Hallo,
ich habe einen Problem mit meine ehemalige Krankenkasse mhplus und hoffe dass jemand hier mir helfen kann. Da ich kein deutscher bin (Brite), bitte ich evtl. Rechtschreibfehler zu entschuldigen.
Meine Erfahrungen mit mhplus!
Ich war seit 2001 Mitglied der BKK-Mann und Hummel, die sich in mhplus vor einige Zeit umgenannt hat. Jahrelang habe ich keine Probleme gehabt und war eigentlich damit zufrieden. Erst vor Kurzem fing der Horror für mich an.
Seit einiger Zeit bin ich selbstständig und deshalb auch freiwilliges Mitglied in der Betriebskrankenkasse. Es lief alles gut bis zur Bankenkrise, wo auf einen Schlag, alle meine Kunden nicht zahlen könnte, bereits vorhandene Aufträge storniert würden und ich plötzlich ohne Vorwarnung finanziell in Not geraten war. In solchen fällen dreht man jeden Cent dreimal um und ich war nicht in die Lage meine Krankenversicherung (und diverse andere Rechnungen) vorübergehend zu bezahlen. Auch jetzt fange ich erst an mich zu erhölen und muss noch einiges an Geld zurückzahlen.
Da ich ein gesunde Mensch bin und seit über 10 Jahren keinen Arzt benötigt habe, außer die jährliche Kontrolle beim Zahnarzt (auch dort ist nie mehr als Zahnstein entfernt worden), war für mich die Krankenkasse nicht so wichtig als Strom, wasser, Telefon, Lebensmittel usw. und das Geld für meine Webserver, damit ich weiterhin Geld verdienen könnte. Falls ich wirklich schwer krank werde, könnte ich immer noch in meine Heimatland Großbritannien behandelt werden durch den NHS oder meine Auslandskrankenversicherung (war aber bisher nicht notwendig).
Ich habe rund um die Uhr gearbeitet, um nur zu überleben und so sammelte sich in Hintergrund die unbezahlte Krankenversicherungsrechnungen da ich dafür einfach keinen Cent übrig hätte.
Anfang 2009 würde mir mitgeteilt dass ich nur noch für eine Notversorgung bei mhplus gedeckt war. Ich ging irrtümlicherweise davon aus dass auch meine Beitrag ruhen würde (ja, ich war damals so naiv), oder zumindestens auf ein Mindestmaß reduziert wird (da ich auch weniger Leistung bekam).
Ca. 2 Wochen später würde mein Privatkonto für eine Summe von ca. 470 Euro ohne vorherige Zahlungsförderung durch die mhplus gepfändet.
Ich habe auch versucht eine reduzierung meine Beiträge zu beantragen, jedoch reichte mhplus meine Einkommensteurernachweis dafür nicht aus und ich musste einige andere Unterlagen besorgen die ich während der Laufzeit dieses Vertrages noch nicht zusammenstellen könnte.
In Mai habe ich eine Teilzahlungsabkommen mit der mhplus vereinbart, allerdings wurde mir nur mitgeteilt, dass der von mir zu zahlende Betrag ca. 1500 Euro war. Eine von mir angeforderte „Kontoauszug freiwillige Beiträge“ zeigte mir, welche Höhe Säumniszuschläge Monatliche dazukommen sind, um den Beitrag dermaßen zu erhöhen.
In das Teilzahlungsabkommen müsste ich dann alles über meinen finanziellen Verhältnisse preisgeben. So erfuhr die mhplus dass ich auch einen Geschäftskonto habe die bis zur Sperrung meine Privatkonto strikt für Geschäftsaufgaben verwendet würde.
Ich sollte also meine laufende Monatliche Beitrag plus monatlich 150 Euro Abzahlung monatlich überweisen. Damit war ich letztendlich einverstanden und ging davon aus, dass ich dann wieder normal versichert sein wurde.
In Mai hätte ich einen neuen online Geschäft gestartet die in den ersten Monat auch ziemlich gut lief. Daher hielt ich es für machbar, die Beiträge auch zu zahlen. Leider gingen in den folgenden Monaten die Geschäfte wieder zurück und ich war wieder schwer am kämpfen, meine Rechnungen zu zahlen. Dieses mal habe ich die Krankenkasse angerufen um zu erklären dass ich weiterhin in eine finanzielle Notlage war. Es gab kein Entgegenkommen und ich fragte dann, ob ich nun voll versichert oder nur eine Notversorgung bekomme. Ich erfuhr dass, ich weiterhin bis zur Zahlung der allerletzte Rate, nur eine Notversorgung erhalten wurde.
Zum Vergleich: Wenn ich die Stromrechnung nicht zahlen würde, könnte mir der Stromanbieter den Strom rechtens abdrehen. Würde ich dann eine Teilzahlungsvereinbarung machen, Würde der Stromanbieter jedoch kaum mir nur Kerzen als Notlicht geben und den Strom weiterhin sperren, bis die letzte Rate gezahlte ist. Es mag sein, dass dieses Vorgehen, von mhplus rechtlich erlaubt ist, aber dadurch ist es nicht richtig. Die meisten Menschen wissen nichts von eine solche Vorgehensweise.
Es würde mir nun endlich klar, wie unfair diese Reglung ist. Obwohl ich seit vielen Monaten nur eine Notdeckung hätte, musste ich nicht nur den vollen Beitrag zahlen, sondern auch noch monatlich eine saftigen Aufpreis in form von Säumniszuschläge zahlen. Zudem bekam ich kräftigen ärger von allen anderen gläubigen, nachdem mein Privatkonto gesperrt würde. Glücklicherweise habe ich ansonsten keine nennenswerten Schulden, nur meine laufende Lebenshaltungskosten.
Mein Vertrauen in der mhplus war am ende. Sicherlich hätte ich einen Teil Schuld da ich nicht in die Lage war meine Beiträge pünktlich zu zahlen, aber die unfreundliche art und weise wie ich von der mhplus behandelt würde müsste nun wirklich nicht sein. Ich hätte eine vernünftige Beratung wie ich aus dieses Problem herauskommen kann, erwartet. Stattdessen würde ohne Warnung einfach mein Konto gesperrt. Ich war doch seit 8 Jahren eine gute Kunde, der bisher immer gezahlt habe und fast nie Krank war. Der Einzige für mich logische Konsequenz war die Krankenkasse zu wechseln also habe ich zum Ende November gekündigt und mich bei eine andere Krankenkasse angemeldet.
Ende November lief mein Vertrag aus und ich erwartete einen Endabrechnung damit ich genau wissen könnte was ich denen noch schulde. Ich habe sogar noch organisiert dass ein verwandte mir genügend Geld leihen könnte, damit ich es auch prompt bezahlen könnte.
Es kam sogar ende November eine „Mahnung/ Vollstreckungsandrohung“ über ca. 240 Euro, die ich auch prompt bezahlt habe. Was dann passierte, entgeht mir jeder Gerechtigkeitssinn.
Keine Rechnung, sondern gleich meine Geschäftskonto gepfändet!
Ich bekam einen weiteren Schreiben von mhplus über einen „Pfändungs und Einziehungsverfügung (Zahlungsverbot) – Kontenpfändung“ über ca. 950 Euro und zwar nicht für mein Privatkonto, sondern für mein Geschäftskonto.
Seit wann hat der mhplus nun Förderungen an meine Firma und welche Berechtigung haben die, gerade zu Weihnachtszeit mein Geschäftskonto einzufrieren. An meine Teilzahlungsvereinbarung habe ich genau angegeben welche Konto Privat und Geschäftlich ist. Mit meine Firma haben die nun wirklich nichts zu tun. Sie haben mir noch nicht mal vorher per Brief um eine Zahlung gebeten (hätte ich sogar zahlen können) sondern einfach sofort mein Geschäftskonto gepfändet.
Ich habe in den Schreiben keine Hinweise auf einen gerichtliches Einziehungsbescheid, es steht nur etwas von „Einziehungsverfügung“. Ich bin juristisch unbedarft und verstehe die Feinheiten hier nicht.
Bei mein Rechtschutzversicherung habe ich Kostenschutz nur für eine Gerichtliches verfahren, falls es soweit kommen muss.
Hier sind nun meine Fragen.
1. Darf mhplus meine Firmenkonto statt meine Privatkonto sperren?
2. mhplus hat mir in keinen Schreiben aufgefördert diesen Endbetrag zu zahlen. Ich wüsste noch nicht mal die Höhe diese Förderung bis zu den Zeitpunkt die mein Konto gesperrt haben. Ist dies zulässig?
3. Nach meine Verdienste, bzw. Verluste zahle ich ein zu höhen KV-Beitrag, kann ich diese Beitrag rückwirkend anpassen?
4. Um eine reduzierten Beitrag für geringverdienende Selbständige zu beantragen, worauf muss ich achten?
5. Ich habe gelesen dass Empfänger von Existenzgründungszuschüssen ein Anspruch auf diese reduzierte Mindestbemessung nach § 240(4) SGB 5, haben. Kann ich dies rückwirkend durchsetzen?
6. Was ist ein „Antrag nach SGB XII“ und worauf muss ich achten?
7. Worauf muss ich sonst noch achten?
8. Welche vorgehensweise ist für mich das beste?
9. Kann ich schadensersatz verlangen da die Sperrung meine Geschäftskonto unverhältnismäßig ist und mir nur zusätzliche finanzielle nachteile mit sich bringt.
10. Mir ist gesagt worden, ich muss den Einziehungsbescheid anfechten. Ich bin juristische unbedarft und weiss nicht wie ich sowas machen soll.
Ich bin für jede Hilfestellung dankbar.
mhplus: "Mehr Service, mehr Leistung, mehr Menschlichkeit"
Nach meine persönliche Erfahrung habe ich leider alles andere als Menschlichkeit erfahren.
mfg
Englishguy
Probleme mit der mhplus Krankenkasse
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1
- Registriert: 09.12.2009, 20:08
Hallo,
Beitragsbescheide mit Hinweis auf offene Beitragsforderungen werden nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu vollstreckbaren Titeln. Grundlagen sind die Verwaltungsvollstreckungsgesetze, welche auch das Mahnverfahren vorschreiben. Das Ganze lässt sich mit dem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nach ZPO vergleichen.
Wird der Titel vollstreckbar und zahlt die Person trotz letzter Aufforderung nicht, wird JEDE KK sehr ungemütlich. Immerhin fehlen dem System wichtige Gelder. Deswegen auch die Säumniszuschläge (SZ).
Nun zu Deinen Fragen:
1. Ja, darf und muss Sie, wenn das Konto bekannt ist.
2. Ist sehr unüblich in einer lfg. Ratenzahlungsvereinbarung aber kann sie tun
3. ja, formlosen Antrag auf Neubrechnung der Beiträge anhand der eingereichten Unterlagen. Ansonten erfolgt die Kontrolle erst bei der jährlichen Abfrage.
4. kann ich derzeit nicht beantworten, weil ich diese Art Vers. nicht betreue. Die Härtefallregelung ist aber an sehr strenge Kriterien gebunden und unterliegt gewissermaßen einem Prüfshema. Bitte bei der KK erfragen.
5. ja, formloser Antrag
6. SGB XII ist die "neue" Sozialhilfe; ALG II unterliegt den Regeln des SGB II
7. Sofern du die Ratenzahlung einhälst, kannst du auf das Ende des Ruhens Leistung bestehen. Bis vor kurzem war dies nur ein Empfehlung für die KK und damit reines Entgegenkommen. Mittlerweile ist es vorgeschrieben.
8. Schwer zu sagen.
9. Kann ich nicht sagen. wird aber mit Sicherheit schwer sein.
10. Welchen Einziehungsbescheid? Oder ist der Pfändungsbeschluss gemeint. Die KK sitzt am sehr viel längeren Hebel!
"Mehr Service, mehr Leistung ..." - nun, in solchen Fällen wie dieser sollte jedem Versicherten bewusst werden, dass eine KK eine Behörde ist, welche an Regeln gebunden ist. Das SGB steht nicht für Service, Menschlichkeit oder andere Werbesprüche, sondern zum Anwenden der Normen für bestimmte Sachverhalte. Insbesondere die Kollegen aus dem Beitragseinzug und dem Schadenersatz sind strenge Anwender dieser Regelungen und dürfen sich nur bedingt mit dem Servicegedanken o.ä. beschäftigen. Dafür gibt es die MAs in den Filialen und andere Mitarbeiter, welche diese Gedankengänge mit dem SGB in Einklang bringen sollten.
VG
Hucky
Beitragsbescheide mit Hinweis auf offene Beitragsforderungen werden nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu vollstreckbaren Titeln. Grundlagen sind die Verwaltungsvollstreckungsgesetze, welche auch das Mahnverfahren vorschreiben. Das Ganze lässt sich mit dem Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid nach ZPO vergleichen.
Wird der Titel vollstreckbar und zahlt die Person trotz letzter Aufforderung nicht, wird JEDE KK sehr ungemütlich. Immerhin fehlen dem System wichtige Gelder. Deswegen auch die Säumniszuschläge (SZ).
Nun zu Deinen Fragen:
1. Ja, darf und muss Sie, wenn das Konto bekannt ist.
2. Ist sehr unüblich in einer lfg. Ratenzahlungsvereinbarung aber kann sie tun
3. ja, formlosen Antrag auf Neubrechnung der Beiträge anhand der eingereichten Unterlagen. Ansonten erfolgt die Kontrolle erst bei der jährlichen Abfrage.
4. kann ich derzeit nicht beantworten, weil ich diese Art Vers. nicht betreue. Die Härtefallregelung ist aber an sehr strenge Kriterien gebunden und unterliegt gewissermaßen einem Prüfshema. Bitte bei der KK erfragen.
5. ja, formloser Antrag
6. SGB XII ist die "neue" Sozialhilfe; ALG II unterliegt den Regeln des SGB II
7. Sofern du die Ratenzahlung einhälst, kannst du auf das Ende des Ruhens Leistung bestehen. Bis vor kurzem war dies nur ein Empfehlung für die KK und damit reines Entgegenkommen. Mittlerweile ist es vorgeschrieben.
8. Schwer zu sagen.
9. Kann ich nicht sagen. wird aber mit Sicherheit schwer sein.
10. Welchen Einziehungsbescheid? Oder ist der Pfändungsbeschluss gemeint. Die KK sitzt am sehr viel längeren Hebel!
"Mehr Service, mehr Leistung ..." - nun, in solchen Fällen wie dieser sollte jedem Versicherten bewusst werden, dass eine KK eine Behörde ist, welche an Regeln gebunden ist. Das SGB steht nicht für Service, Menschlichkeit oder andere Werbesprüche, sondern zum Anwenden der Normen für bestimmte Sachverhalte. Insbesondere die Kollegen aus dem Beitragseinzug und dem Schadenersatz sind strenge Anwender dieser Regelungen und dürfen sich nur bedingt mit dem Servicegedanken o.ä. beschäftigen. Dafür gibt es die MAs in den Filialen und andere Mitarbeiter, welche diese Gedankengänge mit dem SGB in Einklang bringen sollten.
VG
Hucky
Re: Probleme mit der mhplus Krankenkasse
Vorsicht vor dieser Krankenkasse, junge Familien!!!
Meine Frau und meine Tochter waren beide bei dieser Krankenkasse versichert. 2019 forderte die Versicherung auf einmal rückwirkend für die Zeit seit 2015 Beiträge in Höhe von über 5.700 Euro nachträglich mit der Begründung, dass ich in der Vergangenheit über eine Beitragsgrenze gekommen wäre und wir für unsere Tochter dadurch Versicherungsbeiträge nachzahlen müssten. Unregelmäßige Abfragen der Krankenkasse und ständig wechselnde Ansprechpartner führten wohl bei der mhplus dazu, dass Sie den Überblick der zu fordernden Beiträge verlor. Nachdem wir eine Liste der erbrachten Leistungen anforderten, erzählte man uns wir würden diese nur erhalten, wenn wir eine freiwillige Versicherung bei Ihnen abschließen würden - Erpressung.
Da wir den Betrag nicht aufbringen können, baten wir die mhplus um eine Reduzierung des geforderten Betrags und Ratenzahlung - Leider vergeblich. Im Gegenteil mittlerweile sind fast 6.000 Euro aufgelaufen, weil die mhplus regelmäßig kräftige Säumnisaufschläge berechnet.
Frau und Tochter sind mittlerweile zu einer anderen Krankenversicherung gewechselt. Meine Bewertung für diese Krankenkasse fällt daher sehr schlecht aus. "Offen fürs Leben. Mit allem was dazu gehört!" Diesen Slogan der mhplus Krankenkasse kann ich leider nicht nachvollziehen.
Meine Frau und meine Tochter waren beide bei dieser Krankenkasse versichert. 2019 forderte die Versicherung auf einmal rückwirkend für die Zeit seit 2015 Beiträge in Höhe von über 5.700 Euro nachträglich mit der Begründung, dass ich in der Vergangenheit über eine Beitragsgrenze gekommen wäre und wir für unsere Tochter dadurch Versicherungsbeiträge nachzahlen müssten. Unregelmäßige Abfragen der Krankenkasse und ständig wechselnde Ansprechpartner führten wohl bei der mhplus dazu, dass Sie den Überblick der zu fordernden Beiträge verlor. Nachdem wir eine Liste der erbrachten Leistungen anforderten, erzählte man uns wir würden diese nur erhalten, wenn wir eine freiwillige Versicherung bei Ihnen abschließen würden - Erpressung.
Da wir den Betrag nicht aufbringen können, baten wir die mhplus um eine Reduzierung des geforderten Betrags und Ratenzahlung - Leider vergeblich. Im Gegenteil mittlerweile sind fast 6.000 Euro aufgelaufen, weil die mhplus regelmäßig kräftige Säumnisaufschläge berechnet.
Frau und Tochter sind mittlerweile zu einer anderen Krankenversicherung gewechselt. Meine Bewertung für diese Krankenkasse fällt daher sehr schlecht aus. "Offen fürs Leben. Mit allem was dazu gehört!" Diesen Slogan der mhplus Krankenkasse kann ich leider nicht nachvollziehen.
Re: Probleme mit der mhplus Krankenkasse
Hallo und herzlich willkommen im Forum,
du bist neu hier und hast wohl auch deshalb übersehen, dass du auf einen 10 Jahre alten Beitrag geschrieben hast.
Es wäre vielleicht besser einen eigenen Thread aufzumachen, dann wird auch sicher eine Antwort zu deinem Beitrag kommen, wenn du eine haben möchtest.
Gruss
Czauderna
du bist neu hier und hast wohl auch deshalb übersehen, dass du auf einen 10 Jahre alten Beitrag geschrieben hast.
Es wäre vielleicht besser einen eigenen Thread aufzumachen, dann wird auch sicher eine Antwort zu deinem Beitrag kommen, wenn du eine haben möchtest.
Gruss
Czauderna