lasst euch bitte nicht auf eine mündliche Beratung ein, auch nicht auf telefonische. Nur was ihr schriftlich habt, zählt. Ich habe die schimme Erfahrung gemacht, dass die Kassen einem gerne alles mündlich bewilligen, es dann aber nicht abrechnen können, weil es nicht im Leistungskatalog aufgeführt ist.
Was kann passieren:
Der Arzt gibt euch nur ein Privatrezpt.
Der Arzt glaubt euch, die Apothke gibt es auch heraus, weil die Software noch alt ist, der Arzt bekommt aber einen Regress, verlangt das Geld von euch zurück.
Ihr habt es schriftlich von der Kasse, die Aussage ist falsch, aber dann muss die Kasse dafür einstehen. Ihr seit aus dem Schneider, der Arzt auch.
So macht bitte alles nur noch schriftlich. Lasst die Aussagen der Kasse beim Bundesversicherungsamt überprüfen. Die meisten Aussagen der Kassen sind falsch, wenn es nicht gerade um "Alltagsarznei geht".
Mit den Kassen am besten alles schriftlich machen
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 29.01.2009, 10:24
Re: Mit den Kassen am besten alles schriftlich machen
Hallo,mary.solander hat geschrieben:lasst euch bitte nicht auf eine mündliche Beratung ein, auch nicht auf telefonische. Nur was ihr schriftlich habt, zählt. Ich habe die schimme Erfahrung gemacht, dass die Kassen einem gerne alles mündlich bewilligen, es dann aber nicht abrechnen können, weil es nicht im Leistungskatalog aufgeführt ist.
Was kann passieren:
Der Arzt gibt euch nur ein Privatrezpt.
Der Arzt glaubt euch, die Apothke gibt es auch heraus, weil die Software noch alt ist, der Arzt bekommt aber einen Regress, verlangt das Geld von euch zurück.
Ihr habt es schriftlich von der Kasse, die Aussage ist falsch, aber dann muss die Kasse dafür einstehen. Ihr seit aus dem Schneider, der Arzt auch.
So macht bitte alles nur noch schriftlich. Lasst die Aussagen der Kasse beim Bundesversicherungsamt überprüfen. Die meisten Aussagen der Kassen sind falsch, wenn es nicht gerade um "Alltagsarznei geht".
grundsätzlich gebe ich dir recht wenn es um "Ausnahmeregelungen" geht, da sollte man sich tataächlich nur auf das verlassen was man schwarz auf weiß besitzt.
Das von dir geschilderte Beispiel eignet sich allerdings nicht gerade gut für diese Meinung.
Wenn ein Arz ein Privatrezept erstellt dann ist erstmal die Kasse aussen vor. Eine Erstattung durch die Kasse kahnn nur erfolgen wenn entweder generell bei der Kasse das Kostenerstattungsverfahren beantragt und
bestäötigt wurde oder wenn bereits beim Arzt das Kostenerstattungsverfahren beantragt wurde - dann allerdings gehört zum
Privatrezept auch die Arztrechnung damit die Kasse eine Erstattung vornimmt.
Ansonsten wird keine Kasse eine erstattung bei Vorlage eines Privatrezeptes vornehnehmen - demzufolge kommt es natürlich dann auch nicht zu Rückforderungen beim Arzt oder der Apotheke - warum auch.
Ich nehme mal an dass hier ein "Kassenrezept" mit einem Medikament
versehen worden ist was eben nicht von der Kasse bezahlt wird oder für dessen Wirkstoff ein Rabbatvertrag bestand - dann kann es zu dem
geschilderten Szenario kommen. Der Fehler liegt aber dann eindeutig beim Arzt der dem Versicherten "geglaubt hat".
Dass die Kasse falsch am Telefon eine Auskunft erteilt hat will ich damit aber nicht bestreiten.
Gruß
Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
ehrlich gesagt ist mir das zu plakativ. Und in dem Fall stimmt da auch was nicht.
Wenn der Arzt ein Privatrezept ausstellt, dann weiss er: Die Kasse zahlt nicht, aber wenn der Patient es trotzdem will (und es verschreibungspflichtig ist), kommt er nur so zu seinem Medikament.
Der Arzt ist fein raus. Der Patient hat sein Rezept bekommen und den warmen Hinweis doch zur Kasse zu gehen und schon ist der schwarze Peter bei der Kasse.- Die böse Kasse weigert sich das Rezept zu erstatten.
Richtig gewesen wäre es, wenn der Arzt (je nach Vorliegen des Grundes) gesagt hätte:
- Sie brauchen dieses Medikament nicht, deshalb verschreibe ich es nicht
- Sie können dieses Medikament nicht bekommen, dafür aber etwas vergleichbares
- Ich sehe die Notwenidigkeit in diesem Fall nicht, und könnte es dann auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht argumentieren und habe Angst in Regress genommen zu werden. Das mag ich Ihnen so aber nicht sagen, deshalb erzähliche ich Ihnen etwas anderes
- Oder Sie sollten das Mittel unbedingt nehmen, aber ich darf es nicht aufschreiben (... naja, weil ich weiss, dass es nicht notwendig ist, aber die letzte Reise über den Hersteller war ein tolles Event und ich habe versprochen das Zeug wirklich zu empfehlen...)... deshlab fragen sie besser mal bei der Kasse.
Fakt ist, dass jeder in Deutschland das medizinisch Notwendige bekommt. Aber es muss auch wirtschaftlich sein - daher auch Rabattverträge. Viele reden sich auch ein, dass nur das Originalpräparat wirkt. Wenn ich mich dann lange genug beobachte, sprüre ich auch das Kribbeln am kleinen Zeh, dass dieses Generika bei mir gar nicht wirkt .....
Und dass man den Ärzten mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf die Finger guckt hat seinen Grund. Wenn jeder alles das abrechnen dürfte, was die Praxisausstattung hergibt oder was man auf Rezepte schreiben kann, dann haben wir bald 25 % Beitrag - das will aber natürlich auch keiner.
So funktioniert nun mal das Geschäft. Ändern kann es nur die Politik, aber das ist ja aktuell gerade auch in die Hose gegangen.
LG, Fee
ehrlich gesagt ist mir das zu plakativ. Und in dem Fall stimmt da auch was nicht.
Wenn der Arzt ein Privatrezept ausstellt, dann weiss er: Die Kasse zahlt nicht, aber wenn der Patient es trotzdem will (und es verschreibungspflichtig ist), kommt er nur so zu seinem Medikament.
Der Arzt ist fein raus. Der Patient hat sein Rezept bekommen und den warmen Hinweis doch zur Kasse zu gehen und schon ist der schwarze Peter bei der Kasse.- Die böse Kasse weigert sich das Rezept zu erstatten.
Richtig gewesen wäre es, wenn der Arzt (je nach Vorliegen des Grundes) gesagt hätte:
- Sie brauchen dieses Medikament nicht, deshalb verschreibe ich es nicht
- Sie können dieses Medikament nicht bekommen, dafür aber etwas vergleichbares
- Ich sehe die Notwenidigkeit in diesem Fall nicht, und könnte es dann auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht argumentieren und habe Angst in Regress genommen zu werden. Das mag ich Ihnen so aber nicht sagen, deshalb erzähliche ich Ihnen etwas anderes
- Oder Sie sollten das Mittel unbedingt nehmen, aber ich darf es nicht aufschreiben (... naja, weil ich weiss, dass es nicht notwendig ist, aber die letzte Reise über den Hersteller war ein tolles Event und ich habe versprochen das Zeug wirklich zu empfehlen...)... deshlab fragen sie besser mal bei der Kasse.
Fakt ist, dass jeder in Deutschland das medizinisch Notwendige bekommt. Aber es muss auch wirtschaftlich sein - daher auch Rabattverträge. Viele reden sich auch ein, dass nur das Originalpräparat wirkt. Wenn ich mich dann lange genug beobachte, sprüre ich auch das Kribbeln am kleinen Zeh, dass dieses Generika bei mir gar nicht wirkt .....
Und dass man den Ärzten mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf die Finger guckt hat seinen Grund. Wenn jeder alles das abrechnen dürfte, was die Praxisausstattung hergibt oder was man auf Rezepte schreiben kann, dann haben wir bald 25 % Beitrag - das will aber natürlich auch keiner.
So funktioniert nun mal das Geschäft. Ändern kann es nur die Politik, aber das ist ja aktuell gerade auch in die Hose gegangen.
LG, Fee