Kur bewiligt, Antritt nicht möglich
Moderator: Czauderna
Kur bewiligt, Antritt nicht möglich
Meine Mutter-Kinder-Kur war fast schneller bewilligt als beantragt. Ich war bis dahin angenhem überrascht von der IKK classic als Familienkasse. Aber nur bis dahin!!!! Leider tat sich ein großes Problem auf, bei dem ich mich ein wenig auf die "Rolle genommen" fühle, denn ich kann bzw. wir können die Kur nicht antreten, da die Klinik(en) angeblich ausgebucht ist/sind. Im Februar d.J. stellte ich einen Antrag unter der Prämisse, dass ein Termin nur in den Sommerferien in Frage kommt, da ich eine demenzkranke Familienangehörige zu versorgen habe, deren Betreuung nur während der Sommerferien durch Familienangehörige gewährleistet ist. (Pflegestufe wurde durch den Medizinischen Dienst bisher abgelehnt, so dass der Einsatz eines Pflegedienstes nicht infrage kommt.) Des Weiteren kehrte eines meiner beiden Kinder von einer Förderschule in den Regelschulalltag zurück und es ist schon aufregend genug, sich an die neue Schulsituation zu gewöhnen. Da macht es nicht unbedingt Sinn auch noch den laufenden Unterricht zu unterbrechen. Ich bekam also meine Unterlagen zurück mit dem Vermerk: Der jetzige Zeitpunkt (Februar) sei zu früh, um im Juli die Kur anzutreten. Ich solle Mitte April erneut einreichen, denn zwischen Bewilligung und Antritt dürfen bei der IKK max. 3 Monate liegen. Gesagt getan. Mit dem Erfolg, dass bei der Terminabstimmung mit Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken, Neuhaus/Inn mir Anfang Mai 2012 mitgeteilt wurde, dass bereits die gesamten Sommerferien ausgebucht seien. Man könne mir den 3. Oktober anbieten - wohlgemerkt - dass sind nach meiner Rechnung 5 Monate (Mai bis Oktober - Bewilligung/Antritt). Außerdem habe ich zu diesem Zeitpunkt niemanden, der sich um meinen Pflegefall kümmert. Bei der hiesigen Krankenkasse bat ich, mich auf eine Warteliste zu setzen, falls jemand abspringt. Nun bekam ich dieser Tage (Mitte Juli) wieder Post aus Neuhaus/Inn zur Kur-Terminabstimmung. Es hat geklappt, dachte ich, aber leider war das wohl nichts. Die Dame von der Arbeitsgemeinschaft Eltern & Kind Kliniken teilte mir mit, die Situation sei unverändert, auch die Herbstferien seien komplett belegt und ich solle den Antrag stornieren. Ganz nachvollziehen kann ich die Sache nicht. In unserem/meinem Fall ist eine Kur dringend angesagt und sogar ohne wenn und aber genehmigt. Nur mit dem Antreten, da hapert es. So kann man Kuren natürlich auch abschmettern ohne abzulehnen.
Hallo,
so wie geschildert halte ich den Schlussatz für absolut übertrieben.
Wenn keine andere Einrichtung in Frage kommt, was nur in wirklich absoluten Ausnahmefällen zutrifft, dann liegt hier offenbar tatsaechlich ein
Kommunikationsproblem zwischen Einrichtung und Versichertem vor. Ich kenne es aus meiner Praxis nämlich so, dass wir als Kasse, nur bei unseren eigenen Einrichtungen die Termine vorgeben und das andere Mutter-/Kind-Kur-Einrichtungen auch regelmässige Terminplanungen haben. Wird z.B. die Kur über einen Träger der freiuen Wohlhafrtspflege vermittelt, dann nehmen wir als Kasse keinen Einfluss auf die Terminvergabe - Voraussetzungen ist grundsätzlich nur, dass die Kur innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung angetreten werden muss bzw. soll.
Dazu bemerken sollte man auch, dass es schier unmöglich ist alle Wünsche nach Ferienterminen zu erfüllen.
Mein Rat - eine andere Einrichtung suchen, wenn die Kasse nicht helfen kann, vielleicht die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, das MGW. oder das Rote Kreuz usw.
Gruss
Czauderna
so wie geschildert halte ich den Schlussatz für absolut übertrieben.
Wenn keine andere Einrichtung in Frage kommt, was nur in wirklich absoluten Ausnahmefällen zutrifft, dann liegt hier offenbar tatsaechlich ein
Kommunikationsproblem zwischen Einrichtung und Versichertem vor. Ich kenne es aus meiner Praxis nämlich so, dass wir als Kasse, nur bei unseren eigenen Einrichtungen die Termine vorgeben und das andere Mutter-/Kind-Kur-Einrichtungen auch regelmässige Terminplanungen haben. Wird z.B. die Kur über einen Träger der freiuen Wohlhafrtspflege vermittelt, dann nehmen wir als Kasse keinen Einfluss auf die Terminvergabe - Voraussetzungen ist grundsätzlich nur, dass die Kur innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung angetreten werden muss bzw. soll.
Dazu bemerken sollte man auch, dass es schier unmöglich ist alle Wünsche nach Ferienterminen zu erfüllen.
Mein Rat - eine andere Einrichtung suchen, wenn die Kasse nicht helfen kann, vielleicht die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, das MGW. oder das Rote Kreuz usw.
Gruss
Czauderna