Kann das sein?
Zitat:
"Die KKH hingegen veröffentlicht Zahlen. Bei ihr liegen diese deutlich unter dem Durchschnitt. Auffällig dabei ist, dass diese deutlich abweichen von den Zahlen des Bundesverbands der Medizinischen Dienste. Zwar wird auch bei der KKH der MDK etwa in jedem zweiten Fall eingeschaltet.
Doch nur sechs Prozent aller Fälle werden als unberechtigt, sprich zumindest teilweise arbeitsfähig eingestuft – die Zahl der Gesundschreibungen über alle Kassen hinweg liegt bei rund 20 Prozent. Nur bei drei Prozent aller Fälle beendet die KKH dann tatsächlich die Krankengeldzahlung. Diese Entscheidung obliegt nämlich den Kassen selbst."
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... ngeld.html
KKH Sonderstellung bei Krankengeld / MDK laut Artikel
Moderator: Czauderna
Re: KKH Sonderstellung bei Krankengeld / MDK laut Artikel
Hallo,
ja, kann sein, allerdings kann ich nur aus dem Wissen schöpfen, was ich persönlich habe. Zu meiner aktiven Zeit lagen die Zahlen im ähnlichen Bereich, allerdings gilt das nur für das Einzugsgebiet, in dem ich tätig war, nicht für den gesamten Geschäftsbereich.
Was auch stimmt, und das gilt generell und für alle Kassen - die Entscheidung über Beendigung oder Weiterzahlung trifft allein die Kasse, die sich zwar grundsätzlich an dem vorhandenen MDK-Gutachten orientiert, es aber nicht zwingend muss (gilt übrigens in allen Leistungsbereichen, auch bei der Pflegeversicherung).
Daher kommt es auch, dass Klageverfahren grundsätzlich gegen die Kassen und nicht gegen den MDK geführt werden.
Gruss
Czauderna
ja, kann sein, allerdings kann ich nur aus dem Wissen schöpfen, was ich persönlich habe. Zu meiner aktiven Zeit lagen die Zahlen im ähnlichen Bereich, allerdings gilt das nur für das Einzugsgebiet, in dem ich tätig war, nicht für den gesamten Geschäftsbereich.
Was auch stimmt, und das gilt generell und für alle Kassen - die Entscheidung über Beendigung oder Weiterzahlung trifft allein die Kasse, die sich zwar grundsätzlich an dem vorhandenen MDK-Gutachten orientiert, es aber nicht zwingend muss (gilt übrigens in allen Leistungsbereichen, auch bei der Pflegeversicherung).
Daher kommt es auch, dass Klageverfahren grundsätzlich gegen die Kassen und nicht gegen den MDK geführt werden.
Gruss
Czauderna