnung mit, damit er hier Rücksprache mit dem Arbeitgeber nehmen konnte - wurde uns versichert, dass wir uns keine Gedanken machen sollten, alles würde "richtig" laufen, die Beiträge würde nahtlos fließen, alles hätte seine Richtigkeit.

Da ich selber im kaufmännischen Bereich gearbeitet habe machte ich beim letzten Mal noch einmal deutlich, dass doch eigentlich unten (dort wo auch die Rentenbeiträge etc. in Abzug gebracht werden) noch die Krankenkassenbeiträge abgezogen werden müßten. Wir baten ihn, sich unbedingt darum zu kümmern was er wohl auch tat, denn er brachte uns einige Tage später die Gehaltsabrechnung wieder zurück mit den Worten, er hätte mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Arbeitsgebers gesprochen und diese hätte auch die Richtigkeit der Angelegenheit bestätigt.

Damit war für uns die Sache dann erledigt - zumal er uns auch noch sagte: "Machen Sie sich keine Sorgen sondern seien Sie doch froh, dass sie ein paar Euro mehr in der Tasche haben. Falls doch was nicht in Ordnung ist können die sowieso nicht mehr als 3 Monatsbeiträge zurück verlangen".

Als wir dann Mitte August 08 unsere Tochter für die 2 Monate zwischen Sozialem Jahr und Ausbildung mit in die Familienversicherung aufnehmen wollten wurde uns im Büro der AOK plötzlich mitgeteilt, dass wir sein dem 4. August 08 nicht mehr versichert wären - der Arbeitsgeber meines Mannes hätte ihn rückwirkend am 4. August 08 - für insgesamt 16 Monate!!! - abgemeldet, so dass die AOK von uns nun für 16 Monate ca. 9000 Euro Versicherungsbeiträge fordert.

Bis zu diesem Zeitpunkt - dem 4. August 08 - wurde uns weder vom Arbeitgeber noch von der Krankenkasse mitgeteilt, dass wir nicht mehr versichert sind - ebenso wurde uns bis heute nicht schriftlich durch den Arbeitgeber mitgeteilt, dass dieser uns rückwirkend abgemeldet hat.

Ich möchte noch bemerken, dass bezüglioch der Härtefallregelung sowieso einiges durch den Arbeitgeber schief gelaufen ist, weswegen wir auch da gerichtlich vorgegangen sind.

Wir haben die Herren der Krankenkasse natürlich zu einem Gespräch diesbezüglich zu uns nach Hause eingeladen, was auch sehr angenehm und positiv verlaufen ist. Sie brauchten eine gewisse Zeit, bis sie überhaupt begriffen haben, was da abgegangen ist, können auch die Vorgehensweise des Arbeitsgebers überhaupt nicht nachvollziehen. Es wurde auch das Wort "Versicherungsfall" genannt, was uns natürlich sehr recht wäre.

Uns selber ist wohl kein Verschulden nachzuweisen, da wir mehrfach auf diese Ungereimtheiten hingewiesen haben und ja - nachweislich - versucht haben, uns bei der Krankenkasse privat zu versichern.

Die Sache liegt auch beim Anwalt, dennoch würde ich mich freuen, wenn ich hier noch Ratschläge, Erfahrungen oder vielleicht selbst Betroffene finden könnte, damit wir für ein eventuelles Verfahren auch gut vorbereitet sind.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.05.2009, 20:23

Hallo,

um die Nachzahlung kommen sie nicht herum.
Bezüglich eventueller Säumniszuschläge würde ich wegen der Falschberatung eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen.

Mehr ist da meines Erachtens nicht drin ...

LG, Fee

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 28.05.2009, 22:07

hallo

der AG ist verpflichtet, die Meldungen innerhalb bestimmter Fristen zu machen - andererseits haben Meldungen nur "deklatorischen" (d. h. rechtsbekundenden) Charakter, an den Rechtsverhältnissen ändern sie also nichts
Vielleicht könnte die AOK schadenersatzpflichtig sein (Kassen müssen sehr wohl für Falschberstung haften) - aber es wird wohl sehr schwer sein, da was zu beweisen...

Gruß
Lady Butterfly

angelina
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Beitrag von angelina » 29.05.2009, 07:49

Guten Morgen, zusammen,

vielen Dank für Eure Meinung, Säumniszuschläge wird es nicht geben, wir hatten ja bereits Gespräche mit der Krankenkasse, die sehr harmonisch verlaufen sind. Zunächst ist man uns da auf jeden Fall entgegen gekommen, wollten auch über die Höhe noch nachdenken und natürlich auch über Ratenzahlungen.

Bei dem letzten Termin hier bei uns wurde ihnen ja deutlich klar, dass hier das Verschulden beim AG liegt und hat diesen nun angeschrieben.

Ich hatte den Eindruck, dass sie eher daran denken, den AG schadenpflichtig zu machen, da das Versäumnis ja bei ihm liegt. Sie sprachen in diesem Zusammenhang ja auch von "einem Versicherungsfall"

Alles in allem nun eine sehr undurchsichtige Angelegenheit

lg. Angelika

Gast

Beitrag von Gast » 29.05.2009, 13:56

aus eigener leidlicher Erfahrung weiß ich, dass Krankenkassen die Möglichkeit haben, solche Beitragsforderungen "abzuschreiben" und einen Vermögensschaden bei ihrer eigenen Versicherung anzumelden. dies geht aber nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Versicherte alles dafür getan, dass der Sachverhalt eingehend geprüft und ggf. korrigiert wird. die Beiträge wären dann erst ab dem Tag fällig, an dem der Krankenkasse auffällt "hups, da besteht ja gar kein Versicherungsschutz mehr".

angelina
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Beitrag von angelina » 30.05.2009, 08:20

Vielen Dank, ja so sehe ich es eigentlich auch - und durch die "Blume hindurch" haben uns das die Herren der AOK ja so auch bei ihrem Besuch hier gesagt.

Seit dem Abmeldetag des AGs sind wir natürlich sofort freiwillig versichert, das ist also nahtlos geschehen.

Ich denke, dass wir aufgrund der dreimaligen Kontaktaufnahme mit der AOK bei Beginn der Härtefallregelung ja alles getan haben, was in unserem eigenen Ermessen stand??

Ich wünsche allen ein schönes Pfingstwochenende.

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